Lithiumzellen und Lithiumbatterien – Versand, Lagerung, Umgang und Entsorgung

Ob Laptop, Smartphones, Werkzeuge, Fernsteuerungen oder E-Autos, lithiumhaltige Batterien und Akkus sind im Alltag der Unternehmen nicht mehr wegzudenken. 

Damit Ihr unternehmerischer Einsatz von Lithiumzellen und -batterien reibungslos funktioniert, gibt es zahlreiche Vorschriften zu beachten und in gegebenenfalls vorhandene Prozesse zu integrieren bzw. neue zu implementieren. Diese umfassen u.a. das Transportrecht auf den Verkehrsträgern Straße, See und Luft sowie Anforderungen des Immissionsschutzrechts, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes.

Welche Form der Lithiumbatterien Sie in Ihrem Unternehmen auch einsetzen – wir sorgen dafür, dass beim Versand, der Lagerung sowie dem Umgang und der Entsorgung nichts schief geht.

Unsere Dienstleistungen im Detail

Compliance Checks

  • Durchführung von Compliance Checks hinsichtlich der Einhaltung von Transport-, Lager-, Entsorgungs- und Umgangsvorschriften vor Ort
  • Überprüfung von Dokumentationsanforderungen bezüglich Versand, Empfang und Entsorgung (z.B. UN 38.3 Test, Prüfzusammenfassung)
  • Auditierung der eingesetzten Entsorgungsunternehmen, soweit sie für Ihr Unternehmen Lithiumbatterien zurücknehmen oder entsorgen
  • Beratung beim Aufbau und der Implementierung von Logistikprozessen im Falle von Gewährleistungen oder Retouren von neuen, gebrauchten und/oder beschädigten Geräten bzw. Batterien
  • Beratung zur Lagerung von Lithiumbatterien
  • Beratung zu Auswirkungen der Lagerung von Lithiumbatterien im Zusammenhang mit Gefahrstoffen sowie sonstigen betrieblichen Prozessen (z.B. TRGS 510 oder LöWaRü)

Versand

  • Einstufung und Klassifizierung auf Grundlage der Gefahrgutvorschriften und der Abfallverbringungs-Verordnung (AVV)
  • Beratung bei der Auswahl von zugelassenen Verpackungen
  • Beratung hinsichtlich Verpackung und Transport von defekten/kritisch defekten Batterien
  • Erstellung von Arbeitshilfen, Verfahrensanweisungen, Leitfäden, Dokumentationen, Checklisten für den Versand von Lithiumbatterien oder Geräten mit Lithiumbatterien
  • Hilfestellung beim rechtskonformen Aufbau von Beförderungsdokumenten und weiteren transportrelevanten Dokumentationen
  • Beratung und Erstellung von Prüfzusammenfassungen auf Grundlage der UN 38.3 Testanforderung

Seminare, Webinare, Workshops und Unterweisungen

  • Schulungen und Unterweisungen zur Umsetzung der Vorschriften bezüglich des Versandes von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien auf den Verkehrsträgern Straße, See und Luft
  • Kontinuierliche Informationen zum Thema und zu aktuellen Entwicklungen durch z.B. Blogartikel, Webinare etc.

Betriebsbeauftragte

Lagerung

  • Beratung zur sicheren „Aufbewahrung“ von als Abfall abgelegten Lithiumbatterien innerhalb des Unternehmens bis zum Abtransport
  • Beratung hinsichtlich der Lagerung und Genehmigungssituation unter der Beachtung von Lithiumbatterien als Zündquelle
  • Unterstützung bei der Bewertung von Grundstücken und Immobilien für die Fertigung und Lagerung
  • Beratung bei allen genehmigungsrechtlichen Fragen

Brandschutz und Gefahrenabwehr

  • Erstellung von Betriebsanweisungen: Ladung, Entsorgung und Umgang
  • Explosionsschutzbewertung  – auch hinsichtlich Löschwasserrückhaltung und der Gefahrenabwehr

