Erstellen von Sicherheitsdatenblättern

Damit Ihre chemischen Produkte auf Reisen gehen können, brauchen Sie aktuelle und rechtskonforme Sicherheitsdatenblätter.

Mit unserer hauseigenen Softwarelösung, dem UHCS*, erstellen und warten wir Ihre Sicherheitsdatenblätter (SDS) für den EU-Raum und kombinieren diese bei Bedarf mit entsprechenden Expositionsszenarien (e-SDS) gemäß REACH-Verordnung. Sie können jederzeit über eine übersichtliche, leicht zu handhabende Anwendung auf Ihre Dokumente zugreifen. Die Übertragung von Produktdaten und Dokumenten an oder von Ihrem IT-System ist dank innovativer Lösungen schnell umsetzbar.

Bei uns liegen Ihre Sicherheitsdatenblätter in den besten Händen!

*Das UMCO Hazard Communication System (UHCS) ist eine von uns selbst entwickelte und kontinuierlich weiter ausgebaute Softwarelösung.

Ein Sicherheitsdatenblatt

Unsere Sicherheitsdatenblatt-Dienstleistungen

Erstellen von Sicherheitsdatenblättern

  • Neuerstellung von SDB für Stoffe oder Gemische für den EU-Rechtsraum
  • Erstellung mit unserer eigenen Software - das UMCO Hazard Communication System (UHCS)
  • Übernahme von Expositionsszenarien und Erstellung erweiterter Sicherheitsdatenblätter gemäß REACH-Verordnung
  • Live-Zugriff auf Ihre Daten und Dokumente im UHCS-Portal oder Übertragung via XML-basierte Schnittstellenlösung in Ihr Warenwirtschaftssystem

Kontinuierliche Produktbetreuung

  • Monitoring der SDB gemäß europäischen Chemikalienrecht
  • Überprüfung der Inhaltsstoffe auf diverse gesetzliche und/oder branchenspezifische Beschränkungs- und Verbotslisten
  • Aktualisierung bestehender Sicherheitsdatenblätter

24h-Notrufnummer

  • Die Notrufnummern können Sie über uns beziehen und in die von uns erstellten SDB inkludieren lassen
    • Deutschland: Giftinformationszentrum in Göttingen (GIZ-Nord)
    • Österreich: Vergiftungsinformationszentrale (VIZ Österreich)
    • Polen: POMORSKIE CENTRUM TOKSYKOLOGII (PCT Polen)
    • Tschechien: Toxicological Information Centre (TIC Tschechien)

SDB mit SAP EHS

  • Pflege von Content, Rohstoffen und Produkten in Ihrem SAP EHS
  • Beratung bei der Einführung von SAP EHS und MSDS-Makers
  • Erstellung interner Rohstoffdatenblätter aus Lieferanten-SDB

Etikettenbericht

  • Erstellung und Aktualisierung eines Etikettenberichtes je Produkt, auf dessen Basis eigene Etiketten erstellen werden können

Helpline

  • Schneller Rückgriff auf das Wissen der UMCO
  • Anfragen werden per Telefon oder E-Mail entgegengenommen und bearbeitet
  • Beratung zu chemikalienrechtlichen Anforderungen
  • Beratung zu rechtlichen Anforderungen im Bereich Health, Safety und Environment
  • Beratung zu gefahrgutrechtlichen Anforderungen

Seminare und Schulungen

  • Sachkunde Sicherheitsdatenblatt
  • Sachkunde SDB Update
  • Spezifische Schulungen nach Kundenbedarf
  • Inhouse, online oder in unseren Räumlichkeiten in Hamburg

Darum sind wir die richtige Wahl für Sie

"Steigende regulatorische Komplexität, hohe Dokumentationsanforderungen, schnelle Verfügbarkeit von Informationen und Daten: Dies sind nur einige der aktuellen Herausforderungen des Handels und der chemischen Industrie. Wir wissen, dass Gefahrstoffmanagement nicht mit der Validierung, Erstellung und Pflege von Sicherheitsdatenblättern endet und machen Sie mit unseren modularen Adapter- und Softwarelösungen zukunftsfähig. Individuell, strategisch, hanseatisch geprägt und mittelstandsorientiert entwickeln wir für Sie die langfristig optimale Lösung!"

Dr. Clemens Jochem | Leitung Geschäftsfeldentwicklung und -Produktmanagement im  Gefahrstoffmanagement

Mit unserem Blog rund um Gefahrstoffe immer gut informiert

Wissenswertes im Überblick

 Das Sicherheitsdatenblatt 

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein technisches Dokument, das Informationen über die Eigenschaften eines chemischen Stoffes oder Gemisches bereitstellt, um den sicheren Umgang damit zu gewährleisten. Es dient als primäres Kommunikationsinstrument zwischen Herstellern, Lieferanten und Nutzern, indem es wichtige Details über mögliche Gefahren, Schutzmaßnahmen und Handhabungsrichtlinien übermittelt. 

Ein SDB besteht aus 16 Abschnitten, die in der EU durch den REACH Anhang II vorgegeben sind. Diese decken alle für berufsmäßige Verwender notwendigen Informationen zum Schutz der Gesundheit und Umwelt ab und sind wesentliche Quelle für die Arbeitsplatzsicherheit und das richtige Verhalten im Notfall. 

REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) – gesetzliche Anforderung an Sicherheitsdatenblätter

Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist das zentrale Gesetz in der EU für Chemikalien und deren sichere Verwendung. Artikel 31 der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) regelt die konkreten Anforderungen an die Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern für Stoffe und Gemische in der Europäischen Union. Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien müssen ein Sicherheitsdatenblatt bereitstellen, wenn Stoffe oder Gemische als gefährlich eingestuft sind.

Wichtige Pflichten sind demnach die Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblattes bei der ersten Lieferung eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches in der/den jeweiligen Amtssprache(n) des jeweiligen EU-Mitgliedsstaats und dessen regelmäßige Aktualisierung sobald neue Informationen über die vom Produkt oder seinen Inhaltsstoffen ausgehenden Gefahren vorliegen.

CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) – Grundlage für die Einstufung

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) ergänzt REACH und regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Sie basiert auf dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) und stellt sicher, dass Chemikalien einheitlich gekennzeichnet werden. Die Einstufung nach CLP ist Grundlage für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, da in den Sicherheitsdatenblättern die Gefahrenklassen und -kategorien gemäß CLP angegeben werden müssen. Hierbei sind insbesondere die Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze) zu nennen.

Inhalte eines Sicherheitsdatenblatts

Ein Sicherheitsdatenblatt enthält 16 standardisierte Abschnitte:

  1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und Firmenbezeichnung:
    Informationen wie Produktnamen, Hersteller/Lieferant mit Kontaktdaten, Verwendungen des Stoffes oder Gemisches sowie eine Notrufnummer
  2. Mögliche Gefahren:
    physikalische, gesundheitliche und/oder umweltbezogene Gefahren, die von dem Stoff oder Gemisch ausgehen, sowie die Kennzeichnungselemente, wie Gefahrenpiktogramme und -hinweise
  3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen:
    Liste der nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang II zu nennenden Inhaltsstoffe, einschließlich Verunreinigungen und Zusatzstoffe, sowie Informationen über ihre Konzentrationen und Gefahren
  4. Erste-Hilfe-Maßnahmen:
    Anweisungen zur Ersten Hilfe im Falle von Kontakt mit der Chemikalie z.B.  Maßnahmen zur Hautreinigung oder Augenspülung sowie ggf. notwendige Maßnahmen nach Inhalation oder Verschlucken
  5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung:
    Informationen zur Brandbekämpfung wie geeignete Löschmittel und spezielle Vorsichtsmaßnahmen
  6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:
    Empfehlungen zur Handhabung von Leckagen oder bei Verschütten des Stoffes/Gemisches, einschließlich Anweisungen zur Reinigung und Entsorgung
  7. Handhabung und Lagerung:
    Informationen zur sicheren Handhabung und Lagerung des Stoffes/Gemisches, einschließlich spezieller Vorsichtsmaßnahmen und Lagerbedingungen
  8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung:
    Angabe der Grenzwerte für die Exposition, technische Maßnahmen sowie Empfehlungen für die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Atemschutzmasken
  9. Physikalische und chemische Eigenschaften:
    Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
  10. Stabilität und Reaktivität:
    Möglichkeit gefährlicher Reaktionen, zu vermeidende Bedingungen, unverträgliche Materialien, gefährliche Zersetzungsprodukte
  11. Toxikologische Angaben:
    Informationen über die toxischen Wirkungen des Stoffes 
    oder Gemisches auf den Menschen
  12. Umweltbezogene Angaben:
    Informationen über die Auswirkungen des Stoffes oder Gemisches auf die Umwelt.
  13. Hinweise zur Entsorgung:
    Verfahren der Abfallbehandlung
  14. Angaben zum Transport:
    UN-Nummer oder ID-Nummer, Informationen zu den Transportbedingungen
  15. Rechtsvorschriften:
    Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
  16. Sonstige Angaben:
    Alle sonstigen Informationen, die vorher noch nicht aufgeführt wurden, die für die Sicherheit des Anwenders aber von Bedeutung sein könnten (z.B. Schulungshinweise, empfohlene Einschränkung der Anwendung, Auflistung der vollständigen H-Sätze)

Ein unverzichtbares Kommunikationsmittel in der Lieferkette

Das Sicherheitsdatenblatt ist ein zentrales Element in der chemischen Lieferkette, da es die umfassenden Informationen über die Gefahren, Handhabung und Schutzmaßnahmen eines Produkts systematisch weitergibt. Es stellt sicher, dass alle Akteure, von Herstellern über Lieferanten bis hin zu Transporteuren und Endnutzern, über die Risiken eines chemischen Stoffes oder Gemisches informiert sind und geeignete Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt ergreifen können.

In der gesamten Lieferkette hilft das SDB, gesundheitliche, physikalische und umweltbezogene Gefahren klar zu kommunizieren. Dies ist besonders wichtig, da jeder Akteur, der mit dem Produkt in Kontakt kommt, spezifische Sicherheitsvorkehrungen treffen muss, etwa bei der Lagerung, dem Transport oder der Anwendung. So wird vermieden, dass durch Unwissenheit oder mangelnde Informationen Risiken entstehen. Besonders bei den unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen entlang der Produktions- und Nutzungskette gewährleistet das SDB ein hohes Maß an Transparenz und Sicherheit.

Voraussetzung für Ersteller von Sicherheitsdatenblättern

Sicherheitsdatenblätter dürfen gemäß der REACH-Verordnung nur von sachkundigen Personen erstellt werden.

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Jan Mönster

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