Stand: 15. Juni 2023
Die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ausgenommen sind Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht für beide Parteien insbesondere auch dann, wenn
Ist die Durchführung des Auftrags von Leistungen Dritter abhängig (Punkt B. 11.) ist UMCO berechtigt, die eigene Leistung bis zur Zahlung ausstehender Rechnungen durch den Auftraggeber auszusetzen.
UMCO ist dazu berechtigt, für die Durchführung vertraglicher Verpflichtungen Dritte zur dessen Erfüllung einzuschalten.
UMCO behält sich das Recht vor, diese AGB unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere soweit dies durch Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich wird und dies den Auftraggeber nicht wider Treu und Glauben, unverhältnismäßig benachteiligen wird. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden der geänderten AGB durch Benachrichtigung in Textform oder auf elektronischem Kommunikationsweg mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn ein Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe in Textform oder auf elektronischem Kommunikationsweg, Widerspruch einlegt. Die Auftraggeber werden auf ihr Widerspruchsrecht und auf die Folge bei fehlendem Widerruf in der Mitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht ein Auftraggeber der Änderung oder Ergänzung, so kann der Vertrag durch ordentliche Kündigung beendet werden. Nimmt der Benutzer die bestellten Leistungen unter den geänderten Bedingungen weiterhin in Anspruch, so gelten diese als vereinbart.