Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel auf Basis bestimmter Wirkstoffe sind durch die Ausnahmegenehmigungen vom 9. April und 2. April temporär im Rahmen der Biozid Verordnung (EU) 528/2012 zugelassen. Für diese Produkte muss jedoch nach wie vor eine Meldung nach Art. 45 der CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 an das BfR erfolgen. Diese Meldung stellt sicher, dass ausreichend Informationen dieser Produkte bei den betreffenden Giftinformationszentren vorhanden sind, um eine eventuelle Beratung zu gewährleisten.
Nur Apotheken können von dieser vereinfachten Meldung Gebrauch machen.
Alle weiteren von den Allgemeinverfügungen eingeschlossenen Hersteller der chemischen Industrie, pharmazeutischen Industrie und juristische Personen des öffentlichen Rechtes, müssen nach wie vor eine übliche Meldung über das XML-Datenformat an das BfR einreichen.
Weitere Informationen sind auf der Seite des BfR zu finden.
Bei Fragen zu den Allgemeinverfügungen oder auch bei der Unterstützung der BfR-Meldung helfen wir Ihnen gerne! Wir beraten Sie gern rund um das Thema Biozide, sei es die Biozidverordnung, biozide Wirkstoffe und deren Genehmigung oder die Zulassung und Verkehrsfähigkeit Ihrer Biozidprodukte – national und international. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.
Bleiben Sie in jedem Fall gesund!
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!
Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.
Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!