Überblick geänderter Technischer Regeln (keine abschließende Aufzählung):
Wesentliche Änderungen bezüglich der lichten Mindestbreite finden sich sowohl in der ASR A1.8. „Verkehrswege“ als auch in der ASR A2.3 „Flucht- und Rettungswege“.
Bei der Festlegung der Breite von Wegen in Arbeitsstätten sind zunächst die Vorgaben der ASR A1.8 zu berücksichtigen. Sofern bestimmte Wege ausschließlich als Fluchtwege genutzt werden, müssen die Breiten nach der ASR A2.3 ausgelegt werden.
Die lichte Mindestbreite der Wege für Fußgängerverkehr beträgt jetzt bei einer Anzahl von max. fünf Personen eine Breite von 0,90 m (ehemals 0,875 m). Selbiges gilt für Hauptfluchtwege (zuvor „erste Fluchtwege“).
Bei Gängen zur Instandhaltung, sowie Gängen zu persönlich zugewiesenen Arbeitsplätzen, muss die lichte Mindestbreite nun 0,60 m statt 0,50 m betragen.
Zudem beinhaltet die Neufassung der ASR A2.3 weitere detaillierte Auflistungen von Mindestabmessungen für Hauptfluchtwege und einige Anforderungen an Nebenfluchtwege (zuvor „zweiter Fluchtweg“) sowie Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen.
Die Anforderungen müssen bei Neubauten (Errichtung/Antragstellung nach 30.09.2022) oder bei wesentlichen Erweiterungen oder Umbauten bestehender Arbeitsstätten beachtet werden.
In der ASR A2.3 werden Vorgaben für die Organisation von Evakuierungen detaillierter beschrieben. Insbesondere müssen alle Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über den Verlauf und die Nutzung von Fluchtwegen unterwiesen werden. Diese Unterweisung soll auch eine Begehung der Fluchtwege beinhalten.
Ist für eine Arbeitsstätte ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich, müssen regelmäßig Evakuierungsübungen durchgeführt werden. Regelmäßig wird als alle zwei bis fünf Jahre angesehen. Bei der Festlegung der Frist müssen Vorschriften aus anderen Rechtsvorschriften berücksichtigt werden. (z. B. Bauordnungsrecht, Gefahrstoffrecht, Immissionsschutzrecht)
Es wurden viele weitere Neuerungen oder Klarstellungen in das Regelwerk eingearbeitet. Eine ausführliche und abschließende Darstellung würde an dieser Stelle zu weit führen. Wichtige Punkte, die überprüft werden sollten, sind:
Dr. Andreas Timmann | Experte für Arbeitssicherheit
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