Die genannte Verwaltungsmaßnahme gewährt die Beförderung von Versandstücken in sogenannten Freigestellten Mengen bis zu maximal 1000 Versandstücken pro Beförderungseinheit. Für die Beförderung von Versandstücken in sogenannten Begrenzten Mengen ist eine Beförderung bis maximal 8 Tonnen brutto insgesamt pro Beförderungseinheit zugelassen. Hier besteht ein Unterschied zu den LQ-Vorschriften des europäischen ADR, welche eine höhere Bruttomasse pro Beförderungseinheit erlauben und ab 8 Tonnen lediglich eine Kennzeichnungspflicht der Beförderungseinheit vorschreiben.
Ziel der neuen Richtlinien ist allen an der Beförderung Beteiligten die Vorschriften und die damit verbundenen Erleichterungen besser verständlich zu machen. Dadurch soll mit Hilfe des Handbuchs die Beförderung dieser Gefahrgüter praxisgerechter werden, um auch der Zunahme des Warenverkehrs Rechnung zu tragen und das notwendige Maß an Transportsicherheit zu gewährleisten.
Die Richtlinien zeichnen sich durch umfassende Inhalte und praktische, fallbezogene Anweisungen aus und sollen allen an der Beförderung Beteiligten, vom Versender bis zum Empfänger, als praktische Anleitung dienen.
Die Richtlinie für die Beförderung von Freigestellten Mengen besteht aus sechs Teilen, wie nachfolgend aufgeführt:
Die Richtlinie für die Beförderung von Begrenzten Mengen besteht aus sieben Teilen, wie nachfolgend aufgeführt und unterscheidet sich durch Teil 5 von der oben genannten:
Im Vergleich der beiden Richtlinien werden demnach die Be- und Entladeanforderungen bei den Begrenzten Mengen festgeschrieben.
Sobald uns nähere, vor allem weiterführende, inhaltliche Informationen vorliegen, wird Sie UMCO weiter auf dem Laufenden halten.
Für den europäischen Versender von Gefahrgut ist es wichtig zu wissen, welche Regelungen in China gelten, vor allem wie sie angewendet und ausgelegt werden. Gerade bei diesen neuen Richtlinien, aber auch in anderen Regelungsbereichen, wie z.B. bei Freistellungen von umweltgefährdenden Stoffen, empfehlen wir Ihnen, sich regelmäßig zu informieren, um Verzögerungen beim Import weitestgehend auszuschließen.
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Unsere Gefahrgutexperten beraten Sie rund um die Themenkomplexe Beförderung, Umschlag sowie Lagerung von Gefahrgütern. Mit ihrer langjährigen Praxiserfahrung erkennen sie bereits bei der Bestandsaufnahme mögliche Problemstellungen und entwickeln zusammen mit Ihnen nachhaltige Lösungen. Von der Stellung des Gefahrgutbeauftragten nach § 8 GbV über Analysen und Audits Ihrer bestehenden Gefahrgut-Organisation bis zu Spezialthemen wie Klasse 1 und 7 oder Lithiumbatterien – UMCO finden in jedem Fall die richtig Lösung für Sie. Sollten Ihre Transporte den Geltungsbereich der bekannten Gefahrgutvorschriften wie ADR oder IMDG-Code verlassen, unterstützen wir Sie gern bei Fragen zum US-amerikanischen und chinesischen Gefahrgutrecht oder machen Sie zum Nutznießer unseres internationalen Partnernetzwerks. Sprechen Sie uns einfach an.
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