Am 16.03.2021 wurde im gemeinsamen Ministerialblatt die neu gefasste TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ veröffentlicht. Die Struktur wurde überarbeitet und fachliche Änderungen vorgenommen. Unter anderem wurde der Begriff des Betriebskonzepts eingeführt. Dieses beschreibt „[…] alle Einrichtungen, Prozess- und Betriebsbedingungen, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage einschließlich prozessnotwendiger Zustände, wie z.B. An- oder Abfahren, oder die ordnungsgemäße Durchführung einer Tätigkeit erforderlich sind.“
Die wichtigsten Änderungen sind:
Des Weiteren wurde die TRGS 720 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines“ berichtigt. In Abschnitt 3 Absatz 6 in Abbildung 1 wurde die Tabelle „Anforderung an die Vermeidung von Zündquellen in Abhängigkeit von der Zone“ berichtigt.
Dr. Andreas Timmann | Experte für Arbeitssicherheit
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