Schulung nach § 6 GbV - verkehrsträgerübergreifend und funktionsspezifisch. Die Ziele sind: Unstimmigkeiten beim Gefahrgut-Umschlag zu reduzieren und die tägliche Arbeit zu erleichtern.
Gemäß § 6 GbV: „Wer im Auftrag des Unternehmens oder des Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach der GbV erfüllt (beauftragte Person), muss ausreichende Kenntnisse über die für seinen Aufgabenbereich maßgebenden Gefahrgutvorschriften haben....“


