Arbeitsschutz

Änderungen der Technischen Regeln im Explosionsschutz (TRGS 720 und 722)

Seit 2019 werden die Technischen Regeln zum Explosionsschutz dem Stand der Technik angepasst und neu strukturiert. Im März 2021 wurde die TRGS 722 neu gefasst und die TRGS 720 an einer Stelle berichtigt.

2 Min.

07.04.2021

Neufassung der TRGS 722

Am 16.03.2021 wurde im gemeinsamen Ministerialblatt die neu gefasste TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ veröffentlicht. Die Struktur wurde überarbeitet und fachliche Änderungen vorgenommen. Unter anderem wurde der Begriff des Betriebskonzepts eingeführt. Dieses beschreibt „[…] alle Einrichtungen, Prozess- und Betriebsbedingungen, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage einschließlich prozessnotwendiger Zustände, wie z.B. An- oder Abfahren, oder die ordnungsgemäße Durchführung einer Tätigkeit erforderlich sind.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Bei der Gefährdungsbeurteilung wurde die Wichtigkeit eines Betriebskonzepts als Ausgangspunkt herausgestellt.
  • Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung wurde konkretisiert. Ein Beispiel befindet sich in Anhang 1.
  • Die Dichtungen bzw. Dichtungsprinzipien wurden angepasst.
  • In Anhang 2 befinden sich ausführliche Informationen und Rechenwege für die Auslegung einer Inertisierung mit reaktionsträgen Gasen.

Berichtigung der TRGS 720

Des Weiteren wurde die TRGS 720 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines“ berichtigt. In Abschnitt 3 Absatz 6 in Abbildung 1 wurde die Tabelle „Anforderung an die Vermeidung von Zündquellen in Abhängigkeit von der Zone“ berichtigt.

Dr. Andreas Timmann | Experte für Arbeitssicherheit

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