Beauftragte Person: Verpacken und Verladen

Schulung nach § 6 GbV - verkehrsträgerübergreifend und funktionsspezifisch. Die Ziele sind: Unstimmigkeiten beim Gefahrgut-Umschlag zu reduzieren und die tägliche Arbeit zu erleichtern.

Gemäß § 6 GbV: „Wer im Auftrag des Unternehmens oder des Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach der GbV erfüllt (beauftragte Person), muss ausreichende Kenntnisse über die für seinen Aufgabenbereich maßgebenden Gefahrgutvorschriften haben....“

  • Verpacker
  • Verlader
  • Unternehmen, die verantwortlich Versandvorgänge bearbeiten
  • Internationale Rechtsvorschriften und Grundlagen für die Beförderung gefährlicher Güter
  • Nationale Rechtsvorschriften und Verantwortlichkeiten
  • Aufgaben, Verantwortung und Stellung in der Prozesskette
  • UN-Verpackungen und Verpacken
  • Auswahl von Verpackungsvorschriften
  • Richtiges Markieren und Kennzeichnen von Versandstücken und CTUs
  • Zusammenpacken und Zusammenladen
  • Checkliste: Verladen

 Diese Schulung findet in Zusammenarbeit mit dem ma-co maritimes competenzcentrum statt.

Referent(en):

Kooperationspartner:
180€