Wird Gefahrgut mit einem Kraftfahrzeug auf der Straße befördert, muss grundsätzlich ein Beförderungspapier erstellt werden. Hierfür ist der Absender des Gefahrguts in der Pflicht. Wie das Beförderungspapier erstellt werden muss und welchen Inhalt es haben muss, steht im Kapitel 5.4 ADR. Es gibt jedoch auch Gefahrgüter, für die kein Beförderungspapier für den Straßenverkehr erstellt werden muss. Diese sind z. B. Gefahrgüter in begrenzten Mengen gem. 3.4 ADR oder eine andere Freistellung oder Erleichterung, die im ADR genannt wird. Wenn eine Beförderung durch Privatpersonen oder durch Handwerker*innen durchgeführt oder wenn das Gefahrgut nicht an Dritte weitergegeben wird, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch kein Beförderungspapier vorgeschrieben. Bei der Abfallbeförderung sind teilweise andere und weniger Eintragungen im Beförderungspapier erforderlich.
Die Einzelheiten, die im Beförderungspapier grundsätzlich genannt werden müssen, sind
Hierzu kommen weitere Angaben, soweit zutreffend:
Es ist keine Form vorgeschrieben, nur der Inhalt. Man darf z. B. ein Beförderungspapier aus einem Blankopapier erstellen. Man darf es auch mit Hand erstellen. Es muss aber lesbar sein. Es darf auch aus mehreren Seiten erstellt werden. Es gibt viele unterschiedliche Formulare, die man dafür benutzen kann. Formulare haben den Vorteil, dass man kein Detail vergisst, soweit sie hilfreich erstellt wurden. Es ist auch erlaubt, Formulare zu benutzen, die einem anderen Zweck dienen: z. B. für die Abfallbeförderung, Zollpapiere, CMR, B/L usw. Wenn die Angaben zum Gefahrgut vollständig eingetragen wurden, gilt es als Beförderungspapier nach Gefahrgutrecht.
Es ist vorgeschrieben, dass der Gefahrgutbeförderung ein Beförderungspapier mitgegeben wird. Daraus folgt, dass das Beförderungspapier erstellt werden muss, bevor die Beförderung beginnt. Der Absender hat dafür zu sorgen, dass es erstellt wird.
Wenn man einen Fehler macht, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld ab 200 € geahndet werden kann. Begeht man mehrere Fehler, kann es schon mal vorkommen, dass man einen Monatslohn loswird. Die häufigsten Fehler sind:
Halten Sie ein aktuelles ADR vor, damit Sie die Details nachschlagen können. Dieses Regelwerk wird alle 2 Jahre geändert. Sollten Sie oder Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit dem ADR unsicher sein, empfiehlt sich eine Schulung oder externe Beratung.
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