Gefahrgut

Lithium- und Natriumbatterien – China nähert sich weiter dem ADR an

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Änderungen und Vorschriften zu Lithium- und Natriumbatterien im chinesischen Gefahrgutrecht und zeigt auf, wie sich China weiter an das ADR annähert.

Überarbeitete und aktualisierte Version des unter dem Titel „Aller guten Dinge sind drei (Teil II)“ im Fachmagazin „gefährliche ladung“ 10/2024 veröffentlichten Artikels. Das Magazin für die Gefahrgut-Logistik erscheint bei Storck Hamburg, einer Marke des Verlags ecomed-Storck in Landsberg am Lech und Hamburg.

7 Min.

18.03.2025

Im chinesischen Gefahrgutrecht haben sich im Jahr 2024 Änderungen und Anpassungen hinsichtlich bereits bestehender Vorschriften zu Lithium- und Natriumbatterien ergeben bzw. wurden neue Vorschriften zu diesen Gegenständen formuliert. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Neuerungen für die Beförderung auf der Straße dargestellt und der im Entwurf vorliegende nationale GB-Standard zu Lithium-Ionen-Zellen und -batterien näher beschrieben.

Aktualisierung der chinesischen Vorschriften für den Straßentransport gefährlicher Güter – JT/T 617-2018

Der chinesische Standard „Vorschriften für den Straßentransport gefährlicher Güter – JT/T 617- 2018“ (Regulations concerning road transportation of dangerous goods) wurde durch das Chinesische Ministerium für Transport (Chinese Ministry of Transport (MOT)) zum 1. Dezember 2018 in Kraft gesetzt. Die Anwendung dieses Standards ist bisher noch nicht verpflichtend, wird aber weitestgehend für die Gefahrgutbeförderung benutzt. Seit der Inkraftsetzung ist bisher noch keine Anpassung der Vorschriften erfolgt. Die Vorschriften beziehen sich inhaltlich weitestgehend auf das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR 2015) und legen, wie das ADR selbst, die Voraussetzungen und Anforderungen an die Gefahrgutbeförderung auf der Straße in China fest. Die aktuelle Ausgabe des JT/T 617-2018 besteht aus insgesamt sieben Teilen:

Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

Teil 2: Klassifizierung

Teil 3: Verzeichnis der Gefahrgut-Versandbezeichnungen und Transportanforderungen

Teil 4: Bestimmungen zur Verwendung von Transportverpackungen

Teil 5: Versand

Teil 6: Bestimmungen über die Bedingungen für die Beförderung, Be- und Entladung und Handhabung

Teil 7: Transportbedingungen und operative Anforderungen

Das Chinesische Ministerium für Transport hat im Mai 2024 die Verabschiedung der Änderungen des Standards JT/T 617-2018 für die Teile 1 bis 6 bekannt gegeben, mit dem Ziel der weiteren Angleichung an das ADR 2023 bzw. das ADR 2025. Die Änderungen und Anpassungen traten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dem JT/T 617-2018 wurde keine neue Jahreszahl des Aktualisierungsjahres zugewiesen, sondern es bleibt bei der Bezeichnung JT/T 617-2018. Nachfolgend werden nur die Neuerungen in den entsprechenden Vorschriftenteilen dargestellt, die sich auf Lithium- oder Natriumzellen und -batterien beziehen.

Teil 2

  • Änderung der Definition des Unterklassencodes M4 in Tabelle 22 Unterklassencodes und ihre Definitionen für verschiedene Stoffe und Gegenstände von „Lithiumbatterien“ zu „Lithiumbatterien oder Natrium-Ionen-Batterien“.
  • Im Vergleich zum ADR 2025 fehlen in den Neuerungen des JT/T 617.2-2018 die Nennungen der UN-Nummern UN 3556 FAHRZEUGE MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, UN 3557 FAHRZEUGE MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-METALL-BATTERIEN und UN 3558 FAHRZEUGE MIT ANTRIEB DURCH NATRIUMIONEN-BATTERIEN bei der Klasse 9, Unterklassencode M11.
  • Inhaltliche Ergänzung mit den UN-Nummern 3551 und 3552 (siehe Teil 3) und Auflistung unter anderem von deren Beförderungsbedingungen.

Teil 3

  • Änderung der Versandbezeichnung der UN 3292 von NATRIUMBATTERIEN oder NATRIUMZELLEN in BATTERIEN, DIE METALLISCHES NATRIUM ODER NATRIUMLEGIERUNGEN ENTHALTEN oder ZELLEN, DIE METALLISCHES NATRIUM ODER NATRIUMLEGIERUNGEN ENTHALTEN.
  • Hinzufügen der UN 3551 NATRIUM-IONEN-BATTERIEN, mit einem organischen Elektrolyt, und UN 3552 NATRIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN oder NATRIUM-IONEN-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT, mit einem organischen Elektrolyt. Beide UN-Nummern gehören zur Klasse 9, Klassifizierungscode M4. Dabei werden der UN 3551 die Sondervorschriften (SV) 188, 230, 310, 348, 400 und 401 und der UN 3552 die SV 188, 230, 348, 360 (nur JT/T 617.3-2018), 400 und 401 zugewiesen. Die genannten SV entsprechen weitestgehend den Versionen im ADR 2023 bzw. ADR 2025, bis auf die SV 188. Das JT/T 617.3-2018 verlangt hier, dass jede Sendung mit dem Kennzeichen für Lithiumbatterien oder Natrium-Ionen-Batterien von einem Dokument begleitet wird. Dieses muss Hinweise auf den Inhalt der Versandstücke, das Behandeln von unbeschädigten und beschädigten Versandstücken, Gefahreneigenschaften und eine Kontakt-Telefonnummer enthalten.
  • Hinzufügen der UN 3536 LITHIUMBATTERIEN IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien. Die UN 3536 gehört zur Klasse 9, Klassifizierungscode M4.

