Isothiazolinone sind eine Gruppe von Topfkonservierern (Produktart 6), die aufgrund ihrer vielseitigen Eigenschaften häufig in wasserbasierten Farben und Lacken eingesetzt werden. In Kombination können diese Wirkstoffe ein breites Wirkspektrum abdecken, ohne einen negativen Effekt auf die Formulierung zu haben. Neue Studien haben jedoch gezeigt, dass von Isothiazolinonen auch eine hautsensibilisierende Wirkung ausgeht. Da die einzusetzenden Konzentrationen, um einen antimikrobiellen Schutz zu gewährleisten, höher sind als die Konzentrationen, die eine sensibilisierende Wirkung auslösen, ist es notwendig, die Konsumenten mit Hilfe einer persönlichen Schutzausrüstung wie z.B. geeigneten Schutzhandschuhen zu schützen.
Bis auf wenige Ausnahmen waren solche Schutzmaßnahmen bislang nur für den professionellen Einsatz zumutbar. Mit der nun diskutierten Pflicht zur Bereitstellung von Schutzhandschuhen bei Produkten, die durch den Einsatz von Isothiazolinonen als sensibilisierend eingestuft sind, betritt man somit Neuland, da nun auch private Verwendungen betroffen sind.
Durch seine zahlreichen Mitgliedsunternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Farbenindustrie bündelt CEPE zahlreiche Erfahrungen aus dem Alltag beim Vertrieb und Handel mit Farben und Lacken.
Nach Ansicht von CEPE wäre eine einfache Anbringung abgepackter Schutzhandschuhe an die entsprechenden Gebinde wenig zielführend. Auf einem solchen Weg könnte nur eine Universalgröße an alle Konsumenten ausgegeben werden. Diese hätte den Nachteil, dass sie in den meisten Fällen nicht richtig passt, was sowohl den Schutzeffekt als auch die Kundenakzeptanz für die Verwendung deutlich reduzieren könnte.
CEPE schlägt daher vor, dass Schutzhandschuhe verschiedener Größen in den entsprechenden Fachmärkten in der Nähe der behandelten Produkte für die Konsumenten zur Verfügung gestellt werden, sodass die Auswahl der individuellen Größe möglich wird. Um sicherzustellen, dass auch mit jedem verkauften Produkt ein Paar Schutzhandschuhe abgegeben wird, wäre eine Prüfung an der Kasse möglich, ähnlich wie sie beim Verkauf von Alkohol zur Überprüfung des Mindestalters üblich ist. Bei Onlinekäufen könnten die Konsumenten ihre individuelle Größe einfach im Laufe des Kaufprozesses auswählen.
Der Industrieverband CEPE zeigt mit seinem Vorschlag einen vielversprechenden, praxistauglichen Ansatz, eine solche Pflicht für Schutzhandschuhe beim Verkauf entsprechender Produkte umzusetzen. Neben der Abgabe von Schutzhandschuhen muss allerdings auch das Bewusstsein der Konsumenten geweckt werden, diese Schutzhandschuhe bei den entsprechenden Arbeiten tatsächlich einzusetzen. Hier sind klein gedruckte Hinweise auf der Verpackung sicher nicht ausreichend, sondern es bedarf größer angelegter Informationskampagnen von Seiten der Industrie und staatlichen Organisationen.
Bei allen Diskussionen um die Abgabe von Schutzhandschuhen an Konsumenten darf nicht vergessen werden, dass es sich um eine Notlösung handelt, die auf keinen Fall zur Regel werden soll. Der Einsatz von alternativen Wirkstoffen mit weniger schädlichen Eigenschaften oder eine Reduktion des Einsatzes von Biozidprodukten durch optimierte und moderne Produktionsprozesse sollten immer Vorrang haben.
Mit der Entscheidung, verpflichtende Schutzmaßnahmen auch für Konsumgüter in größerem Maß vorzusehen, betreten sowohl Behörden als auch Industrie Neuland. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu neuen Entscheidungen und Pflichten für Industrie und Handel. In solchen Zeiten ist es wichtig, aktuelle Diskussionen gut zu verfolgen und sich zu vernetzten, um rechtzeitig auf Änderungen reagieren zu können.
Mit der Pflicht zur Abgabe von Schutzhandschuhen entsteht ein erheblicher Aufwand für die betreffenden Bereiche von Industrie und Handel. Hier kann es sich lohnen, Alternativen zum Einsatz von Isothiazolinonen zu prüfen, um diesen Aufwand zu umgehen und Produkte auf dem Markt anzubieten, die auch ohne Schutzmaßnahmen verwendet werden können. Diese Aspekte werden sicher manch eine Kaufentscheidung beeinflussen.
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