Arbeitsschutz

MAK- und BAT-Werte-Liste 2023 vorgelegt

Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die 59. MAK- und BAT-Werte-Liste 2023 vorgelegt, in der es insgesamt 85 Änderungen und Neuaufnahmen gibt.

3 Min.

18.07.2023

Hintergrund

Die Abkürzung MAK steht für Maximale Arbeitsplatz Konzentration und der sogenannte MAK-Wert bezieht sich auf Stoffmengen, bei denen eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht befürchtet werden muss, sofern diese Schwellenwerte nicht überschritten werden.

Auch bei BAT-Werten (Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte) geht man nach aktuellem Wissen davon aus, dass die Konzentration der entsprechenden Stoffe für Beschäftigte unbedenklich ist, auch wenn diese den Stoffen ein ganzes Arbeitsleben ausgesetzt sind.

Die MAK- und BAT-Werte-Liste wird jedes Jahr von der DFG aktualisiert und zur Diskussion gestellt.

Einige Änderungen

Betroffen von diesen Änderungen sind insgesamt 18 Gefahrstoffe. Unter anderem sind dies folgende:

  • Diethylenglykolmonomethylether [CAS-Nr. 111-77-3]: Wurde neu aufgenommen mit einem MAK-Wert von 50 mg/m³ (10 ppm)
  • Methyldiethanolamin [CAS-Nr. 105-59-9]: Erhält den MAK-Wert: 2 mg/m³ (0,4 ppm) und wird als hautresorptiv eingestuft
  • Tetrahydrofuran [CAS-Nr. 109-99-9]: Absenkung des MAK-Wertes: 60 mg/m³ (20 ppm) von vorher 150 mg/m³ (50 ppm)

Alle Änderungen sind im Anhang der MAK- und BAT-Werte-Liste 2023 zusammengefasst. (S. 280ff im PDF)

Frist bis 31.12.2023

Der Senatskommission können bis zum 31.12.2023 wissenschaftliche Kommentare oder neue Daten zugesandt werden. Diese werden geprüft und ggf. berücksichtigt. Anschließend werden die neuen und geänderten MAK- und BAT-Werte zum Jahresbeginn 2024 dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS-UAIII) vorgelegt und dort gesichtet mit Blick auf Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) und Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB). Sollte nach der Prüfung nichts dagegensprechen, werden die neuen Werte zur Übernahme vorgeschlagen.

Aufruf des VCI

Der Verband der chemischen Industrie (VCI) bittet um Rückmeldung, wenn „Ihnen Hinweise auf Probleme mit der Einhaltung der neuen MAK-Werte in der Praxis vorliegen, […] mittels beigefügtem Formulars [nur mit VCI-Mitglieds-Logindaten einsehbar, Anm. d. R.] zur Übermittlung von Expositionsdaten an den VCI, damit diese in der weiteren Diskussion im AGS berücksichtigt werden könnten.“

Weitere Informationen

Dr. Andreas Timmann | Experte für Arbeitssicherheit

Unsere Empfehlung

Prüfen Sie anhand der Änderungsliste, ob Stoffe betroffen sind, mit denen Sie in Ihrem Betrieb hantieren und ob sich daraus Änderungen für Sie ergeben könnten. Machen Sie ggf. von der Möglichkeit Gebrauch, Daten oder Kommentierungen zu Diskussion zu stellen.

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