Formaldehyd (CAS #50-00-0, EG #200-001-8) in der Produktart 2 (Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind) und 3 (Hygiene im Veterinärbereich)
Formaldehyd ist als karzinogener Stoff der Kategorie 1B eingestuft und erfüllt damit die Ausschlusskriterien des Artikel 5 Absatz (1). Des Weiteren ist der Stoff als Hautallergen der Kategorie I eingestuft. Vor allem aufgrund der Einstufung als karzinogener Stoff erfolgt die Genehmigung von Formaldehyd unter besonderen Bedingungen.
Der Genehmigungszeitraum beschränkt sich auf den 1. Februar 2022 bis zum 31. Januar 2025.
Der Artikel 5 (2) gibt die Möglichkeit einer Zulassung bei folgenden Voraussetzungen: a) das Risiko für Menschen, Tiere oder die Umwelt […] ist unter realistischen Worst-Case-Verwendungsbedingungen vernachlässigbar, b) der Wirkstoff ist […] erforderlich, um eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tief oder für die Umwelt zu vermeiden, oder c) die Nichtgenehmigung […] hätte […] unverhältnismäßige negative Folgen für die Gesellschaft.
Aufgrund der Einstufung als Karzinogen und Hautallergen müssen behandelte Waren entsprechend nach Artikel 58 Unterabsatz 2 der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 gekennzeichnet werden. Dies inkludiert unter anderem die deutliche Nennung des Wirkstoffes auf dem Etikett, sowie einschlägige Verwendungsvorschriften und Vorsichtsmaßnahmen aufgrund des verwendeten Wirkstoffes.
Aufgrund dessen sollen Biozidprodukte mit Formaldehyd als Wirkstoff bei der Evaluierung des Antrages auf Zulassung eine vergleichende Bewertung durch die Behörde des jeweiligen Mitgliedstaates erhalten. Eine Zulassung des Produktes wird dann nur erlassen, wenn keine weniger bedenkliche Alternative zur Verfügung steht.
Für die Produktart 3 wird außerdem geprüft, ob neue Rückstandshöchstgehalte festgelegt werden müssen.
Hier geht es zu der Durchführungsverordnung.
Prüfen Sie, ob Sie Formaldehyd in Ihren Biozidprodukten verwenden und diese unter die entsprechenden Produktarten fallen. Beim Antrag auf Zulassung Ihres Biozidproduktes sind entsprechend die oben aufgeführten Punkte zu bewerten.
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Wegweiser durch die Biozidprodukt-Zulassung
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12/20: Der als karzinogen eingestufte Wirkstoff Formaldehyd wird ab dem 01.02.2022 für drei Jahre zugelassen. Es gilt grundsätzlich weiterhin als zu ersetzender Wirkstoff.
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