Die COVID-19-Pandemie hatte einen rasanten Anstieg des Bedarfes an Desinfektionsmitteln zur Folge. Viele EU-Mitgliedsstaaten haben daraufhin Ausnahmeverfügungen für eine vereinfachte Zulassung von Desinfektionsmitteln – insbesondere Handdesinfektionsmittel – erlassen, um die Versorgung zu sichern.
Der generelle große Bedarf an Desinfektionsmitteln und der erleichterte Zugang zu den Märkten wirkt letztendlich auch anziehend für diejenigen, die aus der Krise einen schnellen Gewinn schlagen wollen – und dabei in den letzten Monaten entweder im vollen Wissen oder aus Unerfahrenheit beispielsweise Biozid-Mittel ohne gültige Zulassung oder mit fehlender GHS-Kennzeichnung auf den Markt stellten. Oft werden die Produkte dabei online vertrieben, finden aber auch auf anderen Wegen den Zugang zu regulären Verkaufsstellen.
Ein weiteres Problem stellen unrechtmäßig vertriebene Desinfektionsmittel dar, die zusätzlich eine unzureichende Wirksamkeit aufweisen. Viele Mitgliedsstaaten gaben an, dass Produkte gefunden wurden, deren enthaltene Wirkstoffkonzentration beispielsweise nicht ausreicht, um effektiv gegen Viren zu wirken. In Zeiten der Pandemie stellt dies ein gefährliches Gesundheitsrisiko dar.
Schon seit Anfang der Pandemie in Europa arbeiten die Mitgliedsstaaten dabei eng mit OLAF (Office Européen de Lutte Anti-Fraude) zusammen, um die Einfuhr dieser Produkte zu verhindern. Am 19. März 2020 eröffnete das europäische Amt für Betrugsbekämpfung ein Verfahren bezüglich der Einfuhr gefälschter Produkte zur Bekämpfung von COVID-19. Nationale Behörden führen dabei weiter Inspektionen und Kontrollen im Verkauf durch, verhängen im Zweifelsfall Geldbußen und ziehen falsche Biozid-Produkte vom Markt.
Sollten Sie Desinfektionsmittel in den EU-Staaten vertreiben – insbesondere im Zuge der geltenden Allgemeinverfügungen – so prüfen Sie dringend, ob die Produkte allen erforderlichen Vorschriften genügen und gültige Zulassungen besitzen.
Gern helfen wir Ihnen bei der Frage weiter, welche nationalen oder EU-weiten Vorschriften für ihre Desinfektionsmittel gelten. Auch bezüglich der Ausnahmeverfügungen in den verschiedenen EU-Ländern können wir Ihnen mit Rat und Tat (oder Informationen und Hilfe bei im Zweifel erforderlichen Anträgen) beiseite stehen. Schicken Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Bleiben Sie in jedem Fall gesund!
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