Wird Gefahrgut mit einem Seeschiff befördert, muss grundsätzlich ein Beförderungspapier für den Seeverkehr (auch IMO-Erklärung oder Shippers Declaration genannt) erstellt werden. Hierfür ist der Versender (Absender) des Gefahrguts in der Pflicht. Er muss dies selbst erstellen. Es ist nicht erlaubt, dies von anderen erstellen zu lassen, wie es bei der Beförderung im Straßenverkehr erlaubt ist. Wie das Beförderungspapier erstellt werden muss und welchen Inhalt es haben muss, steht im Kapitel 5.4 IMDG-Code. Auch für Gefahrgüter in begrenzten Mengen ist ein Beförderungspapier im Seeverkehr vorgeschrieben.
Die Einzelheiten, die im Beförderungspapier grundsätzlich genannt werden müssen, sind
Dies muss durch die Konformitätserklärung ergänzt werden, die vom Versender unterschrieben werden muss. Wenn Gefahrgutverpackungen in einen Container gepackt werden, muss außerdem ein Container Packzertifikat erstellt werden.
Hierzu kommen weitere Angaben, soweit zutreffend:
Es wird empfohlen, dass die EmS (emergency schedule number) angegeben wird, sonst muss ein Unfallmerkblatt oder andere Informationen über Notfallmaßnahmen jederzeit sofort verfügbar sein.
Es ist keine Form vorgeschrieben, nur der Inhalt. Man darf z. B. ein Beförderungspapier aus einem Blankopapier erstelle. Man darf es auch mit Hand erstellen. Es muss aber lesbar sein. Es darf auch aus mehreren Seiten erstellt werden. Die Sprache ist nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen Englisch. Es gibt viele unterschiedliche Formulare, die man dafür benutzen kann. Formulare haben den Vorteil, dass man kein Detail vergisst, soweit sie hilfreich erstellt wurden. Es ist auch erlaubt, Formulare zu benutzen, die einem anderen Zweck dienen: z. B. für die Abfallbeförderung, Zollpapiere, CMR, B/L usw. Wenn die Angaben zum Gefahrgut vollständig eingetragen wurden, gilt es als Beförderungspapier nach Gefahrgutrecht.
Es ist vorgeschrieben, dass für die Beförderung ein Beförderungspapier erstellt wird. Daraus folgt, dass das Beförderungspapier erstellt werden muss, bevor die Beförderung beginnt. Der Versender muss es erstellen.
Wenn man einen Fehler macht, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld ab € 200,- geahndet werden kann. Begeht man mehrere Fehler kann es schon mal vorkommen, dass man einen Monatslohn loswird. Die häufigsten Fehler sind:
Halten Sie einen aktuellen IMDG-Code vor, damit Sie die Details nachschlagen können. Dieses Regelwerk wird alle zwei Jahre geändert. Entsprechend sollte das am Gefahrgut-Handling beteiligte Personal regelmäßig unterwiesen werden. Sollten Sie sich bei der Umsetzung der obengenannten Herausforderungen unsicher sein, ist es hilfreich, externe Beratung hinzuzuziehen.
Ob Gefahrstoffmanagement oder Gefahrgut: Unsere Expert*innen stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer Praxiserfahrung zur Verfügung. Sollten Ihre Transporte den Geltungsbereich der bekannten Gefahrgutregelwerke wie ADR/RID, IMDG-Code oder IATA verlassen, unterstützen wir Sie gern bei Fragen zum US-amerikanischen und chinesischen Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht, insbesondere bei der Erstellung von chinesischen SDB und Etiketten. Durch unsere weltweites Kooperationsnetzwerk können wir global agieren und unterstützen Sie gern rund um die Themenkomplexe der internationalen Vertriebsfähigkeit.
Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an.
Gern halten wir Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu einfach unseren Fach-Newsletter und erhalten Sie monatlich die wesentlichen News aus unserem Blog zu den Bereichen Gefahrstoffe, REACH, Biozide, Umweltschutz, Arbeitsschutz, Compliance, Gefahrgut und Internationales zusammengefasst.
Möchten Sie zusätzlich keine Fachseminare mehr verpassen? Dann empfehlen wir Ihnen zusätzlich unseren Akademie Newsletter. Beide Newsletter sind kostenfrei, können einzeln abonniert und zu jeder Zeit gekündigt werden.
Online-Seminar: Gefahrgutbeförderung im Seeverkehr
Wenn es um Chemicals Compliance Consulting geht, ist die UMCO GmbH Ihr erfahrenes Beratungsunternehmen und der starke Partner an Ihrer Seite. Die komplexen Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren internationale Vertriebsfähigkeit, sind das tägliche Tätigkeitsfeld unseres Teams. Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – Sie profitieren von den globalen Branchenkenntnissen, den praxiserfahrenen Mitarbeitenden und nicht zuletzt von unserem Anspruch: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität.
Unser Portfolio umfasst die Bereiche:
Lernen auch Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen virtuellen Kennenlerntermin.