Gefahrgut

Kontrolle bei Gefahrguttransport

Im Februar 2023 kontrollieren speziell zur Kontrolle für gewerblichen Personen- und Güterverkehr ausgebildete Expert*innen der Autobahnpolizeiinspektion einen als Gefahrgut- und Abfalltransport gekennzeichneten Sattelzug. Sofort war ersichtlich, dass auf der Ladefläche bereits Flüssigkeit ausgetreten war.

5 Min.

28.02.2023

Undichte Fässer und Kanister

Nach einer genaueren Betrachtung der Ladefläche stellten die Beamten einen stechenden Geruch fest und konnten bei einer gezielten Suche zahlreiche undichte Kunststoffkanister entdecken. Es stellte sich heraus, dass die Fässer und Kanister mit Laborabfällen befüllt waren, die ätzend und brennbar sein konnten. Allerdings waren nicht alle Versandstücke ordnungsmäßig gekennzeichnet. 

Ausgehende Gefahr

Die von den Stoffen ausgehende Gefahr machte es notwendig, den Autobahnparkplatz, wo die Kontrolle stattfand, in eine Fahrtrichtung zu sperren. Die Feuerwehr wurde umgehend hinzugezogen, die sodann alle beschädigten Kanister sicherte. Darüber hinaus wurde eine externe Firma mit der sachgerechten Verpackung und der Umladung des Ladegutes auf einen anderen Sattelzug beauftragt. Auch wurden Proben der ausgelaufenen Flüssigkeiten zur Analyse entnommen. Der Fahrzeugführer musste eine Sicherheitsleistung von 3.000 EUR zahlen. Die Arbeiten an Fahrzeug und Ladung dauern an.

Weitere Informationen

Quelle und weitere Informationen der Autobahnpolizeiinspektion erhalten Sie hier.

Empfehlung

Dieser Zwischenfall hätte vermieden werden können. Ihr Ziel als Unternehmen sollte sein, bei der Beförderung von Gefahrgut oder Abfall rechtskonform zu handeln. Nur so sind Unfälle, Zwischenfälle oder auch teure Sanktionen zu verhindern.

Wichtiger Bestandteil, neben einer funktionierenden Organisation, sind regelmäßige und qualitativ gute aufgaben- und sicherheitsbezogene Unterweisungen der an der Transportkette beteiligten Personen. Führen Sie diese regelmäßig durch oder suchen Sie sich externe Expertise hierfür. Darüber hinaus empfehlen wir regelmäßig Selbstkontrollen durchzuführen, damit es zu keinem Zwischenfall kommt und die Fehler nicht erst bei einer Polizeikontrolle entdeckt und geahndet werden.

Unsere Dienstleistung

Profitieren Sie von dem Know-how unserer Gefahrgut- und Abfallexpert*innen in den Bereichen Beförderung, Umschlag und Lagerung. Wir stellen neben dem externen Gefahrgutbeauftragten nach § 8 GbV und dem Abfallbeauftragten nach AbfBeauftrV und § 59 KrWG diverse weitere Betriebsbeauftragte im Safety-Health-Environment-Management. Darüber hinaus führen wir eine Vielzahl von Unterweisungen für unsere Kunden deutschlandweit durch. Wir arbeiten in einem interdisziplinären Team und können so auch fachbereichsübergreifende Lösungen bei komplexeren Themen anbieten. 

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. 

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