Wird Gefahrgut mit einem Seeschiff befördert, muss grundsätzlich ein Beförderungspapier für den Seeverkehr (auch IMO-Erklärung oder Shippers Declaration genannt) erstellt werden. Hierfür ist der Versender (Absender) des Gefahrguts in der Pflicht. Er muss dies selbst erstellen. Es ist nicht erlaubt, dies von anderen erstellen zu lassen, wie es bei der Beförderung im Straßenverkehr erlaubt ist. Wie das Beförderungspapier erstellt werden muss und welchen Inhalt es haben muss, steht im Kapitel 5.4 IMDG-Code. Auch für Gefahrgüter in begrenzten Mengen ist ein Beförderungspapier im Seeverkehr vorgeschrieben.
Die Einzelheiten, die im Beförderungspapier grundsätzlich genannt werden müssen, sind
Dies muss durch die Konformitätserklärung ergänzt werden, die vom Versender unterschrieben werden muss. Wenn Gefahrgutverpackungen in einen Container gepackt werden, muss außerdem ein Container Packzertifikat erstellt werden.
Hierzu kommen weitere Angaben, soweit zutreffend:
Es wird empfohlen, dass die EmS (emergency schedule number) angegeben wird, sonst muss ein Unfallmerkblatt oder andere Informationen über Notfallmaßnahmen jederzeit sofort verfügbar sein.
Es ist keine Form vorgeschrieben, nur der Inhalt. Man darf z. B. ein Beförderungspapier aus einem Blankopapier erstelle. Man darf es auch mit Hand erstellen. Es muss aber lesbar sein. Es darf auch aus mehreren Seiten erstellt werden. Die Sprache ist nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen Englisch. Es gibt viele unterschiedliche Formulare, die man dafür benutzen kann. Formulare haben den Vorteil, dass man kein Detail vergisst, soweit sie hilfreich erstellt wurden. Es ist auch erlaubt, Formulare zu benutzen, die einem anderen Zweck dienen: z. B. für die Abfallbeförderung, Zollpapiere, CMR, B/L usw. Wenn die Angaben zum Gefahrgut vollständig eingetragen wurden, gilt es als Beförderungspapier nach Gefahrgutrecht.
Es ist vorgeschrieben, dass für die Beförderung ein Beförderungspapier erstellt wird. Daraus folgt, dass das Beförderungspapier erstellt werden muss, bevor die Beförderung beginnt. Der Versender muss es erstellen.
Wenn man einen Fehler macht, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld ab € 200,- geahndet werden kann. Begeht man mehrere Fehler kann es schon mal vorkommen, dass man einen Monatslohn loswird. Die häufigsten Fehler sind:
Gernot Severin | Gefahrgut-Experte
Halten Sie einen aktuellen IMDG-Code vor, damit Sie die Details nachschlagen können. Dieses Regelwerk wird alle zwei Jahre geändert. Entsprechend sollte das am Gefahrgut-Handling beteiligte Personal regelmäßig unterwiesen werden. Sollten Sie sich bei der Umsetzung der obengenannten Herausforderungen unsicher sein, ist es hilfreich, externe Beratung hinzuzuziehen.
Unsere Gefahrgutexpert*innen beraten Sie rund um die Themenkomplexe Beförderung, Umschlag sowie Lagerung von Gefahrgütern. Mit ihrer langjährigen Praxiserfahrung erkennen sie bereits bei der Bestandsaufnahme mögliche Problemstellungen und entwickeln zusammen mit Ihnen nachhaltige Lösungen. Von der Stellung des Gefahrgutbeauftragten nach § 8 GbV bis zu Analysen und Audits Ihrer bestehenden Gefahrgut-Organisation oder einem Helplinevertrag – mit uns finden Sie in jedem Fall die richtige Lösung. Sprechen Sie uns einfach an.
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!
Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.
Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!
Online-Seminar: Einführung in das Gefahrgutrecht – Grundlagen für Einsteiger
Online-Gefahrgutfachseminare Verpacken und Verladen sowie Dokumentation
Online-Gefahrgutfachseminar Schwerpunkt Verpacken und Verladen
Online-Seminar: Gefahrgutbeförderung im Seeverkehr