Biozide

Neue Ausnahmeverfügung der BAuA für Händedesinfektionsmittel

Die bisherige Ausnahmeverfügung vom 9. April 2020 wird am 6. Oktober 2020 auslaufen. Mit der neuen Verfügung wird nun die weitere Vermarktung der Desinfektionsmittel möglich. Zeitraum der neuen Ausnahmeverfügung: 7. Oktober 2020 bis 5. April 2021.

4 Min.

17.09.2020

Die erfassten Rezepturen

Wirkstoff: 2- Propanol

Rezeptur A

2-Propanol der Reinheit 99,8 %

3 % Wasserstoffperoxid in wässriger Lösung (v/v)

Glycerin der Reinheit 98 %

Gereinigtes Wasser

75,15ml

4,17ml

1,45ml

auf 100,00 ml auffüllen

Rezeptur B

2-Propanol der Reinheit 99,8 %

3 % Wasserstoffperoxid in wässriger Lösung (v/v)

Glycerin der Reinheit 98 %

Gereinigtes Wasser

81,46 ml

4,17 ml

0,73 ml

auf 100,00 ml auffüllen

Rezeptur C

 

2-Propanol der Reinheit 99,8 %

Gereinigtes Wasser

70 ml

30 ml

Wirkstoff: Ethanol

Die Rezepturen entsprechen den Rezepturen 1-7 der Allgemeinverfügung vom 9. April 2020.

Wer darf die Produkte vertreiben?

Die Desinfektionsmittel dürfen von Apotheken, der pharmazeutischen oder chemischen Industrie sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechtes an Verbraucher und berufsmäßige Verwender abgegeben werden.

Vergleich zu den vorherigen Allgemeinverfügungen

  • Der Wirkstoff 1-Propanol wurde in der neuen Allgemeinverfügung nicht mehr aufgenommen und Biozidprodukte mit diesem Wirkstoff dürfen unter dieser Verfügung nicht vertrieben werden.
  • Mit der Allgemeinverfügung vom 16. September 2020 wird ab dem 7. Oktober die Meldung der importierten und vertriebenen Mengen unter dieser an die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) notwendig. Dies soll jeweils zum Monatsende geschehen und erfolgt über ein Formular auf der Seite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks.
  • Es gibt keine neue Allgemeinverfügung für Flächendesinfektionsmittel. Die momentane Allgemeinverfügung vom 2. April 2020 zur Flächendesinfektion läuft nach dem 30. September aus.
  • In der Verfügung vom 16. September wurden Hinweise zur Alkoholsteuer ergänzt.

Die Allgemeinverfügung und ein Dokument zu Fragen und Antworten finden Sie hier auf der Seite der BAuA.

Empfehlung

Prüfen Sie, ob Sie Ihre Desinfektionsmittel unter den bzw. aufgrund der Ausnahmegenehmigungen auf den Markt gebracht haben. Sollte dies der Fall sein, so ist es ratsam zu prüfen, ob Sie auch unter die neue Allgemeinverfügung fallen. In dem Fall könnten Sie in Betracht ziehen, Ihr Produkt weiterhin auf dem Markt bereitzustellen. 

Unsere Dienstleistungen

Gern helfen wir Ihnen bei Ihrer Biozid-Meldung bei der BAuA und dem BfR. Auch für das Thema Biozidproduktzulassung sind wir für Sie ein kompetenter Ansprechpartner. Gern unterstützen wir Sie natürlich auch bezüglich der Ausnahmeverfügungen in den verschiedenen EU-Ländern und stehen Ihnen mit Rat und Tat (oder Informationen und Hilfe bei im Zweifel erforderlichen Anträgen) beiseite. Melden Sie sich einfach per E-Mail oder telefonisch bei uns. 

Seminare und Fortbildungen

Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!

Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.

Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!

Über unseren Akademie Newsletter halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Fragen?

Haben Sie Fragen rund um das Thema Biozide? Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail bei unserem Helpline-Team.

Compliance abonnieren

Keine Fachbeiträge mehr verpassen? Bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand und lesen Sie in unserem Newsletter die aktuellen Meldungen aus unserem Blog!

Die UMCO als Partner

Seit unserer Gründung 1982 bieten wir unseren Kunden als strategischer Partner Compliance-Lösungen für den weltweiten Vertrieb und den Umgang mit Chemikalien. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. 

Unser Portfolio umfasst die Bereiche:

Kontakt

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen am Standort Köln oder in Hamburg? Sprechen Sie uns an. 

Nach oben
Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de