Arbeitsschutz

Hygienekonzept wird Pflicht

Die bestehenden Gefährdungsbeurteilungen müssen um die Risiken des SARS-CoV-2 ergänzt werden. Betriebe, die weiterhin oder wieder ihrem Geschäft nachgehen wollen, müssen einen Pandemieplan haben, welcher ein Hygienekonzept beinhaltet, um die weitere Verbreitung von Corona zu verlangsamen.

2 Min.

17.04.2020

Bundesregierung wir konkret

Mit dem Beschluss vom 15.04.2020 hat die Bundesregierung unter Punkt 13 formuliert, was es von Unternehmen braucht:

„Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichem Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. […]“

Was bedeutet das für den Arbeitsschutz?

Um eine Überlastung des Gesundheitssystems durch SARS-CoV-2 zu vermeiden, gilt es neue Arbeitsschutzstandards zu schaffen, die sich speziell mit Maßnahmen zum Infektionsschutz befassen.

Das Bundesministerium für Arbeitsschutz hat hierzu zehn Punkte veröffentlicht, die beim schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft helfen und von allen Betrieben umgesetzt werden sollen.

Unsere Empfehlung

Für Unternehmen, die noch keinen Pandemieplan haben oder sich nicht sicher sind, ob ihr Plan gut genug ausgearbeitet ist, empfiehlt sich jetzt schnelles Handeln. Mit dem Beschluss der Bundesregierung ist deutlich, dass sich kein Betrieb mehr davor drücken kann – und im Sinne der Öffentlichkeit auch nicht sollte.

Die Experten aus unserer Abteilung Safety-Health-Environment (SHE) und Gefahrgut haben über die Jahre viele Sicherheitsberichte erstellt, Störfallszenarien bearbeitet oder Notallübungen geplant und durchgeführt. Branchenübergreifend lassen sich so Synergien ziehen, wie der Worst Case bestenfalls zu handhaben ist. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich jetzt durch uns bei Ihrer Pandemieplanung beraten oder die notwendigen Unterlagen erstellen oder prüfen.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

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