Immer noch ein Thema oder sind Sie sicher?
Seit 2005 müssen für die Gefahrgutbeförderung mit den wesentlichen Verkehrsträgern Maßnahmen zur Sicherung (Security) ergriffen werden, um den Zugriff Dritter auf die Güter zu verhindern (Kapitel 1.10 ADR). Diese Sicherungsanforderungen werden in immer mehr Gesetze und Verordnungen übernommen wie z.B. in die Verordnung zum Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten oder im Sicherungsüberprüfungsgesetz (SÜG) und der Sicherungsüberprüfungsgfeststellungsverordnung (SÜFV).
Das Seminar dient dazu, die Entwicklung und den rechtlichen Rahmen darzustellen, die Anforderungen an die Betriebe zu definieren und die Verantwortlichkeiten zu klären. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer u.a. auf Grundlage einer Risikoanalyse Hinweise zur praktischen Umsetzung eines Sicherungsplans im Betrieb und erfahren, wie sie die rechtlich vorgegebenen Schutzziele der verschiedenen Gesetze und Verordnungen erreichen bzw. ihre Einhaltung überprüfen können.


