Laut aktuellen Meldungen wird momentan eine multilaterale Vereinbarung (M324) ausgearbeitet, welche die Gültigkeit von ADR-Bescheinigungen verlängern soll. Grund ist die aktuelle Lage rund um die Restriktionen zur Eindämmung des Coronavirus‘.
Voraussichtlich werden Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung sowie alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte bis zum 30. November 2020 gültig sein. Dies soll Bescheinigungen mit einer Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November betreffen.
Die Veröffentlichung der Vereinbarung wird für die nächsten Tagen erwartet. Es wird davon ausgegangen, dass diese dann auch für die ADN-Vereinbarungen der Binnenschifffahrt gilt.
Sollte Ihre ADR-Bescheinigung im genannten Zeitraum an Gültigkeit verlieren, verfolgen Sie die aktuellen Nachrichten mit einem wachen Auge. Suchen Sie im Zweifel rechtzeitig Rat bei Ihrem Schulungsträger.
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