Bei dem Stoff 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (EC #220-120-9 CAS #2634-33-5) handelt es sich um einen Altwirkstoff im Rahmen des Prüfprogrammes (EU) Nr. 1062/2014. Der biozide Wirkstoff befindet sich in folgenden Produktarten in der Überprüfung:
PA02 - Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind
PA05 - Trinkwasser
PA09 - Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien
PA10 - Schutzmittel für Baumaterialien
PA11 - Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen
PA12 - Schleimbekämpfungsmittel
PA13 - Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten
Häufig wird der Stoff 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT) als Konservierungsmittel beispielsweise in Dispersionsfarben und Lacken angewandt und findet daher Anwendung in vielen behandelten Waren.
Die aktuelle harmonisierte Einstufung des Stoffes setzt sich wie folgt zusammen:
Acute Tox. 4, H302
Skin Irrit. 2, H315
Eye Dam. 1, H318
Skin Sens. 1, H317
Aquatic Acute 1, H400, M-factor=1
SCL Skin Sens. 1; H317: C ≥ 0,05 %
Zusätzlich wurden von Spanien folgende neuen Einstufungen vorgeschlagen:
Acute Tox. 2, H330
Skin Sens. 1B, H317
Aquatic Chronic 1, H410, M-factor=1
Die Einstufung Skin Irrit. 2, H315 fällt weg.
Es ist anzunehmen, dass auch der Wirkstoff BIT nach seiner Genehmigung bei behandelten Waren aufgrund der hautsensibilisierenden Einstufung entsprechend auf dem Etikett gekennzeichnet werden muss. Derartiges wurde auch für die Isothiazolinone MIT (CAS #2682-20-4) und der Mischung CMIT/MIT (3:1) (CAS #55965-84-9) festgelegt. In einer entsprechenden Durchführungsverordnung könnten ebenso andere Beschränkungen zur Verwendung entsprechender Biozidprodukte oder behandelter Waren festgelegt werden.
Der Vorschlag zur überarbeiteten Klassifizierung wurde am 16.09.2020 eingereicht. Die ECHA hat den eingereichten Vorschlag noch nicht zur Konsultation freigegeben. Dies bedeutet, dass momentan der sogenannte „Accordance Check“ durchgeführt wird und der Vorschlag der Klassifizierung im Zweifel seitens des einreichenden Mitgliedsstaates noch einmal überarbeitet werden muss, sollte es von der ECHA in der Form nicht bewilligt werden. Sollte der Vorschlag zur Konsultation freigegeben werden, so können in einem Zeitraum von 60 Tagen Kommentare von interessierten Firmen, Organisationen oder anderen Parteien eingereicht werden. Diese werden bei der folgenden Bewertung durch den Ausschuss für Risikobewertung (RAC) berücksichtigt.
Hier geht es zu dem Eintrag zu BIT in dem „Registry of CLH intentions until outcome“.
Falls Sie den Wirkstoff BIT verwenden – in einem Biozidprodukt, als behandelte Ware, oder sollten Sie selbst Hersteller der Substanz sein – dann wird empfohlen, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten, um im späteren öffentlichen Konsultationsverfahren Stellungnahmen oder Kommentare zur geplanten neuen harmonisierten Einstufung einzureichen.
Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank.
Gern halten wir Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu einfach unseren Fach-Newsletter und erhalten Sie so ein mal im Monat die akuellen Meldungen aus unserem Blog auf Ihren PC oder Handy. Der Fach-Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit wieder gekündigt werden.
Bei Fragen rund um Produktzulassungen, wie auch Wirkstoffzulassungen und den dazugehörigen Datenanforderungen oder der Erstellung von Dossiers helfen wir gerne weiter. Auch bei Unklarheiten zur Biozidverordnung liefern wir Ihnen gern Antworten. Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei allen Fragen zu den Prozessen einer Wirkstoffgenehmigung, den Anforderungen an Biozidprodukte und bei allem rund um Ihre Zulassungsstrategie – von der Planung bis zur Einreichung. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.
Kompass durch die Biozid-Verordnung (EG) 528/2012
Wegweiser durch die Biozidprodukt-Zulassung
Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!
Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.
Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!
Über unseren Akademie Newsletter halten wir Sie gern auf dem Laufenden.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Seit fast vier Jahrzehnten ist die UMCO GmbH als führendes Beratungsunternehmen für Chemical-Compliance-Lösungenetabliert. Wenn es um komplexe Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren weltweite Vertriebsfähigkeit geht, sind unsere 80 Mitarbeitenden an den Standorten Hamburg und Köln genau die richtigen Ansprechpartner!
Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – unsere rund 1.000 Kunden profitieren von unseren globalen
Branchenkenntnissen, unseren erfahrenen und hochqualifizierten Mitarbeitern und nicht zuletzt von unserem hohen Anspruch an uns selbst: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität.
Unser Portfolio umfasst die Bereiche:
Die dauerhafte Aufrechterhaltung der Rechtskonformität in den Betrieben unserer Kunden steht im Fokus all unserer Dienstleistungen. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. Dass wir dabei tief in betriebliche Prozesse involviert sind, spricht für die Qualität, die wir liefern, und zeugt vom Vertrauen unserer Kunden.
Lernen auch Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen virtuellen Kennenlerntermin. Wir sind nur einen Klick weit von Ihnen entfernt.
01/21: Der Vorschlag beinhaltet unter anderem die Einstufung von 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on als akut toxisch, Kategorie 2 und die Kennzeichnung mit H330.
Artikel öffnen