Gefahrstoffe

Stockholmer Übereinkommen verbietet PFOA, PFOS und Dicofol

Die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe basiert auf dem internationalen Stockholmer Übereinkommen.

1 Min.

20.05.2019

Ziel der Verordnung

Die Verordnung verfolgt das Ziel, Mensch und Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants = POP) zu schützen. Diese sogenannten POPs sind Chemikalien mit toxischen Eigenschaften, die persistent sind und damit weltweite Verbreitung finden.

Stockholmer Übereinkommen

Die Vertragsstaatenkonferenz des Stockholmer Übereinkommens möchte ein globales Verbot von drei Chemikalien: Das Pflanzenschutzmittel Dicofol (in der EU seit 2008 verboten), sowie die Industriechemikalien Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) sollen ab 2020 weltweit nicht mehr eingesetzt werden.

Bei PFOA und PFOS wird es für einige Anwendungsbereiche (u.a. Feuerlöschschäume, Berufstextilien für Arbeits- und Gesundheitsschutz, medizinische Textilien und Membranen) Übergangsfristen bis 2025 geben. Damit wird das Stockholmer Übereinkommen und damit auch die POP-Verordnung auf mittlerweile 30 gefährliche Pflanzenschutzmittel, Industriechemikalien und andere Schadstoffe ausgeweitet. 

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