Gefahrgut

Wichtige Änderungen und Anpassungen in den IATA-Gefahrgutvorschriften

Die nachfolgende Auflistung soll den Anwender der Vorschriften auf die wichtigsten Änderungen aufmerksam machen. Sie ist keine abschließende Aufzählung. Änderungen gegenüber vorhergehenden Ausgaben sind an den entsprechenden IATA Symbolen für Hinzufügung, Änderung und Streichung von Eintragungen in den jeweiligen Textpassagen erkennbar. Zusätzliche IATA-Anforderungen oder Eintragungen, die sich nur auf radioaktive Sendungen beziehen, haben ebenfalls eigene Symbole.     

7 Min.

17.12.2021

Welche wesentlichen Änderungen und Anpassungen gibt es ab 1. Januar 2022?

Abschnitt 2 – Begrenzungen

Die Liste und Abweichungen der Staaten (2.8.1) und Luftverkehrsgesellschaften (2.8.3) wurden überarbeitet. Etwas genauer betrachten wir an dieser Stelle die Abweichungen der Länder und Airlines hinsichtlich der 24h-Notfallnummer.

 

Abweichungen der Länder bzgl. der Bereitstellung einer 24h-Notfallnummer

Aus OMG-07 wird in 2022 die OMG-08 (OMG: Oman). Hier hat sich die Nummerierung der Abweichungen geändert.

In 2022 kommt die Jemenitische Republik (YEG-08) hinzu, welche eine 24h-Notfallnummer fordert.

 

Abweichungen der Airlines bzgl. der Bereitstellung einer 24h-Notfallnummer.

Folgende Airlines fallen in 2022 weg und damit auch die Anforderung an eine Notfallnummer:

  • 4M-02 (LAN Argentina)
  • AU-09 (Austral Lineas Aereas)
  • GH-03 (Llc GloBus)
  • KA-04 (Hong Kong Dragon Airlines (Cathay Dragon)
  • KK-01 (Atlasjet Airlines)
  • UH-01 (Atlasjet Ukraine)

 

Folgende Airline kommt in 2022 hinzu:

  • FZ-01 (Flydubai)

 

Abschnitt 4 – Identifizierung

Folgende wesentlichen Änderungen wurden im Abschnitt 4 u.a. vorgenommen:

Bei der UN 3094, Ätzender flüssiger Stoff, mit Wasser reagierend, n.a.g. wurde die Sonderbestimmung A2 gelöscht.   

Der Eintrag Brennstoffsystem-Komponenten wurde überarbeitet und verweist nun auf Gefährliche Güter in Gegenständen.

 

Abschnitt 5 – Verpacken

Es finden auch immer wieder Änderungen bei den Verpackungsanweisungen statt. Für 2022 sind u.a. folgende wichtige Änderungen betroffen:

 

Verpackungsanweisung 965 und Verpackungsanweisung 968

Bei beiden Verpackungsanweisungen wurde der Teil II gelöscht. Zukünftig können Lithium-Zellen und -Batterien nach Teil IB der VA 965 und VA 968 versendet werden. Es ist allerdings möglich noch bis 31. März 2022 den Teil II zu nutzen, um bis dahin eine Anpassung der logistischen Abläufe hinsichtlich des Versands dieser Gefahrgüter durchzuführen.

Diese Änderungen hinsichtlich der Streichung des Teils II der VAen 965 und 968 wurden in folgenden weiteren Änderungen berücksichtigt:

  • Unterabschnitt 1.6.1
  • Sonderbestimmung A334
  • Unterabschnitt 7.1.5.5.1
  • Tabelle 9.1A
  • Tabelle 9.5

 

Für Teil IB ist eine IATA-DGR Gefahrgut-Schulung mit Prüfung erforderlich. Die Schulung ist erforderlich für Personen, die nach Teil IB verpacken und oder die Versendererklärung unterschreiben.

 

Verpackungsanweisung 966 und Verpackungsanweisung 969

Die Überarbeitung dieser beiden VAen soll die Möglichkeiten der Verpackung bei Teil I darstellen. Demnach ergibt sich Folgendes:

  • Die Lithium-Zellen oder -Batterien sind in einer UN-Spezifikationsverpackung verpackt und werden anschließend in eine widerstandsfähige, starre Außenverpackung gepackt; oder
  • Die Lithium-Zellen oder -Batterien werden mit der Ausrüstung zusammen in einer UN-Spezifikationsverpackung gepackt

 

Bei Teil II gibt es keine Anforderung eine UN-Spezifikationsverpackung zu verwenden. Damit gibt es hier nicht mehrere Varianten.

 

Abschnitt 7 – Markierung und Kennzeichnung

In Unterabschnitt 7.1.7.1 Markierungen für Umverpackungen wird dahingehend geändert, dass die auf einer Umverpackung erforderlichen Markierungen, wie z.B. richtige englische Versandbezeichnung, UN-Nummer etc. den Größenvorgaben gem. 7.1.4.4.1 entsprechen müssen. 

 

Abschnitt 8 – Dokumentation

In den Dokumentationsvorschriften sind u.a. folgende Änderungen zu berücksichtigen:

Im Unterabschnitt 8.1.6.5.3. wurde der Text hinsichtlich der Entfernung des CAO Kennzeichens geändert. Hier wurde nach dem Wort „entfernt“ noch „oder unkenntlich gemacht“ hinzugefügt.

Weitere bedeutende Änderungen in den Anhängen A bis I

Anhang D – Zuständige Behörden

Aktualisierung der Kontaktdaten zu den zuständigen Länderbehörden.

 

Anhang E – Verpackungsprüfstellen, Verpackungshersteller und Lieferanten

Änderungen an der Liste der Lieferanten für UN-Spezifikationsverpackungen und Verpackungsprüfstellen.

 

Anhang H – Leitlinien zur Gefahrgut-Schulung – Kompetenzorientierter Schulungs- und Beurteilungssatz

Ab dem Jahr 2023 müssen die Schulungen auf Basis des in Anhang H beschriebenen CBTA-Konzeptes geplant und durchgeführt werden. Im Jahr 2022 können noch Schulungen nach bisherigem Konzept der Personalkategorien durchgeführt werden. Diese haben dann eine abschließende Gültigkeit von zwei Jahren nach Durchführung von Erstunterweisungen oder unter Berücksichtigung der Anschlussregelung an Wiederholungschulungen.

Willi Weßelowscky | Gefahrgut-Experte

Unsere Empfehlung

Nicht jeder an der Luftbeförderung von Gefahrgüter Beteiligte ist von den Änderungen betroffen. Daher ist ein Blick in die für den Arbeitsprozess zutreffenden Passagen der IATA-DGR zu empfehlen. Hinzufügen, Änderung und Streichung von Textstellen sind mit den entsprechenden Symbolen kenntlich gemacht sind. Daher kann man die eigene Betroffenheit relativ einfach feststellen. Die Änderungen die betriebliche Praxis betreffend, z.B. hinsichtlich zukünftigen Schulungsanforderungen, Markierung von Umverpackungen oder Änderungen im Batterietransport sind dem obigen Text zu entnehmen. Auch hier empfiehlt sich ein Blick auf die internen Prozesse.

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