Gefahrgut

Gefahrguttransport – Zusammengesetzte Verpackungen richtig verwenden

Aus der Vielzahl der Verpackungsmöglichkeiten ist die Verwendung von zusammengesetzten Verpackungen beim Transport gefährlicher Güter eine der am häufigsten gewählte Verpackungsmethode. Hierbei werden nicht geprüfte Innenverpackungen mit festen oder flüssigen Gefahrgütern in geprüfte Außenverpackungen verpackt. Dabei ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass die Zulassung der geprüften Außenverpackung auch die Kombination mit der gewählten Innerverpackung einschließt.

5 Min.

15.10.2021

Das Verpackungsangebot

Das Angebot an geprüften Außenverpackungen ist immens, wobei eine der wohl am meisten verwendeten Gefahrgutverpackungen die 4G-Verpackung (Kiste aus Pappe) darstellt. Viele Hersteller bieten bauartgeprüfte und UN-zugelassene „Gefahrgutkartons“ in fast allen Größen und Gewichtsklassen an, so dass der Versender die für ihn passende Verpackungsgröße auswählen kann.

Aber Achtung: Nicht jede zugelassene Außenverpackung kann ohne Weiteres frei mit allen möglichen Innenverpackungen verwendet werden.

Beachtung der Verwendungsbedingungen

Bei der Auswahl der richtigen Verpackung ist daher nicht nur die richtige Größe und das ausreichende max. Bruttogewicht der zugelassenen Verpackung zu beachten. Bei zusammengesetzten Verpackungen ist ebenfalls unbedingt darauf zu achten, dass bei den Prüfungen für die Zulassung auch die entsprechende Innenverpackung verwendet wurde. Für die Praxis bedeutet das, dass der Versender darauf zu achten hat, ob die im Zulassungsschein der Verpackung angegebene Prüfkombination von Außen- und Innenverpackung mit der von ihm geplanten Verwendung im Gefahrgutversand übereinstimmt.

Fallbeispiel

Ein Lager- und Logistikdienstleister kommissioniert und versendet im Auftrag der Kunden eine Vielzahl an Produkten, die als Gefahrgut klassifiziert sind. Das Portfolio an Waren erstreckt sich hierbei über Feststoffe (Pulver/Granulat) in Kunststoffbeuteln bis hin zu Flüssigkeiten in unterschiedlichsten Kleingebinden mit Inhalten von 50 ml bis 2.000 ml wie Glas- oder Kunststoffflaschen in verschiedenen Ausführungen (eckig, rund). Für die Anschaffung geeigneter Außenverpackungen (4G – Kiste aus Pappe) hat sich der Einkauf richtigerweise in erster Linie nach den Verpackungsgruppen der Gefahrgüter orientiert. Bei einem Verpackungshersteller wurden daraufhin diverse Größen an UN-Gefahrgutkartons (4G-Verpackungen) mit UN-Zulassungen geordert und der Versandabteilung für die Kommissionierung und den Versand der Bestellungen zur Verfügung gestellt.

Nicht beachtet wurden dabei allerdings die Angaben in den Zulassungsscheinen der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) zum Ersatz-Füllgut bei den Zulassungsprüfungen. Hierbei wurde vom Hersteller jeweils ausschließlich ein mit Kunststoffgranulat und Bleischrot gefüllter PE-Beutel für die Falltests verwendet. Dies hatte zur Folge, dass die Verpackung zwar eine UN-Codierung als zugelassene Gefahrgutverpackung tragen darf, der Versand von Innenverpackungen mit flüssigen gefährlichen Gütern aber nicht erlaubt war, da diese Kombination in der Zulassungsprüfung nicht enthalten war. Um die Inventarmenge der Gefahrgutverpackungen wie vorgesehen einsetzen zu dürfen, musste der Nachweis über die Eignung dieser 4G-Verpackungen für den Versand von Flaschen durch entsprechende Nachprüfungen erbracht und im Nachtrag zum Zulassungsschein dokumentiert werden.

Peter Rieger | Gefahrgut-Experte

Unsere Empfehlung

Gleichen Sie Ihren Bestand und Ihre Anwendungen an Außenverpackungen für Gefahrgutsendungen mit den Angaben für die Innenverpackungen im Zulassungsschein ab. Sollte Ihnen die Zulassung nicht vorliegen, fragen Sie diese bei Ihrem Lieferanten/Hersteller an. Für in Deutschland zugelassene Verpackungen können die Zulassungsscheine als PDF im Internet aufgerufen werden. Geben Sie dafür nur die Zulassungsnummer der letzten 4 Ziffern der UN-Codierung auf der Verpackung in die Suchmaske der BAM-Datenbank ein und Sie haben Zugriff auf die aktuelle Fassung der Zulassung für Ihre Verpackung. Prüfen Sie vor der Anschaffung neuer Gefahrgutverpackungen unbedingt, ob die Zulassung auch Ihre geplante Verwendung einschließt

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