Im chinesischen Gefahrgutrecht haben sich im Jahr 2024 Änderungen und Anpassungen hinsichtlich bereits bestehender Vorschriften zu Lithium- und Natriumbatterien ergeben bzw. wurden neue Vorschriften zu diesen Gegenständen formuliert. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Neuerungen für die Beförderung auf der Straße dargestellt und der im Entwurf vorliegende nationale GB-Standard zu Lithium-Ionen-Zellen und -batterien näher beschrieben.
Der chinesische Standard „Vorschriften für den Straßentransport gefährlicher Güter – JT/T 617- 2018“ (Regulations concerning road transportation of dangerous goods) wurde durch das Chinesische Ministerium für Transport (Chinese Ministry of Transport (MOT)) zum 1. Dezember 2018 in Kraft gesetzt. Die Anwendung dieses Standards ist bisher noch nicht verpflichtend, wird aber weitestgehend für die Gefahrgutbeförderung benutzt. Seit der Inkraftsetzung ist bisher noch keine Anpassung der Vorschriften erfolgt. Die Vorschriften beziehen sich inhaltlich weitestgehend auf das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR 2015) und legen, wie das ADR selbst, die Voraussetzungen und Anforderungen an die Gefahrgutbeförderung auf der Straße in China fest. Die aktuelle Ausgabe des JT/T 617-2018 besteht aus insgesamt sieben Teilen:
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
Teil 2: Klassifizierung
Teil 3: Verzeichnis der Gefahrgut-Versandbezeichnungen und Transportanforderungen
Teil 4: Bestimmungen zur Verwendung von Transportverpackungen
Teil 5: Versand
Teil 6: Bestimmungen über die Bedingungen für die Beförderung, Be- und Entladung und Handhabung
Teil 7: Transportbedingungen und operative Anforderungen
Das Chinesische Ministerium für Transport hat im Mai 2024 die Verabschiedung der Änderungen des Standards JT/T 617-2018 für die Teile 1 bis 6 bekannt gegeben, mit dem Ziel der weiteren Angleichung an das ADR 2023 bzw. das ADR 2025. Die Änderungen und Anpassungen traten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dem JT/T 617-2018 wurde keine neue Jahreszahl des Aktualisierungsjahres zugewiesen, sondern es bleibt bei der Bezeichnung JT/T 617-2018. Nachfolgend werden nur die Neuerungen in den entsprechenden Vorschriftenteilen dargestellt, die sich auf Lithium- oder Natriumzellen und -batterien beziehen.
Aktualisierung der Verpackungsanweisungen P903 und LP903 für Lithiumzellen und -batterien sowie Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien:
Quelle:(JT/T 617.5-2018) / Anhang 5 Vorschriften für den Straßentransport gefährlicher Güter Teil 5 Versand JT/T 617.5-2018 Änderung Nr. 1
Quelle: (JT/T 617.5-2018 / Anhang 5 Vorschriften für den Straßentransport gefährlicher Güter Teil 5 Versand JT/T 617.5-2018 Änderung Nr. 1
Das Chinesische Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (Ministry of Industry and Information Technology (MIIT)) beabsichtigt die Erstellung eines verbindlichen neuen chinesischen GB-Standard-Pakets mitsamt den damit verbundenen Regelungen für Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien, wie sie in elektronischen und elektrischen Ausrüstungen und Geräten vorkommen. Dabei soll das Standard-Paket teilweise neu formuliert bzw. umbenannt werden oder es sollen bereits bestehende Standards (GB 31241-2022, Industriestandards SJ/T 11808-2022/11815- 2022/11778-2021/11796-2022) in dieses integriert werden. Der geplante Standard hat weiterhin die Nummer GB 31241 und soll aus insgesamt sechs Teilen bzw. den GB-Standard-Nummern 31241.1 bis 31241.6 bestehen. Der Standard erhält den Namen „Sicherheit von Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien in elektronischen und elektrischen Ausrüstungen“.
Die Teile sollen folgende Überschriften und Inhalte erhalten:
Abschließend lässt sich sagen, dass die dargestellten Vorschriftenänderungen und -anpassungen dazu dienen, das JT/T 617-2018 dem ADR 2023 anzugleichen bzw. Neuerungen des ADR 2025 zu übernehmen. Damit rücken die Vorschriften inhaltlich näher an das ADR heran und würden eine vollständige Adaption erleichtern, da über die nationale Vorschrift JT/T 617-2018 bereits inhaltlich der Weg für das ADR vorbereitet sein könnte. Unabhängig davon dient die Verabschiedung weiterer Standards, insbesondere im Bereich der als Gefahrgüter klassifizierten Konsumgüter, der Erhöhung der Transportsicherheit in China.
Willi Weßelowscky | Gefahrgut-Experte
Gerade beim Thema Lithium- und Natriumbatterien haben sich nicht nur im chinesischen Gefahrgutrecht Änderungen und Anpassungen ergeben. Diese beruhen u.a. auch auf den Änderungen im neuen ADR 2025, wobei nicht alle Änderungen in die chinesische Vorschrift übernommen wurden. Es lohnt der Vergleich und dazu ein Blick in das neue ADR 2025 oder andere aktualisierte Verkehrsträgervorschriften.
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