Gefahrgut

Aktualisierung der chinesischen Vorschriften für den Straßentransport gefährlicher Güter JT/T617-2018

Die aktuellen Anpassungen der Vorschriften für den Straßentransport gefährlicher Güter im JT/T617-2018 (Regulations concerning Road Transportation of Dangerous Goods) in China traten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Anpassungen an das ADR 2023 und ADR führen zu mehr Rechtssicherheit beim europäischen Versender und zu einer Anpassung an die internationalen Gefahrgutvorschriften. 

5 Min.

03.07.2024
Gefahrgutkennzeichnung an einem Tancontainer in China

Der chinesische Standard Vorschriften für den Straßentransport gefährlicher Güter – JT/T 617-2018 (Regulations concerning Road Transportation of Dangerous Goods) wurde durch das Chinesische Ministerium für Transport (Ministry of Transport MoT) zum 1. Dezember 2018 in Kraft gesetzt. Nun wurden die ersten Vorschriftenänderungen für die Teile 1 bis 6 vorgenommen, die mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten sind.

Die aktuelle Ausgabe des JT/T 617-2018 besteht aus insgesamt 7 Teilen. Nachfolgend werden die wichtigsten inhaltlichen und redaktionellen Änderungen bzw. Anpassungen in den Teilen 1 bis 6 aufgeführt. Im Teil 7 Beförderungsbedingungen und betriebliche Anforderungen wurde keine Änderung vorgenommen.

 JT/T 617.1 Allgemeine Vorschriften 

  • Änderungen in der Tabelle 3 „Gefahrgüter mit hohem Gefahrenpotential“
    • Hinzufügen der Unterklasse 1.6 „Extrem unempfindliche Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind“ zur Klasse 1.
    • Änderung von „Entzündbare Gase (Klassifizierungscode mit Buchstabe „F“)“ in „Entzündbare oder nicht giftige Gase (Klassifzierungscode mit Buchstaben „F“ oder „FC“)“.

JT/T 617.2 Klassifizierung

  • Änderung der Definition des Unterklassecodes M4 in „Tabelle 22 Unterklassencodes und ihre Definitionen für verschiedene Stoffe und Gegenstände“ von „Lithiumbatterien“ zu „Lithiumbatterien oder Natrium-Ionen-Batterien“.
  • Inhaltliche Ergänzung mit den UN Nummern UN 3551 NATRIUM-IONEN-BATTERIEN mit einem organischen Elektrolyt und UN 3552 NATRIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN oder NATRIUM-IONEN-BATTERIEN MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT, mit einem organischen Elektrolyt und Auflistung u.a. von deren Beförderungsbedingungen.

JT/T 617.3 Verzeichnis der Versandbezeichnungen und Transportanforderungen   

  • Hinzufügen von „BK 3: Die Beförderung in flexible Schüttgut-Container ist zugelassen“ in Spalte 10 der Tabelle A.1 Anhang A Teil 3 für folgende UN Nummern: UN 1350, UN 1454, UN 1474, UN 1486, UN 1498, UN 1499, UN 1942, UN 2067, UN 2213, UN 3077, UN 3377, UN 3378. 
  • Änderung der Versandbezeichnung der UN 3269 von „POLYESTERHARZ-MEHRKOMPONENTENSYSTEME“ in „POLYESTERHARZ- MEHRKOMPONENTENSYSTEME, flüssiges Grundprodukt“.
  • Änderung der Versandbezeichnung der UN 3292 von „NATRIUMBATTERIEN oder NATRIUMZELLEN“ in „BATTERIEN, DIE METALLIESCHES NATRIUM ODER NATRIUMLEGIERUNGEN ENTHALTEN oder ZELLEN, DIE METALLISCHES NATRIUM ODER NATRIUMLEGIERUNGEN ENTHALTEN“.
  • Hinzufügen der UN 3551 und UN 3552.
  • Hinzufügen der UN 3536 LITHIUMBATTERIEN IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien.

