Gefahrstoffe

Frankreich legt Rechtsmittel gegen das Titandioxid-Urteil ein

Am 23. November 2022 entschied das Gericht der Europäischen Union, dass die 14. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) nicht rechtmäßig ist. Diese Anpassung ist seit Dezember 2019 in Kraft. Frankreich hat nun gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt.

4 Min.

16.02.2023

Harmonisierte Einstufung von Titandioxid weiterhin gültig

Mit dem Urteil vom 23. November 2022 entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG), dass die Einstufung von pulverförmigen Titandioxid-Partikeln mit einem aerodynamischen Durchmesser unter 10 µm als krebserregend, nicht gültig ist. Gegen das Urteil konnte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen Rechtsmittel eingelegt werden. Davon hat jetzt Frankreich, die Teil der Gruppe der Beklagten waren, fristgerecht Gebrauch gemacht.

Die harmonisierte Einstufung von pulverförmigen Titandioxid bleibt somit weiterhin bestehen und das Urteil vom 23.Novmeber 2022 wird nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob der Einspruch erfolgreich ist oder nicht.

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