Hierbei handelt es sich um:
- 2-Methoxyethylacetat, fortpflanzungsgefährdend
- Tris (4-nonylphenyl, verzweigtes und lineares) phosphit (TNPP), endokrin wirkende Eigenschaften, primär verwendet als Antioxidans zur Stabilisierung von Polymeren
- 2,3,3,3-Tetrafluor-2- (heptafluorpropoxy) propionsäure, ihre Salze und ihre Acylhalogenide (einschließlich ihrer einzelnen Isomere und Kombinationen davon), im Verdacht schwerwiegender Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt, Verarbeitungsbeihilfe bei der Herstellung fluorierter Polymere
- 4-tert-Butylphenol, hormonstörende Eigenschaften, verwendet in Beschichtungsprodukten, Polymeren, Klebstoffen, Dichtungsmassen und zur Synthese anderer Substanzen.
Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) enthält damit nun 201 Substanzen. Wird ein Stoff in die SVHC-Liste aufgenommen, sind Lieferanten u.a. sofort verpflichtet,
- ein Sicherheitsdatenblatt bereitzustellen,
- über die sichere Verwendung aufzuklären,
- auf Verbraucheranfragen innerhalb von 45 Tagen zu reagieren und
- unter bestimmten Bedingungen die ECHA zu notifizieren.
Diese Verpflichtungen können für den aufgeführten Stoff an sich, in Gemischen oder in Erzeugnissen gelten.