Helpline

  • Ihr schneller Ansprechpartner bei Rückfragen zur Einstufung und dem Transport von Lithiumbatterien
  • Schneller Rückgriff auf das Wissen der UMCO
  • Anfragen werden per Telefon oder E-Mail entgegengenommen und bearbeitet
  • Beratung zu gefahrgutrechtlichen Anforderungen
  • Beratung zu rechtlichen Anforderungen im Bereich Health, Safety und Environment
  • Beratung zu chemikalienrechtlichen Anforderungen

So profitieren Sie von uns

"Als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sehe ich oft, welche verheerenden Auswirkungen falsches Handling haben kann. Darum setze ich mich täglich bei unseren Kunden dafür ein, Menschen und Unternehmen für die Gefahren zu sensibilisieren.“

Marcel Lobstedt | Experte für Gefahrgut und Lithiumbatterien

Das bestätigen auch unsere Kunden

"Bei Instagrid haben wir das weltweit fortschrittlichste tragbare Lithium-Ionen-Batteriesystem entwickelt [...]. UMCO GmbH hat sich hier als echter Glücksfall erwiesen, ohne deren Fachberatung zu Lithiumbatterien es für uns als junges Unternehmen viel schwieriger gewesen wäre, Fuß zu fassen. 

Die Erfahrung von UMCO hilft uns dabei, Probleme einzuschätzen, den rechtlichen Rahmen zu definieren und uns in der Lieferkette selbstbewusst zu präsentieren, um unsere Projekte erfolgreich umzusetzen. UMCOs umfangreiches Netzwerk und ihre Fähigkeit, die richtigen Leute an den Tisch zu holen, haben es uns erleichtert, Kooperationspartner im Logistikbereich (Stichwort: Batteriespeicher) zu finden, besonders in den Anfangstagen unseres Geschäfts. Ich bin sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit - sowohl auf beruflicher als auch auf persönlicher Ebene!"

Julia C. | Instagrid 

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Wissenswertes im Überblick

Wo trifft man auf Lithiumbatterien?

Die erste kommerzielle Nutzung der Lithiumbatterie in Deutschland geht auf eine Videokamera der Marke Sony 1991 zurück. Die Akkuleistung hat sich seit der Erfindung fast versechsfacht. Heute werden Lithiumbatterien und Lithium-Ionen-Akkus vielfältig eingesetzt: Neben Alltagsgegenständen, wie Laptops, Kameras, Tablets und Smartphones, findet man sie in Haushalts- und Gartengeräten ebenso wie in Werkzeugen und nicht zu vergessen E-Bikes, Elektroautos oder in medizinischen Geräten. Jeder kommt also irgendwann beruflich oder privat damit in Berührung. Somit treffen die komplexen Regelungen die gesamte Lieferkette: Hersteller, Versender, Lagerhalter, Groß- und Einzelhändler, Anwender, Entsorger etc.

Gesetze und Richtlinien 

Bereits seit 1993 unterliegt die Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Bis heute sind vielzählige Vorgaben hinzugekommen und die Komplexität sucht seinesgleichen. Hier eine Auswahl an derzeit betroffenen Rechtsgebieten:

  • BattG
  • IATA
  • ADR
  • IMDG
  • RID
  • EU-Richtlinie 2011/65/EU
  • KrWG
  • BImSchG
  • ArbSchG

Gefahren der Lithiumbatterie

Das große Plus der Lithiumbatterien ist zugleich ihre größte Gefahr – ihre kleine Größe und somit platzoptimierte Bauweise. Immer da, wo hohe Energiedichten und hochentzündliche Elektrolyte eng zusammenkommen, steigert dies die Effizienz, aber auch die Brandgefahr, wenn die Energie fälschlicherweise unkontrolliert abgegeben wird. Es wird eine Kettenreaktion in Gang gesetzt, die nicht ohne Weiteres zu stoppen ist. Jeder hat bestimmt schon einmal ein Auto in einem mit Wasser befüllten Container gesehen. Es kann bis zu 48 Stunden dauern, bis die Kettenreaktion endgültig ausgeschaltet ist.

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Jan Mönster

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