Sind Gefahrgutnotruf und Nummer im SDB identisch?
Die Nummern der offiziellen Beratungsstellen, die über die ECHA einsehbar sind, sind zur Nutzung in Sicherheitsdatenblättern bestimmt und nicht für Beförderungspapiere von Gefahrgütern.
Die Notrufnummer bei Gefahrguttransporten unterliegt anderen Regularien. Hier muss in vielen Fällen eine 24/7 Erreichbarkeit gewährleistet sein, um in Notfällen mit chemischen und gefahrgutrechtlicher Fachkenntnis weiterhelfen zu können. Die Notrufnummer aus dem SDB ist der Notrufnummer für Gefahrgut somit nicht gleichzusetzen, auch wenn es Anbieter gibt, die beide Dienstleistungen anbieten können (GlobalChem24).
Wenn ein Händler einen Gefahrstoff in ein NON EU Land versendet und ein z. B. englisches SDB vom Hersteller dieses Produktes mit schickt und der Kunde den Import macht, hat der Händler hier auch Verpflichtungen?
Je nach Art der vertraglichen Regelung können hier unterschiedliche Pflichten auf den Händler zukommen, von daher ist auch eine klare Antwort nur bedingt möglich.
Sofern vertraglich klar geregelt ist, dass der Kunde für den Import zuständig ist, hat der Händler lediglich ggf. die Vorschriften des gewählten Transportweges (bspw. ADR, IATA, Seefrachtsrecht usw.) zu berücksichtigen und seine Ware entsprechend zu kennzeichnen. Mit der Bereitstellung eines SDB ggf. in englischer Sprache liefert der Händler zumeist die nötigen Informationen für den Importeur. Im Einzelfall kann es jedoch vorkommen, dass weitere Informationen auf Nachfrage bereitgehalten werden müssen. Für die Erstellung aller nötigen Unterlagen, Anmeldungen usw. ist jedoch der Importeur zuständig, sofern nichts anderes vertraglich geregelt wurde
Ist die EU Sprache ein Muss, in welche die Lieferung geht?
Nein, im See- und Luftverkehr gilt Englisch als die Sprache der Wahl. Im Straßentransport (ADR) gibt es darüber hinaus bis auf wenige Einschränkungen keine Anforderung an die Nutzung einer 24h-Notfallnummer, so dass hier auch keine sprachliche Anforderung besteht. Im Chemikalienrecht hingegen gilt es aber schon, die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen. Hier ist zum Beispiel gefordert, in einem spanischen Sicherheitsdatenblatt auch eine lokale Rufnummer anzugeben. Lokale Rufnummern können entweder vorgegeben sein (siehe Liste der öffentlichen Beratungsstellen) oder wie in Deutschland frei wählbar durch Ihr Unternehmen, ein GIZ (Giftinformationszentrum) o.ä. bereitgestellt werden.
Wo findet man die Liste der öffentlichen Beratungsstellen in der EU?
Schauen Sie hierzu gern auf die Seite der ECHA. Oder folgen Sie diesem Direktlink zum PDF für Emergency phone numbers. Dort finden Sie eine Übersicht.
Wie kann man das (im Webinar, Anm. d. Red.) erwähnte White Paper erhalten?
Um das White Paper zu erhalten, welches einen weltweiten Überblick über die Anforderungen an Notrufnummern im Straßentransport sowie in Sicherheitsdatenblättern bietet, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an vertrieb@umco.de. Wir lassen es Ihnen dann zukommen.
Jens Fisser | Experte für Globalchem24
Auf Grund der Komplexität des Themas empfehlen wir, intern sehr genau auf die Prozesse und die Umsetzungen der Anforderungen zu schauen, um im Falle eines Falles entsprechend abgesichert zu sein und die jeweiligen Regularien zu erfüllen. Hier kann sich Hilfe von extern lohnen, um gemeinsam Ihre Herausforderungen zu durchleuchten und Lösungen zu entwickeln.
Gern unterstützen wir Sie mit unserem Service. Mit GlobalChem24 steht Ihnen der erfahrenste 24h-Notrufnummern-Service weltweit zur Seite, wenn es um die Einhaltung diverser nationaler Regularien für den Gefahrguttransport und die Notrufnummer in Sicherheitsdatenblättern geht. Wir beraten Sie zu jeder Zeit in mehr als 150 Sprachen schnell und zuverlässig bei jedem Zwischenfall!
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