Am 25. November 2019 haben das chinesische Ministerium für Transport (MOT), das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (Ministry of Industry and Information Technology - MIT), das Ministerium für öffentliche Sicherheit (Ministry of Public Security - MPS), das Ministerium für Ökologie und Umwelt (Ministry of Ecology and Environment - MEE), das Ministerium für Katastrophenschutz (Ministry of Emergency Management - MEM) und die Staatliche Verwaltung für Marktregulierung (State Administration for Market Regulation - SAMR) die lange erwartete offizielle Version der „Measures for Safety Administration of Road Transport of Dangerous Goods“ veröffentlicht.
Die Entwicklung der Maßnahmen begann ab dem Jahr 2014. In den letzten fünf Jahren haben die beteiligten zuständigen Behörden mehrere Konsultationen und Symposien abgehalten, um Erkenntnisse bzgl. des Gefahrguttransports zu bündeln. Ziel war es, die bestehenden Regularien zu präzisieren und damit die gewaltigen Herausforderungen des Straßentransports von Gefahrgütern in China anzugehen.
Ausgehend von den aus schweren Unfällen gezogenen Erkenntnissen, Kontrollpraktiken lokaler Behörden und international gemachter Erfahrungen diesbezüglich, umfassen die Maßnahmen wesentliche Anpassungen in verschiedenen Bereichen, wie z.B. Versand und Beförderung von Gefahrgütern, Gefahrgut in Begrenzten Mengen (LQ) und Freigestellten Mengen (EQ), Tank- und Tankfahrzeuginspektionen etc.
Die Maßnahmen gelten allerdings nicht für die nachfolgenden Geltungsbereiche:
Für die drei letztgenannten Kategorien soll der Straßentransport gemäß den Bestimmungen geregelt werden, die von den für Verkehr, Ökologie und Umwelt zuständigen Behörden unter Beteiligung des Staatsrates gesondert festgelegt werden.
Welche Regelungsbereiche sind dabei insbesondere auch für den Europäischen Versender von Bedeutung? Das sind zum einen die Regeln zum Transport von Begrenzten und freigestellten Mengen und zum anderen die genau gefassten Pflichten des Absenders und Beförderers.
Die Maßnahme legt wie nachfolgend aufgelistet die Regeln für den innerchinesischen Transport von Gefahrgütern in sogenannten „Begrenzten Mengen (LQ)“ und „Freigestellten Mengen (EQ)“ fest:
a) Vorschriften für die Verpackung, Kennzeichnung, Verpackungstest, Mengenbegrenzungen für die Innenverpackung und Versandstück
b) Versandpapiere
c) Gemischte Stauung und Trennung
Es soll verboten sein, Versandstücke mit LQ zusammen mit Sprengstoffen zu laden und zu transportieren. Im Falle der gemischten Ladung von LQ- und EQ-Versandstücken, auch mit anderen gefährlichen Gütern und Neutralgütern, sind bestimmte Geschäftsbereiche von der Einhaltung der Trennvorschriften befreit.
d) Mengenbegrenzung pro Beförderungseinheit
Abschließend ist wichtig zu wissen, dass Versandstücke mit Gefahrgütern in „Begrenzten Mengen“ oder „Freigestellten Mengen“ keine hochgiftigen Chemikalien, Sprengstoffe der Klasse 1 und infektiöse Substanzen der Unterklasse 6.2 enthalten dürfen. Das muss im Einzelfall auf Grundlage der geltenden Vorschriften geprüft werden.
Absender und Beförderer müssen gemäß den Maßnahmen nachfolgende Pflichten erfüllen, um einen sicheren Gefahrguttransport zu gewährleisten.
a) Absender
b) Beförderer
Abschließend ist wichtig zu wissen, dass die Maßnahmen auch Vorschriften zum Be- und Entladen gefährlicher Güter, Anforderungen an Fahrzeuge und Ausrüstungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße sowie Sanktionen gegen Verstöße gegen die Maßnahmen enthalten.
Als Europäischer Versender raten wir Ihnen, sich mit den eben aufgelisteten Änderungen genau zu befassen. Hierbei möchten wir insbesondere auf die Anforderungen hindsichtlich der "Geprüftheit" der Verpackungen im Rahmen der Beförderung von Begrenzten Mengen noch einmal hinweisen.
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