Gefahrstoffe

Meldeportal für Giftzentralen

Gemäß der Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) müssen Unternehmen, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, den betreffenden nationalen Stellen Informationen über diese Gemische zur Verfügung stellen. 

2 Min.

06.05.2019

Informationspflichten

Diese Informationen sind 

  • ab 1. Januar 2020 für Gemische zur Verwendung durch den Verbraucher in harmonisierter Form bereitzustellen,
  • ab 1. Januar 2021 für Gemische zum gewerblichen Gebrauch und
  • ab 1. Januar 2024 für Gemische zum industriellen Gebrauch.   

Die benannten Stellen in den Mitgliedstaaten stellen diese Informationen Giftzentren zur Verfügung, damit im Notfall schnell Hilfe geleistet werden kann.

Online - Portal

Die europäische Chemikalienagentur ECHA stellt Unternehmen dafür online ein Portal zu Verfügung, um die benötigten Informationen aufzubereiten und passend für die nationalen Giftinformationszentren zu übermitteln (Poisen Center Notification – PCN). Das Online-Tool findet sich unter der Internetadresse:

Über das Portal können Unternehmen mehrere Mitgliedstaaten benachrichtigen, in denen sie beabsichtigen, ihre gefährlichen Gemische auf den Markt zu bringen. Es handelt sich um ein gebührenfreies Portal, wobei jedoch einzelne Mitgliedsstaaten möglicherweise Gebühren zur Kostendeckung erheben werden. 

Weitere Verbesserungen der Benutzeroberfläche und weitere Funktionalitäten werden in künftigen Releases des Portals im Juli und November 2019 implementiert.

Weitere Informationen

Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie fragen zur Produktmeldung gem. Artikel 45 der CLP-Verordnung haben.

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