Gefahrstoffe

Warum ist eine 24h-Notrufnummer im SDB und beim Transport notwendig?

Im Webinar zum genannten Thema ging es uns darum, unseren Kunden und allen weiteren Interessenten kurz und prägnant aufzuzeigen, welche weltweiten Anforderungen an 24h-Notrufnummern bestehen und wie Sie diese im Hinblick auf das Transportrecht sowie in Sicherheitsdatenblättern entsprechend umsetzen können, um rechtsicher agieren zu können.

Während und im Anschluss an das Webinar erreichten uns einige Fragen, welche wir nun nochmals aufgreifen und beantworten möchten. Die Fragen sind im Wortlaut übernommen.

3 Min.

15.04.2021

Mindermengen

Ist eine 24h-Notfallnummer für Mindermengen gemäß IATA verpflichtend? Sind kein Gefahrstoff, brauchen aber ein Sicherheitsdatenblatt.

Eine Abgrenzung in Bezug auf Mindermengen wie z.B. im ADR gibt es bei Luftfrachten nicht. Sofern eine Airline gemäß Hausrecht eine 24h-Notrufnummer fordert, ist diese auf den entsprechenden Papieren anzugeben. Andernfalls kann sonst die Mitnahme Ihrer Gefahrgüter verweigert werden.

Produktdatenblätter

Muss ich auch in Produktdatenblätter eine Notrufnummer einpflegen und falls ja, gelten hier dann auch länderspezifische Anforderungen?

Bei Produktdatenblättern handelt es sich um Dokumente, welche u.a. nicht der REACH-VO unterliegen, so dass es hier entsprechend auch keine chemikalienrechtlichen Anforderungen gibt. Die Entscheidung über die Angabe von Notrufnummern obliegt somit den Unternehmen.

International

Gelten die Anforderungen in China auch für Erzeugnisse wie z.B. Airbags?

Nein, die Anforderung, dass Produkte vor inländischen Transporten über den (Flug-)Hafen hinaus beim NRCC registriert werden müssen, gilt ausschließlich für Chemikalien und nicht für Erzeugnisse. Transportrechtliche Anforderungen an Gefahrgüter gelten hier trotzdem.

Sie erwähnten im Webinar, dass die USA ein wenig speziell bei der Handhabung der Notfallnummer sind und häufig auf eine inländische Telefonnummer bestehen, auch wenn die rechtliche Grundlage dies nicht vorschreibt. Können Sie dies nochmals näher erläutern?

Richtig, zwar schreiben die lokalen Gefahrgutvorschriften gemäß § 49 CFR 172.604 eine Nummer vor, welche Anrufende bei Zwischenfällen in englischer Sprache berät, allerdings existiert hier keine Forderung nach einer inländischen Telefonnummer. In der Praxis jedoch (z.B. beim Zoll) wird entgegen der nicht vorhandenen Gesetzesanforderung dennoch oftmals eine inländische Vorwahl gefordert. 
Eine nicht vorhandene Inlandsvorwahl hat hier schon bei einigen Unternehmen dafür gesorgt, dass Ware nicht oder erst verzögert eingeführt werden durfte, was entsprechend mit hohen Mehrkosten (u.a. Zwischenlagerung, Lieferverzug und/oder Verwaltungsgebühren) verbunden gewesen ist.

Jens Fisser | Experte für Globalchem24

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