Viele Unternehmen sind der Meinung, dass Sie keine sachkundige Person nach § 11 Chemikalienverbotsverordnung (früher § 5) benennen müssen. Nicht selten ist das ein Irrtum, denn auch im B2B-Handel von Chemikalien gelten bei bestimmten Gefahrenklassen die entsprechenden Anzeige- und Dokumentationspflichten (§ 7 bzw. § 9). Darüber hinaus müssen die abgebenden Personen, in der Regel der Vertrieb, von der sachkundigen Person einmal jährlich belehrt werden. Dies betrifft nicht nur die Abgabe von giftigen Stoffen, sondern zum Beispiel auch von Stoffen, die in Verdacht stehen, krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch zu sein.
Gerade in letzter Zeit berichten viele unserer Kunden, dass Sie durch Ihre zuständige Behörde kontaktiert wurden und dass neben der REACH-Konformität und Aktualität der Registrierungsdossiers eben auch der Sachkundenachweis überprüft wird.
Denn, mit der revidierten Chemikalienverbotsverordnung reicht es nun nicht mehr aus, den „Sachkundeschein“ irgendwann einmal gemacht zu haben. Inhaber des „Scheins“ müssen sich ab jetzt regelmäßig fortbilden. Sofern die Prüfung länger als sechs Jahre zurückliegt, muss eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer vor längstens sechs Jahren durchgeführten eintägigen oder vor längstens drei Jahren durchgeführten halbtägigen Fortbildungsveranstaltung vorgelegt werden können.
Diese Fortbildungspflicht gilt seit dem 1. Juni 2019. Wer seinen Schein also vor dem 1. Juni 2016 erworben hat, muss so schnell wie möglich eine mindestens halbtägige anerkannte Fortbildung besuchen, um die Berechtigung aufrecht zu erhalten. Bis dahin ruht die Qualifikation und entspricht nicht den Anforderungen. Neben den Behörden selbst, bieten anerkannte Einrichtungen entsprechende Fortbildungen an. Dazu gehören zum Beispiel die UMCO aber auch der Verband Chemiehandel (VCH).
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie in Bezug auf die Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) Pflichten haben, eine sachkundige Person oder eine Fortbildung benötigen, finden Sie bei der UMCO Rat und Unterstützung. Dabei muss die sachkundige Person nicht im Unternehmen direkt beschäftigt sein, sondern kann auch als externe Person benannt werden.
Wir unterstützen Sie in folgenden Punkten:
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!
Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.
Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!