Gefahrstoffe

Die neuen Gefahrenklassen der CLP-Verordnung sind da!

Seit dem 31.03.2023 ist es offiziell: die neuen Gefahrenklassen werden eingeführt. Ein wichtiger Punkt des Green Deal konnte damit erreicht werden. Neben den Gefahrenklassen für Endokrine Stoffe werden auch PBT/vPvB und PMT/vPvM Stoffe eingeführt.

4 Min.

15.05.2023

Zum 20.04.2023 trat die Verordnung und damit die neuen Gefahrenklassen in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist ein besserer Schutz von Mensch und Umwelt. Diese Anpassung der CLP-Verordnung ist ein Hauptbaustein der EU Chemicals Strategy for Sustainability (CSS) und damit auch des Green Deals.

Welche Gefahrenklassen sind neu?

  • Endokrine Disruption der menschlichen Gesundheit Kategorie 1 und 2 (EUH380 und EUH381)
  • Endokrine Disruption der Umwelt Kategorie 1 und 2 (EUH430 und EUH431)
  • PBT (persistent, bioakkumulierbar, toxisch (H440)) / vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierbar) EUH441))
  • PMT (persistent, mobil, toxisch (EUH450)) / vPvM (sehr persistent, sehr mobil (EUH451))

Die zwei Kategorien bei den endokrinen Gefahrenklassen werden ähnlich wie bei karzinogenen oder mutagenen Stoffen vergeben:

Kategorie 1: Bekannte oder mutmaßliche endokrine Disruptoren, wobei endokrine Aktivität, ein schädlicher Effekt und eine Verbindung zwischen der Aktivität und dem Effekt nachgewiesen werden müssen. Signalwort: Gefahr

Kategorie 2: Verdächtige endokrine Disruptoren für die menschliche Gesundheit. Wenn es begründete Zweifel an Effekten oder Studien gibt, wird der Stoff in Kategorie 2 eingeordnet. Signalwort: Achtung

Welche Grenzwerte gibt es?

Sobald ein Bestandteil des Gemisches den Grenzwert erreicht, erfolgt eine Einstufung des Gemisches in die entsprechenden Gefahrenklassen.

 

GefahrenkategorieGrenzwert
Endokrine Disruption (Mensch/Umwelt) Kat. 10,1%
Endokrine Disruption (Mensch/Umwelt) Kat. 21%
PBT/vPvB0,1%
PMT/vPvM0,1%

Gibt es auch neue Piktogramme?

Nein, zunächst gibt es noch keine neuen Piktogramme. Bei den neuen Gefahrenklassen handelt es sich um europäische Einstufungen, daher sind sie nicht im Globally Harmonised System (GHS) verankert. Das GHS gibt jedoch die Piktogramme, H- und P-Sätze vor. Es wurde jedoch bereits ein Working Document zur Diskussion der neuen Gefahrenklassen auf UN-GHS-Ebene eingebracht.

Woher weiß ich, ob mein Stoff unter eine der neuen Gefahrenklassen fällt?

Die Zuordnung zu den endokrin Disruptor-, PBT/vPvB- und PMT/vPvM-Stoffen ist auch weiterhin in der REACH-Verordnung, der Biozidverordnung oder der Pflanzenschutzmittelverordnung zu finden. Die Pflicht zur Generierung von Daten besteht weiterhin nur durch REACH und durch die Wirkstoffgenehmigungsverfahren. Neu ist allerdings, dass die Entscheidung über die Einstufung jetzt grundsätzlich für alle Tonnagebänder vorgenommen werden muss.

Wenn noch keine Daten zu einem Stoff vorliegen, gilt dieser als nicht eingestuft.

Welche Fristen gibt es?

Natürlich gibt es auch bei der Einführung der neuen Gefahrenklassen Übergangsfristen:

  • April 2023 – Inkrafttreten der delegierten Verordnung (EU) 2023/707
  • April 2025 – Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
  • April 2026 – Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen
  • Oktober 2026 – Einstufung und Kennzeichnung von bereits in Verkehr gebrachten Stoffen
  • April 2028 – Einstufung und Kennzeichnung von bereits in Verkehr gebrachten Gemischen

Janina Rickers | Expertin für Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffmanagement

Unsere Empfehlung

Prüfen Sie, ob Ihre Produkte unter die neuen Gefahrenklassen fallen. Fragen Sie in Ihrer Lieferkette nach, ob die bereits jetzt bei registrierten Stoffen nötigen Tests für PBT/vPvB vorliegen oder ob es hier Nachholbedarf gibt. Endokrine Disruptoren sind bereits seit der Anpassung des REACH Anhang II ein wichtiges Thema und durch die hier beschriebenen Anpassungen wird die Dringlichkeit verdeutlicht.

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