Karzinogene Stoffe können Krebs erzeugen bzw. dessen Entstehung fördern und somit die Krebshäufigkeit erhöhen.
Keimzellmutagene Stoffe verändern (vorübergehend) die Struktur oder den Informationsgehalt des Erbguts oder stören die normalen Replikationsabläufe.
Reproduktionstoxische Stoffe beeinträchtigen die Sexualfunktion und die Fruchtbarkeit sowie die Entwicklung der Nachkommen während und nach der Schwangerschaft.
Innerhalb der jeweiligen Gefahrenklasse wird noch weiter unterteilt in:
Schauen Sie im Sicherheitsdatenblatt vor Verwendung eines neuen Stoffes und bei bereits verwendeten Stoffen regelmäßig nach, ob eine der folgenden Einstufungen vorhanden oder neu hinzugekommen ist:
Auf dem Etikett des Gefahrstoffgebindes ist bei diesen Stoffen das Piktogramm „Silhouette“ zu finden zusammen mit einem der folgenden Gefahrenhinweise:
Pflichten beim Umgang mit KMR-Stoffen ergeben sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Beim Einsatz der KMR-Stoffe müssen alle allgemeinen Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen eingehalten werden. Hierzu gehören unter anderem eine Begrenzung der Exposition auf möglichst wenige Beschäftigte und eine möglichst geringe Menge und Dauer. Sofern Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW, TRGS 900) oder biologische Grenzwerte (BGW, TRGS 903) festgelegt sind, muss deren Einhaltung sichergestellt werden. Die Auswahl an Maßnahmen hierfür erfolgt nach der Rangfolge
Bevor sich für den Einsatz eines KMR-Stoffs entschieden wird, muss in der Gefährdungsbeurteilung mit der Substitutionsprüfung dokumentiert werden, warum kein weniger gefährlicher Stoff eingesetzt werden kann.
Die Verwendung der PSA muss den Beschäftigten im Rahmen einer Unterweisung mit praktischer Übung vermittelt werden.
Beim Umgang mit KMR-Stoffen bestehen zusätzliche Forderungen für den Betrieb. Im Folgenden sind nur einige wichtige genannt.
Eine schwangere Frau darf keine Arbeiten ausführen, bei denen sie KMR-Stoffen der Kategorien 1A und 1B oder reproduktionstoxischen Stoffen der Kategorie 2 ausgesetzt sein kann.
Dr. Andreas Timmann | Experte für Arbeitssicherheit
Überprüfen Sie Ihr Gefahrstoffverzeichnis auf die Aktualität der Einstufungen und auf das Vorhandensein von KMR-Stoffen. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob Ihre Gefährdungsbeurteilungen bereits die Forderungen für den Umgang mit KMR-Stoffen ausreichend berücksichtigt.
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