Biozide

Zeitplan für Übermittelung Bewertungsberichte biozider Wirkstoffe veröffentlicht

Das Überprüfungsprogramm für biozide Altwirkstoffe soll im Jahr 2024 sein „Ende“ finden. Ob das noch etwas wird? Nun wurde eine Liste von der ECHA veröffentlicht, welche Bewertungsberichte bis dahin noch an den Ausschuss für Biozidprodukte übermittelt werden sollen.

5 Min.

06.06.2023

Die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR) sieht die systematische Prüfung aller Wirkstoffe hinsichtlich ihres Risikos für Mensch, Tier und Umwelt vor. Im Rahmen der Wirkstoffgenehmigung werden sämtliche biozide Wirkstoffe geprüft und von der zuständigen Behörde eines Mitgliedsstaats ein Bewertungsbericht erstellt. Nun wurde von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eine Liste veröffentlicht, welche zusammenfasst, wann welcher Bewertungsbericht bis Ende 2024 von der jeweiligen bewertenden Behörde an den Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) übermittelt werden soll. Die Entscheidungsfindung im BPC ist der letzte Schritt im Bewertungsprozess für biozide Wirkstoffe, bevor die Kommission eine Entscheidung über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung fällt.

Das Überprüfungsprogramm für Altwirkstoffe

Biozide Wirkstoffe, welche bereits vor dem Jahr 2000 auf dem europäischen Markt verfügbar waren, sind sogenannte „Altwirkstoffe“. Im Rahmen des Überprüfungsprogramms für Altwirkstoffe sollen diese bis Ende 2024 bewertet werden – jedenfalls nach aktuellem Stand. Dass diese Frist nicht eingehalten werden kann, hat sich bereits seit einiger Zeit abgezeichnet, denn aktuell sind lediglich etwa 45 % der Altwirkstoffe bewertet worden. Seit dem letzten Treffen der zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten ist bekannt, dass das Überprüfungsprogramm verlängert wird. Wie lange und unter welchen Bedingungen das jedoch passieren wird, ist allerdings noch offen.

Doch auch bis zum vorläufigen Ende des Überprüfungsprogramms sind die bewertenden Behörden nicht untätig und so finden sich in dem veröffentlichten Zeitplan einige interessante Wirkstoffe – sowohl Altwirkstoffe als auch welche, die nicht im Überprüfungsprogramm enthalten sind.

Interessante Wirkstoffe und deren Zeitplan

Die veröffentlichte Liste umfasst diverse Wirkstoffe aus verschiedenen Produktarten (PA). Besonders relevant ist auf der Liste unter anderem der Wirkstoff Ethanol. Hierfür soll der Bewertungsbericht der zuständigen Behörde im ersten Quartal 2024 für die PA 1, 2, 4 und 6 an den BPC übermittelt werden.

Des Weiteren steht 1,2-benzisothiazol-3(2H)-one (BIT) für die PA 2, 9, 11 und 12 für Q2 2024 auf der Liste. Die PA 6 und 13 für diesen Wirkstoff sind bereits einen Schritt weiter und liegen schon bei der Kommission zur Entscheidung.

Außerdem findet sich auch der Wirkstoff Zink-Pyrithion für die PA 2, 6, 7, 9 und 10 auf der Liste. Hier soll der Bewertungsbericht der zuständigen Behörde bereits im September 2023 an das BPC gegeben werden.

Neben den drei hier beispielhaft genannten Wirkstoffen finden sich noch viele weitere auf der Liste. Die vollständige Liste findet sich auf der Webseite der ECHA und soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Fälle, die bereits im Prozess der Entscheidungsfindung sind, werden aus der Tabelle entfernt und finden sich schließlich im Work programme for BPC for active substance approvals.

Wichtig: Dass der Bewertungsbericht für einen Wirkstoff an den BPC übergeben wird, ist noch keine Garantie dafür, dass dieser auch genehmigt wird. Erfüllt ein Wirkstoff beispielsweise die Ausschlusskriterien nach Artikel 5 der BPR, könnte das auch zur Nicht-Genehmigung führen. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass die Vertreter der einzelnen Mitgliedsstaaten im BPC unterschiedlicher Meinung sind, was langwierige Diskussionen und meist weitere Prüfungen am Wirkstoff nach sich zieht.

Kai Dettmer | Experte für Biozide und deren Verordnung

Unsere Empfehlung

Auch wenn die in der Liste genannten Zeitpunkte nicht genau sind und sich nochmal verschieben können, bietet es sich an, Ihr Produktportfolio frühzeitig zu sichten. Was bedeutet es für Sie, wenn enthaltene Wirkstoffe genehmigt werden? Welche Kosten kommen im Rahmen einer Produktzulassung auf Sie zu und welche Daten benötigen Sie hierfür? Und welche Arten der Zulassung gibt es überhaupt? Entwickeln Sie rechtzeitig eine passende Zulassungsstrategie für Ihre Produkte!

Ob noch eine nationale Meldung in der Übergangsfrist oder eine Biozidproduktzulassung jeglicher Art – wir unterstützen Sie gern dabei, sicher durch das Dickicht des Biozid-Dschungels zu kommen.

Mit unserer jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich helfen wir Ihnen, Ihre Produkte sicher und rechtskonform zu vermarkten und die entstehenden Kosten im Blick zu behalten. Wir analysieren mit Ihnen die notwendigen Anforderungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Passende Seminare

Online-Seminar: Einführung in die Biozidprodukte-Verordnung – Grundlagen für Einsteiger

  • Dieses Seminar vermittelt Personen, die erstmalig mit der Biozidprodukte-Verordnung zu tun haben, allgemeine Begrifflichkeiten und zeigt auf, worauf sie bei einem verkehrsfähigen Produkt zu achten haben.
  • Termine finden Sie auf akademie.umco.de

Online-Seminar: Behandelte Waren – Korrekte Kennzeichnung und Abgrenzung zu Biozidprodukten und anderen Rechtsbereichen

  • Wir bringen Sie als Nichtexpert*in in die Lage, die Unterschiede zwischen behandelten Waren und Biozidprodukten zu erkennen und geben Ihnen einen Einblick in die Welt der Kennzeichnung.
  • Termine finden Sie auf akademie.umco.de

Online-Seminar: Zulassung von Biozidprodukten – Anforderungen, Kosten und Zeiten

  • Dieses Seminar richtet sich an Hersteller und Händler von Biozidprodukten, die eine eigene Zulassung ihrer Produkte anstreben, aber unsicher bezüglich der Aufwände und Möglichkeiten sind, die eine Zulassung bietet. 
  • Termine finden Sie auf akademie.umco.de
Verpassen Sie keine News mehr!

Erhalten Sie mit unseren Newslettern relevante Informationen zu Gefahrstoffen, Bioziden, REACH, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gefahrgut – direkt in Ihren Posteingang. 

Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Nach oben