Gefahrgut

Bergungsverpackung im Gefahrgut

Beteiligte an einem Gefahrguttransport können anhand der Vorschriften für den entsprechenden Verkehrsträger die Vorgaben zur Bergungsverpackung umsetzen. Die Beschaffung und Bevorratung von Bergungsverpackungen sind mit Kosten verbunden, darüber hinaus mangelt es teilweise auch an Verfügbarkeit. Es gibt eine praxisgerechte Lösung.

5 Min.

23.08.2023

Havarie eines Gefahrgutversandstückes

Die tägliche Praxis lehrt uns stets, dass es auch bei größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller gebotenen Sicherheitsaspekte hin und wieder zu kleinen oder auch großen Havarien mit Gefahrgütern kommen kann. Unverzügliches Handeln ist nun geboten, im Hinblick auf die Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt. Eine Bergungsverpackung kann in vielen Fällen für den Weitertransport eingesetzt werden.

Maßnahmen, die während eines Transportes zu treffen sind, sind für den Fahrer in den schriftlichen Weisungen beschrieben. Für Maßnahmen in Betrieben gibt es Gefährdungsbeurteilungen oder Notfallpläne, in welchen beschrieben sein sollte, was zu tun ist. Erste Hilfe Maßnahmen finden sich im Sicherheitsdatenblatt, Kapitel 4.

Bergungsverpackung – Begriffsdefinition

Eine Bergungsverpackung nach ADR und IMDG-Code ist eine spezielle Verpackung, die für den Transport gefährlicher Güter zu Zwecken der Wiedergewinnung oder der Entsorgung verwendet wird. Sie dient dazu, im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung der ursprünglichen Verpackung, die Ausbreitung von Gefahrstoffen zu verhindern.

Bergungsverpackungen müssen nach den entsprechenden Vorschriften geprüft und gekennzeichnet werden, die für Verpackungen der Verpackungsgruppe II zur Beförderung von festen Stoffen oder Innenverpackungen gelten. Die Verpackungen sind mit dem Buchstaben „T“ im Verpackungscode zu kennzeichnen.

Geeignete Maßnahmen müssen ergriffen werden, um übermäßige Bewegungen der beschädigten oder undichten Versandstücke innerhalb der Bergungsverpackung zu verhindern. Sofern die Bergungsverpackung flüssige Stoffe enthält, muss eine ausreichende Menge saugfähigen Materials verwendet werden. Es sind darüber hinaus Maßnahmen zu treffen, um einen gefährlichen Druckaufbau zu verhindern.

Dokumentation

Werden gefährliche Güter, wie oben beschrieben, in einen transportfähigen Zustand versetzt, so muss das Beförderungsdokument angepasst werden. Im Beförderungspapier ist nach der Beschreibung der Güter der Ausdruck "BERGUNGSVERPACKUNG" (engl. "SALVAGE PACKAGING") hinzuzufügen.

Kennzeichnung

Da die Gefahrgutkennzeichnungen durch die Bergungsverpackung nicht mehr ersichtlich sind, müssen diese nun außen erneut angebracht werden. Zusätzlich sind Bergungsverpackungen mit dem Kennzeichen  "BERGUNG" (engl. "SALVAGE") zu versehen. Die vorgeschriebene Buchstabenhöhe für das Kennzeichen "BERGUNG" beträgt mindestens 12 mm.

Praxisgerechte Umsetzung

Ganz im Sinne der Nachhaltigkeit sollte ein sicherer Weitertransport, wo technisch möglich, in Absprache mit den Beteiligten umgesetzt werden. Die nächstgrößere gleichlautende Verpackungseinheit stellt eine praxisgerechte Möglichkeit dar. Das bedeutet konkret, dass es sich nicht um eine geprüfte spezielle Bergungsverpackung mit „T“ Codierung handeln muss.

Der Wortlaut ist sowohl im ADR als auch im IMDG-Code identisch. Die Verwendung einer Verpackung mit größeren Abmessungen eines geeigneten Typs und geeigneter Prüfanforderungen wird nicht ausgeschlossen. Es darf also auf die spezielle Bergungsverpackung verzichtet werden. Maßnahmen zur Sicherheit gilt es zu ergreifen. Die Dokumentation und Kennzeichnung bleiben hiervon unberührt.

Unsere Empfehlung

Überprüfen Sie Ihre Prozesse im Hinblick auf Gefahren- und Notfallsituationen von Beschädigungen an Verpackungen oder Gebinden. Sorgen Sie für einen schnellen Zugriff auf Sicherheitsdatenblätter bzw. halten Sie diese entsprechend vor. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Bergungsverpackungen oder die jeweils nächst größere Verpackungseinheit vorrätig zu halten, im Bedarfsfall sollte zumindest auf eine zügige Beschaffung zurückgegriffen werden können.

Bei Fragen zur Anwendung oder Auslegung der Vorschriften zu Bergungsverpackungen helfen Ihnen unsere Gefahrgutexpert*innen gern weiter. Profitieren Sie von unserem Know-how beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen oder Notfallplänen. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten nach § 8 GbV oder beraten parallel zum internen Gefahrgutbeauftragten und führen darüber hinaus eine Vielzahl von Unterweisungen für unsere Kunden deutschlandweit durch. Wir arbeiten in einem interdisziplinären Team und können so auch fachbereichsübergreifende Lösungen bei komplexeren Themen anbieten.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Passende Seminare

Online-Seminar: Einführung in das Gefahrgutrecht – Grundlagen für Einsteiger

  • Fachseminar: Dieses Seminar bereitet Personen, die erstmalig eigenverantwortlich mit Gefahrgut zu tun haben, auf ihre Tätigkeit vor. Die Teilnehmenden können anschließend zur Beauftragten Person ernannt werden.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Online-Seminar: Gefahrgutbeförderung im Seeverkehr

  • Fachseminar: Sie erhalten eine Unterweisung nach den Kapiteln 1.3 IMDG-Code und lernen, wie man Gefahrgüter in verpackter Form im Seeverkehr befördert und welche Vorbereitungshandlungen durchzuführen sind. Voraussetzung ist eine vorherige Unterweisung im Gefahrgutrecht für Straße, Bahn oder Binnenschiff.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Online-Gefahrgutfachseminar Schwerpunkt Dokumentation

  • Fachseminar: Sie erhalten eine Unterweisung nach den Kapiteln 1.3 ADR/RID; 1.3 ADN; 1.3 IMDG-Code – verkehrsträger- und funktionsübergreifend.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Online-Gefahrgutfachseminar Schwerpunkt Verpacken und Verladen

  • Fachseminar: Sie erhalten eine Unterweisung nach den Kapiteln 1.3 ADR / RID; 1.3 ADN; 1.3 IMDG-Code – verkehrsträger- und funktionsübergreifend.
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de

Nach oben