Gefahrgut

Der CTU-Code

Wer das Packen von Beförderungseinheiten nach der CTU-Packrichtlinie durchführt, ist leider nicht auf dem neuesten Stand. Bereits 2015 wurde die CTU-Packrichtlinie durch den CTU-Code abgelöst.

6 Min.

31.05.2022

Das Packen von Beförderungseinheiten

Das Packen von Beförderungseinheiten ist ein komplizierter Vorgang und es werden dabei oft Fehler gemacht. Der CTU-Code ist eine Richtlinie für das Packen von Beförderungseinheiten (CTU = Cargo Transport Units) und löst die CTU-Packrichtline ab. Er ist weder Gesetz noch Verordnung, muss aber für die Gefahrgutbeförderung auf Seeschiffen verbindlich angewendet werden. Der CTU-Code ist nicht nur eine „Anerkannte Regel der Technik“ (Best Practice) wie die VDI 2700, sondern ist beim Packen von Gefahrgütern in Beförderungseinheiten wie z.B. in Containern für den Seeverkehr zwingend vorgeschrieben. Darauf wird im IMDG-Code in Unterkapitel 7.3.3.14 hingewiesen und muss laut § 18 Nr. 1. Gefahrgutverordnung See (GGVSee) zwingend angewendet werden. Wenn eine Beförderungseinheit im Binnenland mit Gefahrgut für den Seeverkehr beladen wird, muss ebenfalls der CTU-Code laut 5.4.2 ADR mittelbar angewendet werden. In der nicht mehr gültigen CTU-Packrichtlinie wurde die Ladungsverteilung und Sicherung beschrieben. Seit 2015 muss man sich beim Packen von Gefahrgut in Beförderungseinheiten für den Seeverkehr an den CTU-Code halten. Der CTU-Code wird vom Schiffssicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) herausgegeben und vom Verkehrsblatt-Verlag als Sonderdruck des Verkehrsblatts in deutscher Sprache veröffentlicht. Der CTU-Code kann von der Internetseite der UNECE in verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden.

Unterschied zur alten CTU-Packrichtlinie

Die CTU-Packrichtline war nur 40 Seiten lang, wohingegen der CTU-Code 250 Seiten umfasst. Auch hatte die CTU-Packrichtlinie nur 7 Kapitel und 6 Anlagen, der CTU-Code fährt dementgegen schon mit 13 Kapitel und 10 Anlagen auf. Hier werden ausführlich die Verantwortlichkeiten erklärt, die allerdings nicht immer mit den Verantwortlichkeiten im IMDG-Code oder den Pflichten der GGVSee oder GGVSEB übereinstimmen. Beispielsweise werden die Verantwortlichkeiten des CTU-Betreibers beschrieben, den es in den anderen Regelwerken und Verordnungen nicht gibt. In der CTU-Packrichtlinie wurden Verantwortlichkeiten nicht behandelt. Im CTU-Code wird genau der Ablauf vom Planen, Beladen bis zum Entladen beschrieben. Die CTU-Packrichtlinie sollte nicht mehr angewendet werden, weil sie seit Erscheinen des CTU-Codes nicht mehr Stand der Technik ist.

Warum CTU-Code?

Im CTU-Code sind wichtige Informationen enthalten, die während des gesamten Ablaufs vom Planen und Beladen bis zum Entladen einer Beförderungseinheit zu beachten sind, um eine sichere Beförderung zu gewährleisten. Im Kapitel 5 werden die physikalischen Bedingungen erläutert, die bei unterschiedlichen Beförderungsmitteln auftreten können. Hier kann man z.B. erfahren mit welcher Wellenhöhe in den verschiedenen Seegebieten zu rechnen ist, welche Kräfte dadurch entstehen oder wie hoch die Fliehkräfte bei einer Kurvenfahrt oder beim Anheben der Beförderungseinheit sein können. Dies ist z.B. eine entscheidende Information für die Berechnungsgrundlage und Auswahl der Ladungssicherungssysteme. Im Kapitel 6 werden die Eigenschaften verschiedener Beförderungseinheiten erklärt. Kapitel 7 erläutert die Eignung von Beförderungseinheiten für verschiedene Ladungsarten. Dies ist wichtig zu wissen, damit man die Beförderungseinheit nicht überfordert. In Kapitel 9 wird Schritt für Schritt erklärt, wie man eine Beförderungseinheit beladen und wie das Wissen aus den vorherigen Kapiteln angewendet werden muss. In den einzelnen Kapiteln wird auf die Anlagen verwiesen. Hierin werden dann die Details zusätzlich mit Flussdiagrammen, Zeichnungen und Fotos anhand von Beispielen erklärt. In den Anlagen finden sich viele Elemente aus der CTU-Packrichtlinie wieder.

Fazit

Wer also glaubt, dass er eine Beförderungseinheit für den Seeverkehr genauso wie für den Straßenverkehr oder Bahntransport beladen kann oder noch die CTU-Packrichtlinie anwendet, macht etwas falsch und sollte unbedingt den CTU-Code anwenden. Schließlich geht es auch darum, mit möglichst wenig Aufwand und Kosten eine Beförderungseinheit rechtskonform zu beladen.

Gernot Severin | Gefahrgut-Experte

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