Durch die verstärkte Nachfrage privater Anwender, aufgrund der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, besteht eine zunehmende Knappheit dieser Produkte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen oder zum allgemeinen betrieblichen Gesundheitsschutz von Mitarbeitern. Nun wurde die Allgemeinverfügung zur Herstellung von 2-Propanol-haltigen, 1-Propanol-haltigen und Ethanol-haltigen Desinfektionsmitteln der Produktart 1, die als Biozidprodukte gelten, und deren Abgabe an berufsmäßige Anwender erweitert. Neben Apotheken und pharmazeutische Unternehmen sind nun auch Unternehmen der chemischen Industrie, deren Geschäftstätigkeit sich bereits vor dem Erlass der Allgemeinverfügung der BAuA am 4. März 2020 auf die Herstellung von Desinfektionsmitteln bezog, ebenfalls zur Produktion dieser berechtigt.
Weiterführende Information finden Sie unter folgendem Link der BAuA: https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2020/pdf/20200316-Allgemeinverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
UMCO empfiehlt: Bitte beachten Sie die genaue Konzentration des jeweiligen Alkohols, um hinreichende desinfizierende Wirkung des Produkts sicherzustellen und um Resistenzen vorzubeugen.
2-Propanol 99,8 % (v/v) | 75,15 ml |
Wasserstoffperoxid 3 % (v/v) | 4,17 ml |
Glycerol 98% (v/v) | 1,45 ml |
Gereinigtes Wasser ad | 100,00 ml |
Ethanol 96% (v/v) | 83,33 ml |
Wasserstoffperoxid 3 % (v/v) | 4,17 m |
Glycerol 98 % (v/v) | 1,45 ml |
Gereinigtes Wasser ad | 100,00 ml |
2-Propanol-Wasser-Gemisch | 70 % (v/v) |
1-Propanol3-Wasser-Gemisch | 70 % (v/v) |
Ethanol-Wasser-Gemisch | 70 % (v/v) |
Gerade jetzt ist das Thema „Desinfektion“ für Hersteller solcher Produkte aktueller denn je. Sollten Sie Fragen zur Verkehrsfähigkeit oder zu den Anforderungen an Ihr Desinfektionsmittel haben, lassen Sie es uns wissen. Wir helfen Ihnen gern!
Bleiben Sie in jedem Fall gesund!
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