Arbeitsschutz

Neue TRBS 1115 – Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen

Die TRBS 1115 konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung in Hinblick auf die dauerhafte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR-Einrichtungen), die als technische Schutzmaßnahme für die sichere Verwendung eines Arbeitsmittels, inklusive einer überwachungsbedürftigen Anlage, eingesetzt werden.

4 Min.

10.03.2022

Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen

Im April 2021 erfolgte eine Berichtigung des ersten Satzes der TRBS: „Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.“ Die vorher verwendeten Wörter „für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen“ wurden gestrichen und durch „für die Verwendung von Arbeitsmitteln“ ersetzt. 
Diese Änderung hat lediglich formalen Charakter, denn gemäß § 2 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung schließen Arbeitsmittel nicht nur Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen ein, die für die Arbeit verwendet werden, sondern auch überwachungsbedürftige Anlagen.

Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen

Die TRBS 1115 wurde als übergreifende Regel verfasst, die alle sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen in den einschlägigen Normen, teilweise auch als sicherheitsbezogene Steuerungen oder PLT-Sicherheitseinrichtungen bezeichnet, im Blick hat. 
Voraussetzung für die Anwendung dieser TRBS ist, dass die MSR-Einrichtungen bei technischen Schutzmaßnahmen eingesetzt werden, die das Ziel haben, dass ein Arbeitsmittel sicher verwendet werden kann. Das Arbeitsmittel kann z. B. eine Maschine sein, aber auch eine überwachungsbedürftige Anlage. 
Kriterium für die Sicherheitsrelevanz der MSR-Einrichtung ist, dass sie aus Sicht der Gefährdungsbeurteilung im Rahmen einer technischen Schutzmaßnahme dazu dient, eine Gefährdung zu vermindern. Darunter fallen aus Sicht des Explosionsschutzes Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU und ebenso Funktionseinheiten einer Explosionsschutzvorrichtung gemäß TRGS 725, die hinsichtlich der funktionalen Sicherheit zu bewerten sind.

Sicherheitslebenszyklus

In der TRBS 1115 wird der Begriff des Sicherheitslebenszyklus („gesamten Verwendungsdauer“) eingeführt, er umfasst:

  • Ermittlung des Sollzustands (Festlegung aller Schutzmaßnahmen für die Gesamtsicherheit des Arbeitsmittels und Zuordnung der daraus resultierenden Schutzmaßnahmen hinsichtlich der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen),
  • Planung und Realisierung einschließlich
    • Spezifikation der MSR-Einrichtung
    • Errichtung
    • Inbetriebnahme der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung,
  • Überprüfung der Wirksamkeit der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung,
  • Verwendung (Betrieb) und Instandhaltung,
  • Prüfungen gem. BetrSichV,
  • Außerbetriebnahme.

 

Während des gesamten Sicherheitslebenszyklus der MSR-Einrichtung, hat der Arbeitgeber/Betreiber ihre Funktionsfähigkeit von der Konzeption bis zur Außerbetriebnahme erst zu implementieren und dann aufrecht zu erhalten. Die entsprechenden Aufgaben und Maßnahmen werden in dieser Technischen Regel beschrieben. Auch auf die Durchführung von Prüfungen und das Vorgehen bei Änderungen wird eingegangen. Für die Einführung eines Managements der funktionalen Sicherheit im Betrieb werden im Anhang A erforderliche Maßnahmen angegeben.

Abgrenzung zur TRGS 725

Die TRGS 725 nimmt demgegenüber die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von MSR-Einrichtungen in den Blick, die als Teil der Explosionsschutzmaßnahmen nach TRGS 722, 723 und 724 eingesetzt werden. Diese Anforderungen zum Explosionsschutz, die die Explosionsschutzvorrichtungen (mit ihren MSR-Einrichtungen) ausführen müssen, ergeben sich aus den in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Sicherheitsfunktionen (Reduzieren von Dauer bzw. Wahrscheinlichkeit des Auftretens von einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre (g. e. A), Vermeiden des Wirksamwerdens von Zündquellen, ausreichende Zuverlässigkeit von konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen). Daher unterscheiden sie sich von der reinen Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der MSR-Einrichtung gemäß TRBS 1115.

Gennadiy Pykhtin | Experte für Arbeitssicherheit

Unsere Empfehlung

Legen Sie alle Schutzmaßnahmen für eine dauerhafte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von MSR-Einrichtungen fest. Überwachen Sie die MSR-Einrichtungen während des gesamten Sicherheitslebenszyklus, von der Planungsphase bis zur Außerbetriebnahme.

Wir beraten Sie umfassend zu den Themen Störfallrecht, Arbeitsschutz, Explosionsschutz und Umweltschutz, dem richtigen Umgang mit Gefahrstoffen sowie deren Lagerung und Transport als Gefahrgut. Basierend auf Ihren Anforderungen erarbeiten wir für Ihr Unternehmen ein spezifisches Lagerkonzept. Gern sind wir in allen Belangen rund um Anlagen- und Arbeitssicherheit Ihr verlässlicher Partner. So erstellen wir Ihnen beispielsweise umfassende Rechtskataster oder führen vor Ort Compliance Checks im Bereich Gefahrstoffmanagement durch.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Passende Seminare

Erstellen von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Arbeitsmitteln

  • Seminar: Unsere Expert*innen bringen Ihnen das Erstellen von professionellen Betriebsanweisungen näher und wappnen Sie mit praxisnahen Tipps und Übungen für den beruflichen Alltag.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de
Verpassen Sie keine News mehr!

Erhalten Sie mit unseren Newslettern relevante Informationen zu Gefahrstoffen, Bioziden, REACH, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gefahrgut – direkt in Ihren Posteingang. 

Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Nach oben