Arbeitsschutz

Meldepflichten – Was tun bei einem Arbeitsunfall?

Wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin verunfallt, ist es mit einem einfachen Genesungswunsch nicht getan. Verschiedene Stellen müssen informiert werden. Guten Tag, Behörde!

3 Min.

24.02.2020

Der Schadensfall

Ärgerlich genug für alle Beteiligten, wenn ein Mitarbeiter auf dem Arbeitsweg oder bei der Arbeit zu Schaden kommt. Und dann noch der Rattenschwanz, der da dranhängt: Ersatz suchen, Rekonstruktion des Vorfalls unter Gesichtspunkten der Unfallverhütung und dann noch der Papierkram unter Berücksichtigung des Datenschutzes… Das braucht doch wirklich kein Mensch!

Unfallanzeige – Wer braucht sie und wann?

Wenn der Kollege in Folge des Arbeitsunfalls mehr als drei Kalendertage ausfällt oder gar verstirbt, muss der Unternehmer (ggf. sein Bevollmächtigter) umgehend eine Unfallanzeige erstatten, spätestens aber drei Tage nachdem er Kenntnis von dem Unfall erhalten hat.

  • Jeweils eine Doublette geht an
  • den zuständigen Unfallversicherungsträger (bspw. Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse)
  • die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (bspw. Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Bergbehörde)
  • den Betriebs- oder Personalrat, sofern vorhanden

Eine Kopie verbleibt zur Dokumentation im Unternehmen selbst.

Außerdem muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt informiert werden.

Vergessen? Kein Kavaliersdelikt!

Immer wieder stellen wir fest, dass die Unfallanzeigen nicht an die zuständigen Landesbehörden geschickt werden. Dies ist aber nach § 193 Abs. 7 SGB VII Pflicht des Unternehmers: Bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterstehen, hat der Unternehmer eine Durchschrift der Anzeige der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde zu übersenden.

Wenn der Arbeitgeber es versäumt, der Behörde eine Unfallanzeige zu senden, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Es kann ein empfindliches Bußgeld drohen!

Unsere Empfehlung

Halten Sie immer Rücksprache mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit! Diese weiß, was in einer solchen Situation zu tun ist.

Sie als Unternehmer sind grundsätzlich rechtlich verpflichtet zu prüfen, für welche Bereiche und Themen eine solche Person für Ihren Betrieb erforderlich ist. Mit der Wahl eines externen Beauftragten der UMCO bauen Sie auf Experten, die nicht nur über alle wichtigen Qualifikationen verfügen, sondern auch eine langjährige Praxiserfahrung in Betrieben und im Umgang mit Behörden haben.

Zusammen mit Ihnen setzen wir die gesetzlichen Vorgaben um und steuern komplexe Aufgabenstellungen effektiv, pragmatisch und rechtskonform. 

Wir bieten derzeit die Stellung folgender Betriebsbeauftragten an:

  • Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG und der 5. BImSchV
  • Abfallbeauftragter nach AbfBeauftrV und § 59 KrWG
  • Gewässerschutzbeauftragter nach § 64 WHG
  • Störfallbeauftragter nach § 58a BImSchG und der 5. BImSchV
  • Brandschutzbeauftragter
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 ASiG
  • Gefahrgutbeauftragter gemäß § 8 GbV

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

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