Teil 4

Aktualisierung der Verpackungsanweisungen P903 und LP903 für Lithiumzellen und -batterien sowie Natrium-Ionen-Zellen und -Batterien:

  • Die P903 gilt für die UN-Nummern 3090, 3091, 3480, 3481, 3551 und 3552. Die Definition von „Ausrüstung“ wird in dieser Anweisung weiter präzisiert als „Geräte oder Instrumente, die mit Lithiumbatterien, Natrium-Ionen-Batterien oder Batteriepacks betrieben werden“.
  • Die LP903 gilt für große Batterien mit einer Gesamtmasse >500 g, große Batteriepacks mit einer Gesamtmasse von mehr als 12kg und Geräte, die UN 3090, UN 3091, UN 3480, UN 3481, UN 3551 und UN 3552 enthalten.

Teil 5

Quelle:(JT/T 617.5-2018) / Anhang 5 Vorschriften für den Straßentransport gefährlicher Güter Teil 5 Versand JT/T 617.5-2018 Änderung Nr. 1

  • Versandstücke, die Lithiumbatterien, Natrium-Ionen-Batterien oder Batteriepacks enthalten und die Voraussetzungen der SV 188 des JT/T 617.3-2018 erfüllen, sollen mit dem Kennzeichen für Lithiumbatterien oder Natrium-Ionen-Batterien versehen sein.
  • Das Kennzeichen soll die UN-Nummer(n) der enthaltenen Güter angeben:

Quelle: (JT/T 617.5-2018 / Anhang 5 Vorschriften für den Straßentransport gefährlicher Güter Teil 5 Versand JT/T 617.5-2018 Änderung Nr. 1

  • Aufnahme des Gefahrzettels 9A in die Vorschrift:

China plant neuen GB-Standard für Li-Ionen-Zellen und -Batterien

Das Chinesische Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (Ministry of Industry and Information Technology (MIIT)) beabsichtigt die Erstellung eines verbindlichen neuen chinesischen GB-Standard-Pakets mitsamt den damit verbundenen Regelungen für Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien, wie sie in elektronischen und elektrischen Ausrüstungen und Geräten vorkommen. Dabei soll das Standard-Paket teilweise neu formuliert bzw. umbenannt werden oder es sollen bereits bestehende Standards (GB 31241-2022, Industriestandards SJ/T 11808-2022/11815- 2022/11778-2021/11796-2022) in dieses integriert werden. Der geplante Standard hat weiterhin die Nummer GB 31241 und soll aus insgesamt sechs Teilen bzw. den GB-Standard-Nummern 31241.1 bis 31241.6 bestehen. Der Standard erhält den Namen „Sicherheit von Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien in elektronischen und elektrischen Ausrüstungen“. 

Die Teile sollen folgende Überschriften und Inhalte erhalten:

  • Teil 1: Allgemeine Anforderungen: Hier werden der Anwendungsbereich und die Anforderungen geregelt.
  • Teil 2: Tragbare, elektrische Ausrüstung
  • Teil 3: Elektrische Werkzeuge: Der Standard nennt hier etwa Bohrmaschinen, elektrische Schraubendreher, Elektrosägen, Gartengeräte.
  • Teil 4: Elektrisches Spielzeug: eingeschlossen, aber nicht limitiert auf Produkte, die für Kinder unter 14 Jahren zum Spielen bestimmt sind, wie Spielzeughunde, Lernspielzeug sowie Ton- und Lichtspielzeug, z.B. Musikinstrumente.
  • Teil 5: Elektrische Haushaltsgeräte: Der Standard nennt hier Beispiele, wie tragbare persönliche Hygiene- und Pflegegeräte, z.B. Zahnbürsten, tragbare Reinigungsgeräte, Beleuchtungsgeräte, Luftreiniger usw.
  • Teil 6: Elektrische Zigaretten

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass die dargestellten Vorschriftenänderungen und -anpassungen dazu dienen, das JT/T 617-2018 dem ADR 2023 anzugleichen bzw. Neuerungen des ADR 2025 zu übernehmen. Damit rücken die Vorschriften inhaltlich näher an das ADR heran und würden eine vollständige Adaption erleichtern, da über die nationale Vorschrift JT/T 617-2018 bereits inhaltlich der Weg für das ADR vorbereitet sein könnte. Unabhängig davon dient die Verabschiedung weiterer Standards, insbesondere im Bereich der als Gefahrgüter klassifizierten Konsumgüter, der Erhöhung der Transportsicherheit in China.

Willi Weßelowscky | Gefahrgut-Experte

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Gerade beim Thema Lithium- und Natriumbatterien haben sich nicht nur im chinesischen Gefahrgutrecht Änderungen und Anpassungen ergeben. Diese beruhen u.a. auch auf den Änderungen im neuen ADR 2025, wobei nicht alle Änderungen in die chinesische Vorschrift übernommen wurden. Es lohnt der Vergleich und dazu ein Blick in das neue ADR 2025 oder andere aktualisierte Verkehrsträgervorschriften.

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