Belehrung über das Hinweisgeberschutzgesetz

An dieser Stelle möchten wir Sie über das Hinweisgeberschutzgesetz informieren, um sicherzugehen, dass Sie als potenzielle*r Hinweisgeber*in alle wichtigen Informationen zu diesem Gesetz haben, dieses verstehen und geschützt sind, falls Sie mögliche Verstöße oder illegales Verhalten melden möchten. Ihre Meldung können Sie in Form einer Umfrage durchführen.

1. Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine rechtliche Regelung, die den Schutz von Hinweisgeber*innen gewährleistet, welche Verstöße oder illegale Aktivitäten in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen melden. Sogenannte Whistleblower*innen sollen dadurch vor möglichen Repressalien geschützt werden, wenn sie ethisch fragwürdige oder gar illegale Praktiken aufdecken und damit ihre moralische Pflicht erfüllen.

2. Wer gilt als Hinweisgeber*in?

Hinweisgeber*innen sind Personen, die im Rahmen ihres beruflichen oder persönlichen Umfeldes Wissen über Fehlverhalten, Missstände oder Verstöße erlangen und diese Informationen an die entsprechenden Behörden, Institutionen und/oder interne Stellen weitergeben.

3. Welche Arten von Verstößen können gemeldet werden?

Das Hinweisgeberschutzgesetz deckt eine Vielzahl von Verstößen ab, darunter u. a.:

  • Korruption und Betrug
  • Verletzung von Umweltvorschriften
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Finanzdelikte
  • Gesundheits- und Sicherheitsverletzungen

4. Schutz der Hinweisgeber*innen

Das Gesetz gewährt den Hinweisgeber*innen verschiedene Schutzmaßnahmen, um sie vor möglichen negativen Konsequenzen zu bewahren, die sich aus ihrer Meldung ergeben könnten. Dazu gehören:

  • Anonymität: Hinweisgeber*innen können anonym bleiben, sofern sie ihre Identität nicht offenlegen möchten.
  • Verbot von Vergeltungsmaßnahmen: Arbeitgeber oder Dritte dürfen keine Repressalien gegen den*die Hinweisgeber*in ergreifen, wie etwa Entlassung, Benachteiligung oder Mobbing.
  • Rechtliche Unterstützung: Hinweisgeber*innen haben Anspruch auf rechtliche Unterstützung und Schadensersatz, wenn sie Opfer von Vergeltungsmaßnahmen werden.

5. Wie können Sie einen Hinweis melden?

Im Rahmen einer Umfrage können Sie die Ihnen bekannten Verstöße melden und anonymisieren. Hierzu bitten wir Sie, den Anweisungen sorgfältig zu folgen, damit alle relevanten Informationen angegeben werden. Ihre Meldung kann dazu beitragen, Missstände aufzudecken und die Integrität unseres Unternehmens zu wahren.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und Informationen ist uns ein sehr ernstes Anliegen. Alle von Ihnen bereitgestellten Informationen werden vertraulich behandelt und nur von befugten Personen für die Untersuchung des gemeldeten Vorfalls verwendet.

7. Falsche Beschuldigungen

Ehrlichkeit wird bei UMCO großgeschrieben. Daher möchten wir Sie dazu ermutigen, ehrlich bei der Meldung von Vorfällen zu sein. Wie Sie wissen, können falsche Beschuldigungen schwerwiegende Konsequenzen für alle Beteiligten haben und sind daher inakzeptabel. 

Wir konnten Ihnen mit dieser Belehrung hoffentlich ein besseres Verständnis des Hinweisgeberschutzgesetzes vermitteln und einige Fragen klären. Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Hinweis melden möchten, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Danke dafür, dass Sie Ihren Beitrag leisten, eine ethische und verantwortungsbewusste Umgebung zu fördern.

8. Zur Umfrage

Bitte folgen Sie den Anweisungen sorgfältig, damit alle relevanten Informationen angegeben werden.

Jan Mönster

Ihr Ansprechpartner

Jan Mönster

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Telefon: +49 40 555 546 360
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