Substanzen, die unter die sogenannte POP-Verordnung fallen verbleiben in der Umwelt, akkumulieren in der Nahrungskette und gefährden die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften verteilen sie sich über die ganze Welt und lassen sich auch an den entlegensten Orten nachweisen.
Die POP-Verordnung verbietet die Produktion und Verwendung persistenter organischer Schadstoffe in der EU oder schränkt diese stark ein. Die ECHA soll dabei helfen, neue POP zu identifizieren und als Schnittstelle für die Berichtspflichten zu dienen, die sich aus der Umsetzung der Verordnung ergeben. Dies umfasst die Zusammenstellung und Veröffentlichung von Informationen aus den Mitgliedstaaten zu Verwendungen, Mengen, Freisetzungen, Überwachungsdaten, Lagerbeständen und Abfällen im Zusammenhang mit POP sowie die Unterstützung der Kommission bei der Überprüfung und Aktualisierung des künftigen Vorgehens, um bei der Bekämpfung der durch POP verursachten Risiken Fortschritte zu erzielen.
Im Jahr 2020 wird die Chemikalienagentur POP-Daten in ihre Chemiedatenbank integrieren. Dies ermöglicht einen leichteren Zugang zu behördlichen und gefahrenbezogenen Informationen zu den Stoffen, die als POP vorgeschlagen werden, und zu den Stoffen, die bereits in der POP-Verordnung aufgeführt sind.
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