JT/T 617.4 Bestimmungen zur Verwendung von Transportverpackungen

  • Hinzufügen von Anforderungen bei Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGCs).
  • Änderungen der Verpackungsanweisung IBC07.
  • Aktualisierung der Verpackungsanweisungen P903 und LP903:
    • Die P903 gilt für UN 3090, UN 3091, UN 3480, UN 3481, UN 3551 und UN 3552. Die Definition von „Ausrüstung“ wird in dieser Anweisung weiter präzisiert als „Geräte oder Instrumente, die mit Lithiumbatterien oder Batteriepacks betrieben werden“.
    • Die LP903 gilt für große Batterien mit einer Gesamtmasse über 500 g, große Batteriepacks mit einer Gesamtmasse von über 12 kg und Geräte, die UN 3090, UN 3091, UN 3480, UN 3481, UN 3551 und UN 3552 enthalten. 

JT/T 617.5 Versand

  • Versandstücke, die Lithiumbatterien oder Batteriepacks enthalten und die Voraussetzungen der Sondervorschrift 188 des JT/T 617.3-2018 erfüllen, sollen mit dem Kennzeichen für Lithiumbatterien versehen sein.     
  • Das Kennzeichen für Lithiumbatterien sollte die UN-Nummer der enthaltenen Güter angeben. Wenn ein Versandstück mehrere Lithiumbatterien mit unterschiedlichen UN-Nummer enthält, sollten alle zu versendenden UN-Nummer auf einem oder mehreren Lithiumbatteriekennzeichen angegeben werden. 
Quelle: Regeln für den Straßentransport gefährlicher Güter Teil 5: Anforderungen an die Sendung (JT/T 617.5-2018) Revisionsblatt Nr. 1 des Industriestandards
  • Aufnahme des Gefahrzettels 9A in die Vorschrift
Quelle: Regeln für den Straßentransport gefährlicher Güter Teil 5: Anforderungen an die Sendung (JT/T 617.5-2018) Revisionsblatt Nr. 1 des Industriestandards

JT/T 617.6 Bestimmungen über die Beförderungsbedingungen, das Laden, das Entladen und Handhaben

  • Änderungen des Inhalts bei „BK 3: Die Beförderung in flexible Schüttgut-Container ist zugelassen“ hinsichtlich der Anforderungen an den Gebrauch und die Verladung.
  • Streichung des Fahrzeugcodes „OX“ aus Abschnitt 7.2. Fahrzeuge mit „OX“ können anstelle von Fahrzeugen mit Fahrzeugcode „AT“ eingesetzt werden.

Willi Weßelowscky | Gefahrgut-Experte

Unsere Empfehlung

Durch die Anpassungen und Änderungen im JT/T617-2018 soll eine teilweise Angleichung an das ADR 2023 erreicht werden. Darüber hinaus gibt es Anpassungen, die erst im ADR 2025 erscheinen, wie die Aufnahme der UN Nummern 3551 und 3552. Diese Angleichung bringt dem europäischen Versender mehr Rechtssicherheit bei der Vorbereitung der Gefahrgutbeförderung für den chinesischen Markt. 

Umgekehrt wird durch die Novellierung der chinesischen Vorschrift, insbesondere der Vorschriften zu Lithiumbatterien und anderen Batterien, eine Anpassung an die internationalen Gefahrgutbeförderungsvorschriften vorgenommen, die schon seit langem z.B. das Lithiumbatteriekennzeichen oder den Gefahrzettel 9A kennen. 

Wir empfehlen Ihnen, sich einen Überblick über die chinesischen Beförderungsvorschriften des JT/T617 zu verschaffen und deren Änderungen zu kennen, um darüber mit eigenem Personal oder mit Herstellern und Lieferanten in China sprechen zu können. Die Kenntnis des JT/T617-2018 ist eine relevantes Mittel um Transportverzögerungen in beide Richtungen weitestgehend auszuschließen.   

Gern unterstützen wir Sie bei Fragen zum Gefahrgutrecht in China und weiteren ausgewählten asiatischen Staaten sowie zum nordamerikanischen Gefahrgutrecht (CFR 49). Mit unserer Erfahrung ist Ihr Gefahrgutversand optimal vorbereitet und Sie können Transportverzögerungen in den Zielländern minimieren oder sogar ausschließen! 

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