Gefahrgut

Veränderte Wiederholungsfristen für die Prüfung von ADR Fahrzeugführern und Gefahrgutbeauftragten in Deutschland

Das Luftfahrt-Bundesamt reagierte bereits auf die aktuellen Restriktionen im Rahmen des Corona-Ausbruchs und gewährte einen Aufschub für Gefahrgutschulungen von zwei Monaten. Nun zieht auch das Gefahrgutreferat im Bundesverkehrsministerium nach.

2 Min.

20.03.2020

Gültigkeit der ADR-Bescheinigungen soll verlängert werden

Laut aktuellen Meldungen wird momentan eine multilaterale Vereinbarung (M324) ausgearbeitet, welche die Gültigkeit von ADR-Bescheinigungen verlängern soll. Grund ist die aktuelle Lage rund um die Restriktionen zur Eindämmung des Coronavirus‘.

Voraussichtlich werden Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung sowie alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte bis zum 30. November 2020 gültig sein. Dies soll Bescheinigungen mit einer Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November betreffen.

Die Veröffentlichung der Vereinbarung wird für die nächsten Tagen erwartet. Es wird davon ausgegangen, dass diese dann auch für die ADN-Vereinbarungen der Binnenschifffahrt gilt. 

Unsere Empfehlung

Sollte Ihre ADR-Bescheinigung im genannten Zeitraum an Gültigkeit verlieren, verfolgen Sie die aktuellen Nachrichten mit einem wachen Auge. Suchen Sie im Zweifel rechtzeitig Rat bei Ihrem Schulungsträger.

Unsere Gefahrgut-Experten beraten Sie in allen Belangen der Beförderung gefährlicher Güter mit den Verkehrsträgern Straße (ADR), Schiene (RID), See (IMDG-Code) und Binnenschiff (ADN. Darüber hinaus übernehmen wir sämtliche im § 8 GbV aufgeführten Tätigkeiten und Aufgaben. Als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter sind wir erster Ansprechpartner bezüglich Ihrer gefahrgutrechtlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten. Kontaktieren Sie uns gern!

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

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