Zum 20.04.2023 trat die Verordnung und damit die neuen Gefahrenklassen in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist ein besserer Schutz von Mensch und Umwelt. Diese Anpassung der CLP-Verordnung ist ein Hauptbaustein der EU Chemicals Strategy for Sustainability (CSS) und damit auch des Green Deals.
Die zwei Kategorien bei den endokrinen Gefahrenklassen werden ähnlich wie bei karzinogenen oder mutagenen Stoffen vergeben:
Kategorie 1: Bekannte oder mutmaßliche endokrine Disruptoren, wobei endokrine Aktivität, ein schädlicher Effekt und eine Verbindung zwischen der Aktivität und dem Effekt nachgewiesen werden müssen. Signalwort: Gefahr
Kategorie 2: Verdächtige endokrine Disruptoren für die menschliche Gesundheit. Wenn es begründete Zweifel an Effekten oder Studien gibt, wird der Stoff in Kategorie 2 eingeordnet. Signalwort: Achtung
Sobald ein Bestandteil des Gemisches den Grenzwert erreicht, erfolgt eine Einstufung des Gemisches in die entsprechenden Gefahrenklassen.
Gefahrenkategorie | Grenzwert |
---|---|
Endokrine Disruption (Mensch/Umwelt) Kat. 1 | 0,1% |
Endokrine Disruption (Mensch/Umwelt) Kat. 2 | 1% |
PBT/vPvB | 0,1% |
PMT/vPvM | 0,1% |
Nein, zunächst gibt es noch keine neuen Piktogramme. Bei den neuen Gefahrenklassen handelt es sich um europäische Einstufungen, daher sind sie nicht im Globally Harmonised System (GHS) verankert. Das GHS gibt jedoch die Piktogramme, H- und P-Sätze vor. Es wurde jedoch bereits ein Working Document zur Diskussion der neuen Gefahrenklassen auf UN-GHS-Ebene eingebracht.
Die Zuordnung zu den endokrin Disruptor-, PBT/vPvB- und PMT/vPvM-Stoffen ist auch weiterhin in der REACH-Verordnung, der Biozidverordnung oder der Pflanzenschutzmittelverordnung zu finden. Die Pflicht zur Generierung von Daten besteht weiterhin nur durch REACH und durch die Wirkstoffgenehmigungsverfahren. Neu ist allerdings, dass die Entscheidung über die Einstufung jetzt grundsätzlich für alle Tonnagebänder vorgenommen werden muss.
Wenn noch keine Daten zu einem Stoff vorliegen, gilt dieser als nicht eingestuft.
Natürlich gibt es auch bei der Einführung der neuen Gefahrenklassen Übergangsfristen:
Janina Rickers | Expertin für Sicherheitsdatenblätter und Gefahrstoffmanagement
Prüfen Sie, ob Ihre Produkte unter die neuen Gefahrenklassen fallen. Fragen Sie in Ihrer Lieferkette nach, ob die bereits jetzt bei registrierten Stoffen nötigen Tests für PBT/vPvB vorliegen oder ob es hier Nachholbedarf gibt. Endokrine Disruptoren sind bereits seit der Anpassung des REACH Anhang II ein wichtiges Thema und durch die hier beschriebenen Anpassungen wird die Dringlichkeit verdeutlicht.
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