Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist die wichtigste Informationsquelle. In diesem finden sich in den Abschnitten 2 und 3 Informationen zur Gefährlichkeit und in den Abschnitten 4 bis 8 Maßnahmen zum Umgang und Schutz. Es ist jedoch immer möglich, dass Sicherheitsdatenblätter unvollständig oder fehlerhaft sind. Die angegebene Kennzeichnung kann vom Etikett abweichen, Angaben zu Schutzausrüstung sind eventuell zu allgemein gehalten oder schlimmstenfalls fehlen sogar Abschnitte. In der EmpfGS 409 werden verschiedene Vorschläge zum weiteren Vorgehen in solchen Fällen gemacht. Einer der wichtigsten ist die Informationsermittlung in öffentlich zugänglichen Datenbanken der Unfallversicherungsträger (z.B. GESTIS) oder der Europäischen Chemikalienagentur ECHA.
Für bestimmte Stoffe, die in Mengen über 10 Tonnen pro Jahr produziert werden, wird das entsprechende SDB um einen Anhang mit Expositionsszenarien erweitert. Es wird damit zum sogenannten erweiterten SDB (eSDB). Expositionsszenarien sind unterteilt in Verwendungssektoren, mit dazugehörigen Produktkategorien und den jeweiligen Verfahrenskategorien.
Die beschriebenen Risikomanagementmaßnahmen in einem Expositionsszenarium können ein guter Startpunkt für die eigene Gefährdungsbeurteilung sein. Eine vollständige Beschreibung der individuellen Verwendung ist in der Regel nicht möglich. Daher kann ein Expositionsszenario die eigene Beurteilung nicht ersetzen.
Sollte ein passendes Expositionsszenarium nicht vorhanden sein, bestehen gemäß REACH-VO bestimmte Verpflichtungen, die kurz beschrieben werden. Es kann gegebenenfalls sogar notwendig sein, ein eigenes Expositionsszenarium zu erstellen.
Bei der Registrierung von Gefahrstoffen werden vom Inverkehrbringer in der Regel Grenzwerte angegeben, unterhalb derer keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Diese Derived No Effect Level (DNEL) sind rechtlich nicht verbindlich, können beim Fehlen von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) jedoch als Beurteilungsmaßstab verwendet werden.
Bei Stoffen ohne Wirkschwelle können auch bei niedrigen Konzentrationen gesundheitsschädigende Wirkungen nicht ausgeschlossen werden. Das ist in der Regel bei krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffen der Fall. In solchen Fällen werden keine DNEL sondern Derived Minimal Effect Level (DMEL) angegeben. Diese Werte können herangezogen werden, falls im Risikobezogenen Maßnahmenkonzept der TRGS 910 keine Akzeptanz- und Toleranzkonzentration zum gefährlichen Stoff angegeben sind.
Wichtige Informationen können sich in der REACH-Zulassung oder REACH-Beschränkung von Stoffen finden. Beschrieben wird das Vorgehen bei zulassungspflichtigen Stoffen aus Anhang XIV der REACH-VO. Dargestellt wird auch das Ermitteln wichtiger Informationen aus REACH-Beschränkungen nach Anhang XVII wie Verwendungsbeschränkungen, einzuhaltende Grenzwerte oder Schulungsverpflichtungen.
Im Anhang 2 der EmpfGS 409 ist zu guter Letzt eine Tabelle aufgeführt, in der die Aufgaben aus der Gefährdungsbeurteilung den möglichen Informationen aus SDB und Expositionsszenarien gegenübergestellt werden.
Dr. Andreas Timmann | Experte für Arbeitssicherheit
Verlassen Sie sich nicht blind auf alle Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB). Schauen Sie immer, ob die Angaben plausibel und für Ihre Zwecke vollständig sind. Nutzen Sie zusätzlich zum SDB frei zugängliche Informationsquellen wie Stoffdatenbanken von Unfallversicherungsträgern und der ECHA. Achten Sie auf eventuelle wichtige Einschränkungen aus den REACH-Anhängen XIV und XVII.
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