Auf UN-Ebene werden die Einstufungskriterien und die Kennzeichnungsvorschriften des GHS (Globally Harmonized System) regelmäßig überarbeitet. Die 6. und 7. überarbeitete Fassung des GHS ist das Ergebnis der 2014 bzw. 2016 vom UN-Sachverständigenausschuss UNCETDG/GHS angenommenen Änderungen (UNCETDG steht für „United Nations Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods“).
Diese machen es erforderlich, einige technische Vorschriften und Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß der CLP-Verordnung anzupassen.
Durch diese Weiterentwicklungen des GHS wird insbesondere
Weitere Änderungen umfassen Anpassungen an die Kriterien für Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, die allgemeinen Berücksichtigungsgrenzwerte, die allgemeinen Bestimmungen zur Einstufung von Aerosolen von Gemischen und detaillierte Definitionen und Einstufungskriterien für diverse Gefahrenklassen. Zudem werden einige Gefahren- und Sicherheitshinweise geändert. Daher müssen einige technische Vorschriften und Kriterien in den Anhängen der CLP-Verordnung angepasst werden.
Die Verordnung muss spätestens bis zum 17. Oktober 2020 entsprechend umgesetzt sein bzw. angewendet werden.
Die entsprechenden PDF-Dokumente in Deutsch und Englisch sowie weitere Sprachfassungen sind unter folgendem Link erhältlich: bit.ly/2UfPjxj
Sollten Sie von der 12. ATP betroffen sind, empfehlen wir Ihnen dringend die Änderungen zeitnah umzusetzen, diese können auch Auswirkungen auf Ihre Gefahrstoffetiketten haben!
Bei Fragen zu Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen im Allgemeinen oder ob Sie im Speziellen von den Änderungen der 12. ATP betroffen sind, helfen wir Ihnen gerne weiter. Kunden, für die wir Sicherheitsdatenblätter in unserer gesetzlichen Wartung überwachen, werden proaktiv über die Betroffenheit informiert. Sprechen Sie uns gern an!
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