Biozide

Biozidprodukte: EuGH-Urteil zur nationalen Werberegulierung

Welche eigenen Regelungen dürfen die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Werbung von Biozidprodukten erlassen? Worauf muss man bei der Vermarktung achten? Die Entscheidung des Gerichts klärt die Bedingungen, unter denen solche Vorschriften umgesetzt werden können, ohne den freien Handel zu behindern, und unterstreicht, wie wichtig es für die Hersteller von Biozidprodukten ist, die Einhaltung sowohl der EU- als auch der nationalen Vorschriften sicherzustellen.

3 Min.

09.03.2023

Der Fall Frankreich

Bereits 2019 hat die französische Regierung Regeln erlassen, welche die Werbung und Geschäftspraktiken von bestimmten Arten von Biozidprodukten regeln soll. Das Dekret regelt demnach u. a. die Werbung für Produktart 18 (Insektizide) und Produktart 14 (Rodentizide) sowie für Desinfektionsmittel der Produktarten 2 (Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind) und 4 (Lebens- und Futtermittelbereich). Der französische Erlass sei notwendig, um die öffentliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen. Das CIHEF (Comité interprofessionnel des huiles essentielles françaises), ein branchenübergreifendes Komitee für ätherische Öle, und mehrere andere Hersteller von ätherischen Ölen haben Klage beim Staatsrat von Frankreich wegen Nichtigerklärung der Dekrete u. a. wegen Verstoßes gegen die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Verordnung über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, EU-BPR) erhoben.

Problematik

Das 2019 erlassene französische Dekret regelt Geschäftspraktiken und Werbung in Bezug auf verschiedene Arten von Biozidprodukten, darunter u. a. Insektizide und Rodentizide, indem sie bestimmte Geschäftspraktiken wie Preisnachlässe, Rückerstattungen, die Differenzierung von allgemeinen und besonderen Verkaufsbedingungen oder die Verteilung von Gratisproben verbietet und die Werbung einschränkt. Der Gerichtshof sollte nun entscheiden, ob die nationalen restriktiven Vorschriften, die den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt bezwecken, der Biozid-Verordnung und dem Grundsatz des freien Warenverkehrs entgegenstehen.

Entscheidung

Der Gerichtshof hat zunächst grundlegend entschieden, dass weder die Biozid-Verordnung noch das Unionsrecht allgemein einer nationalen Regelung entgegenstehen, die bestimmte Geschäftspraktiken, z. B. Rabatte verbietet.

Aber in dem vorliegenden Fall wurde in der nationalen Regelung ein zusätzlicher Hinweis bei der an Fachleute gerichteten Werbung für die Produktarten 2, 4 sowie der Produktarten 14 und 18 vorgeschrieben. Hier stehe die Biozid-Verordnung der nationalen Regelung entgegen, da in der Verordnung selbst bereits die Angaben, die in der Werbung verwendet oder nicht verwendet werden dürfen, harmonisiert worden seien. So verbietet die Verordnung Angaben wie beispielsweise „umweltfreundlich“ oder „natürlich“ und schreibt einen obligatorischen Warnhinweis bei der Werbung von Biozidprodukten vor.

Allerdings hat der Unionsgesetzgeber die Biozid-Verordnung so ausgestaltet, dass die Mitgliedstaaten nationale Regelungen erlassen können, welche die Werbung an die breite Öffentlichkeit verbieten. Solche Verbote seien aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und müssten immer zum Ziel haben, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen.

Dr. Mandy Schneider | Expertin für Biozide und deren Verordnung

Unsere Empfehlung

Es ist wichtig als Inverkehrbringer von Biozidprodukten sicherzustellen, dass das Produkt in Übereinstimmung mit der EU-BPR und ggf. weiteren einschlägigen nationalen Vorschriften beworben wird. Obwohl die EU-BPR einen einheitlichen Rahmen für Biozidprodukte in der gesamten EU bietet, kann es in einigen Mitgliedstaaten spezifische nationale Biozidproduktvorschriften geben, die über die BPR hinausgehen. 

Genehmigungen von bioziden Wirkstoffen und Zulassungen, sowie Vermarktungen von Biozidprodukten werden immer umfangreicher und komplexer. Wir bieten Ihnen Unterstützung zu Ihren Fragen rund um die Biozid-Verordnung (VO (EU) Nr. 528/2012) und erstellen Ihre Dossiers im Rahmen von Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. Mit unserer jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich helfen wir, Ihre bioziden Wirkstoffe und Produkte sicher und compliant zu vermarkten und die entstehenden Kosten im Blick zu behalten.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Verpassen Sie keine News mehr!

Erhalten Sie mit unseren Newslettern relevante Informationen zu Gefahrstoffen, Bioziden, REACH, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gefahrgut – direkt in Ihren Posteingang. 

Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Nach oben