Arbeitsschutz

Überarbeitung der DGUV-Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten

Nach fast genau zehn Jahren wurde die Überarbeitung der DGUV-Regel zur Benutzung von Atemschutzgeräten veröffentlicht. Sie wurde grundlegend umgestaltet und an vielen Stellen an den aktuellen Stand von Technik und Vorschriftenwerk angepasst.

5 Min.

11.01.2022

Nach fast genau zehn Jahren wurde die Überarbeitung der DGUV-Regel zur Benutzung von Atemschutzgeräten veröffentlicht. Sie wurde grundlegend umgestaltet und an vielen Stellen an den aktuellen Stand von Technik und Vorschriftenwerk angepasst.

Grundsätzlicher Aufbau der DGUV

In der alten DGUV Regel befanden sich viele relevante Informationen in den Anhängen. Mit der Neufassung sind diese in den Haupttext überführt worden. Die Reihenfolge der Kapitel wurde so gewählt, dass sie möglichst dem zeitlichen Ablauf bei der Beschaffung und Anwendung entsprechen. Der Auswahlprozess wird in Ablaufdiagrammen dargestellt.

Neue Begriffe: Schutzniveau und Gebrauchsdauer

Es werden neue Begriffe eingeführt, um die Verständlichkeit für die Anwender zu verbessern. Zwei wichtige sind das Schutzniveau und die Gebrauchsdauer.

Schutzniveau

Das Schutzniveau ist ein numerischer Wert, der den Begriff Vielfache des Grenzwertes ersetzt. Für jedes Atemschutzgerät wird das erreichbare Schutzniveau angegeben. Die sogenannte Control Banding Methode wird vorgestellt. Mit dieser wird anhand dreier Kriterien das mindestens notwendige Schutzniveau bestimmt:

  • Gesundheitsgefährdung (in fünf Stufen von A (Reizstoffe) bis E (Sonderfälle wie krebserzeugende Stoffe)
  • Menge (Milligramm/Milliliter, Kilogramm/Liter oder Tonnen/Kubikmeter)
  • Verdampfungs-/Staubungsverhalten

 

Mit dem danach ermittelten Wert können Atemschutzgeräte mit ausreichendem Schutzniveau ausgewählt werden.

Gebrauchsdauer

Die Gebrauchsdauer ersetzt den alten Begriff der Tragezeit.

Die wohl wichtigste Änderung in diesem Zusammenhang ist die Umstellung von der Anzahl der Einsätze pro Arbeitsschicht auf die Gebrauchsdauer pro Arbeitsschicht. Diese Zeiten sind häufig kürzer als die vorher maximal mögliche Gebrauchsdauer bei maximaler Anzahl der Einsätze mit jeweils maximaler Gebrauchsdauer. Diese Betrachtung bietet jedoch den Vorteil einer erhöhten Flexibilität beim Einsatz von Atemschutzgeräten. Diese Gebrauchsdauer pro Arbeitsschicht kann nun auf eine höhere Anzahl von Einsätzen mit dafür kürzerer Dauer verteilt werden als vorher. Die entsprechenden Erholungsdauern zwischen den Einsätzen müssen weiterhin beachtet werden.

Die Angabe der „Arbeitsschichten pro Woche“ wurde gestrichen. Die Einschränkungen werden bei den betroffenen Atemschutzgeräten mittels einer Fußnote beschrieben.

Für den Faktor zur Anpassung der Gebrauchsdauer an die Arbeitsschwere gibt es eine ausführliche Tabelle mit Tätigkeitsbeispielen. Durch den Vergleich der durchzuführenden Tätigkeiten mit den dort aufgeführten Beispielen kann die vorliegende Arbeitsschwere sehr einfach bestimmt werden.

In die Tabelle der Gebrauchsdauern sind weitere Atemschutzgeräte wie zum Beispiel Halbmasken mit P1- oder P2-Filter neu aufgenommen worden. Zudem wurde der Orientierungswert für die Gebrauchsdauer von filtrierenden Halbmasken mit Ausatemventil von 120 Min. auf 150 Min. erhöht.

Es wird auch eine Methode für die Berechnung der zulässigen Gebrauchsdauer beim Einsatz unterschiedlicher Atemschutzgeräte angegeben.

Weitere Neuerungen

  • Die Anforderungen an Aus- und Fortbildung sowie die Unterweisung wurden in den DGUV Grundsatz 312-190 ausgegliedert
  • Die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignungsuntersuchung wurde an die aktuelle Vorschriftenlage angepasst.
  • Die bisherige Gruppeneinteilung der AX-Filter entfällt. Die Einsatzgrenzen wurden angepasst.
  • Es wird vertiefter auf die Anpassungsüberprüfung eingegangen.

Empfehlung

Überprüfen Sie Ihre Vorgaben für die Benutzung von Atemschutzgeräten in Ihrem Betrieb. Schauen Sie hier insbesondere auf die Gebrauchsdauer pro Arbeitsschicht, die in Ihrem Unternehmen vorliegt. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Arbeitsabläufe anpassen, damit diese eingehalten wird. Unsere Arbeitsschutzexperten beraten Sie gern bei der Umsetzung der aktualisierten Vorgaben zur Benutzung von Atemschutzgeräten. Auch bei anderen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Dr. Andreas Timmann | Experte für Arbeitssicherheit

Unsere Empfehlung

Überprüfen Sie Ihre Vorgaben für die Benutzung von Atemschutzgeräten in Ihrem Betrieb. Schauen Sie hier insbesondere auf die Gebrauchsdauer pro Arbeitsschicht, die in Ihrem Unternehmen vorliegt. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Arbeitsabläufe anpassen, damit diese eingehalten wird. 

Unsere Arbeitsschutzexperten beraten Sie gern bei der Umsetzung der aktualisierten Vorgaben zur Benutzung von Atemschutzgeräten. 

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