Externe Umweltbeauftragte

Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Betrieb gemäß den rechtlichen Vorgaben zu führen und organisieren. Dazu zählt auch die sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls die Ernennung von Betriebsbeauftragten. Hierbei bietet wir Ihnen wertvolle Unterstützung – einerseits durch die präzise Bedarfsermittlung, andererseits durch die Bereitstellung von kompetenten externen Beauftragten. 

Mit der Entscheidung für einen externen Beauftragten der UMCO GmbH, profitieren Sie von Expert*innen, die nicht nur alle relevanten Qualifikationen mitbringen, sondern auch über langjährige Praxiserfahrung in verschiedensten Betrieben und im Umgang mit Behörden verfügen.

Zusammen mit Ihnen setzen wir die gesetzlichen Vorgaben um und steuern komplexe Aufgabenstellungen effektiv, pragmatisch und zuverlässig.

Unsere Dienstleistungen im Detail

Abfallbeauftragte nach AbfBeauftrV und § 59 KrWG 

  • Bestandsaufnahme der Abfallaufkommen, Getrennthaltung, Entsorgungswege und sonstigen abfallrelevanten Tätigkeiten und Vorgänge
  • Kontrolle der Sammlung und Entsorgung der Abfälle im Betrieb
  • Aufklärung der Mitarbeitenden über den Umgang mit Abfällen
  • Teilnahme an Entsorgeraudits
  • Einstufung von Abfällen sowie Unterstützung bei der Erstellung eines Abfallregisters

Gewässerschutzbeauftragte nach § 64 Abs. 1 WHG 

  • Beratung von Benutzer*innen und Betriebsangehörigen von gewässerschutzrelevanten Angelegenheiten
  • Aufzeichnung der Überwachung im Rahmen eines Tätigkeitsberichtes
  • Hinwirkung auf die Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren einschließlich Verfahren zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung entstehenden Reststoffe
  • Hinwirkung auf technische Neuerungen

Störfallbeauftragter nach § 58a BImSchG und der 5. BImSchV

  • Bestandsaufnahme der störfallrelevanten Anlagen und Tätigkeiten, organisatorischen Regelungen und Zuständigkeiten (Aufbau- und Ablauforganisation) sowie sonstiger störfallrechtlicher Vorgänge
  • Hinwirkung auf die Verbesserung der Sicherheit der Anlage
  • Erstellung von Stellungnahmen und Bearbeiten von Anfragen
  • Kontrolle der Betriebsstätten
  • Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Beseitigung der Mängel
  • Erstellung eines Jahresberichtes

Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 ASiG

  • Wir analysieren die Arbeitsbedingungen und Risiken, empfehlen präventive Maßnahmen und unterstützen Sie bei der Auswahl und Nutzung von Arbeitsmitteln sowie persönlicher Schutzausrüstung. Unsere Expert*innen gestalten Arbeitsstätten und -abläufe sicherer und überprüfen Anlagen und Verfahren auf ihre Sicherheit.
  • Weitere Informationen finden Sie hier: Arbeitssicherheit

Immissionsschutzbeauftragte nach § 53 bis 58 BImSchG und der 5. BImSchV

  • Bestandsaufnahme der Anlagen, organisatorischen Regelungen, Zuständigkeiten sowie sonstigen immissionsschutzrechtlichen Tätigkeiten und Vorgänge
  • Aufnahme und Überprüfung des Genehmigungsbestands
  • Hinwirkung auf Einführung von Maßnahmen nach dem Stand der Technik
  • Kontrollen des Betriebes und Überwachung der Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften

Managementbeauftragter

  • Bestandsaufnahme des derzeitigen Managementsystems oder der Legung der Grundlagen zur Einführung
  • Sicherstellung dass ein Managementsystem in Übereinstimmung mit den Anforderungen der entsprechenden ISO-Norm eingeführt, verwirklicht und aufrechterhalten wird
  • Unterstützung der Verantwortlichen im Betrieb bei der Bewertung von umweltrelevanten Prozessen, Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen
  • Analyse und Identifikation von etwaigen Verbesserungspotentialen bei der Entwicklung und Pflege von zertifizierungsrelevanten Verfahrens- und Prozessbeschreibungen
  • Überprüfung der Regelungen und Prozesse im Unternehmen auf Konformität der Managementsysteme
  • Durchführung von internen Audits sowie Vorbereitung, Unterstützung und Begleitung von Zertifizierungen
  • Vorbereitung des Managementreviews
  • Beratung der betrieblichen Entscheidungsträger im Hinblick auf die Managementsysteme (DIN EN 14001, 45001, 50001)

Gefahrgutbeauftragter gemäß § 8 GbV

  • Als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir sämtliche im § 8 GbV aufgeführten Tätigkeiten und Aufgaben und beraten Sie zur Beförderung gefährlicher Güter mit den Verkehrsträgern Straße,  Schiene, See und Binnenschiff.
  • Weitere Informationen finden Sie hier: Externer Gefahrgutbeauftragter

So profitieren Sie von uns

"Wenn Sie sich für einen externen Betriebsbeauftragten entscheiden, holen Sie sich aktuelles Expertenwissen und jede Menge Erfahrung ins Boot – und das, ohne Ihre eigenen Ressourcen zusätzlich zu belasten. Als externe Beauftragte bieten wir Ihnen eine objektive Sichtweise, um die Umweltauswirkungen Ihrer Betriebsstätten zu minimieren. Vertrauen Sie auf uns für eine nachhaltige und effiziente Zukunft – wir sind Ihr Partner für flexible, maßgeschneiderte Lösungen."

 Stephanie Vogt | Expertin für Umweltschutz und Immissionsschutzbeauftragte

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Jan Mönster

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