Gefahrstoffe

Korea verlangt 2021 die Online-Einreichung von SDB

Süd-Korea verlangt seit dem 16.01.2021 vor der Herstellung oder dem Import die Online-Einreichung von Sicherheitsdatenblättern über das IT-System der Behörde. Für SDBs, die vor dem 16.01.2021 erstellt wurden, wird eine Übergangsfrist von ein bis fünf Jahren gewährt, basierend auf der jährlichen Tonnage.

3 Min.

09.02.2021

Der überarbeitete Occupational Safety and Health Act (OSHA) wurde als Gesetz Nr. 16272 am 15. Januar 2019 in Süd-Korea veröffentlicht. Eine der wichtigsten Änderungen verlangt seit dem 16. Januar 2021 die SDB-Einreichung beim Ministry of Employment and Labour (MoEL) vor der Herstellung oder dem Import über das IT-System der Korea Occupational Safety Health Administration (K-OSHA). Am 12. November 2020 veröffentlichte das MoEL durch die Public Notice No.2020-130 den überarbeiteten Standard for Classification and Labeling of Chemical Substances and Material Safety Data Sheet. Dieses trat am 16. Januar 2021 in Kraft. Der Standard stimmt mit den Anforderungen an die Online-Einreichung von SDBs überein, die in der überarbeiteten OSHA verabschiedet wurden.

SDB-Einreichung

Sicherheitsdatenblätter, die nach dem 16. Januar 2021 erstellt wurden, müssen vor der Herstellung oder dem Import über das K-OSHA IT-System an das MoEL übermittelt werden. Nach der Einreichung wird vom IT-System eine SDB-Nummer zugewiesen. Diese Nummer sollte in der oberen rechten Ecke des SDBs angegeben werden. Chemikalien oder Produkte mit Forschungs- und Entwicklungszwecken können von der SDB-Einreichung ausgenommen werden, jedoch nicht von der SDB-Erstellung. 

Übergangsfrist

Für SDBs von Produkten, die bereits vor dem 16. Januar 2021 in Korea importiert oder hergestellt wurden, wird jedoch eine Übergangsfrist für die Online-Einreichung gewährt. Die Frist variiert je nach Tonnage zwischen ein und fünf Jahren. Es ist zu erwähnen, dass die Tonnage auf das gesamte Produktvolumen bezogen ist, nicht auf den einzelnen Inhaltsstoff im Produkt.

  • >1000 t/a: vor dem 16. Januar 2022
  • 100-1000 t/a: vor dem 16. Januar 2023
  • 10-100 t/a: vor dem 16. Januar 2024
  • 1-10 t/a: vor dem 16. Januar 2025
  • <1 t/a: vor dem 16. Januar 2026

Only Representative

Ausländische Hersteller dürfen einen Only Representative (OR) mit Sitz in Korea für die Einreichung von SDBs benennen. Bitte achten Sie darauf, dass dies nicht der identische OR unter der K-REACH Registrierung ist und Ihr OR unter der K-REACH kann nicht automatisch Ihr OR für die SDB-Einreichung sein. Benennung und Abberufung von OR für die SDB-Einreichung sind beim MoEL zu melden.

Notwendige Unterlagen

1) Koreanischer Hersteller oder Importeur benötigt

  • SDB
  • Nicht gefährliche Inhaltsstoffe, die in Abschnitt 3 des SDB nicht angegeben sind

 

2) Only Representative (benannt durch ausländisches Unternehmen) benötigt

  • SDB
  • Letter of chemical confirmation + LoC (Letter of Confirmation; Achtung: LoC unterscheidet sich für die SDB-Einreichung von LoC unter Chemicals Control Act)

Unsere Empfehlung

Sicherheitsdatenblätter, die vor dem 16. Januar 2021 erstellt wurden, können eine Übergangsfrist in Anspruch nehmen. Bitte achten Sie auf die Abgabefrist in Bezug auf Ihre Jahrestonnage. Wenn Sie nicht bereit sind, Ihrem koreanischen Importeur die Produktinformationen offenzulegen und nicht wollen, dass er das SDB einreicht, empfiehlt es sich, dass Sie einen OR benennen, der das SDB für Sie bei der Behörde einreicht.

Um über die Neuerungen über SDB-Einreichung in Korea auf dem aktuellen Stand zu bleiben, lohnt sich ein regelmäßiger Blick in unsere Asia News.

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