Gefahrstoffe

Neue Initiative für die Aktualisierung der CLP-Verordnung: Call for Information

Die Revision der CLP-Verordnung bringt unter anderem neue Gefahrenkategorien mit sich. So erhalten Informationen, die bisher nur bei REACH-Registrierungen abgefragt wurden, einen ganz neuen Stellenwert. Mit der Einführung neuer EUH-Sätze für endokrine Disruptoren, PBT und PMT Stoffe geht die EU einen weiteren Schritt in Richtung grünerer Chemie.

5 Min.

06.10.2022

Die Grundlagen

Bereits 2002 wurde von der World Health Organization (WHO) eine einheitliche Definition für endokrine Disruptoren beschlossen. Im Schreiben „Chemicals Strategy for Sustainability, COM (2020)“ bezieht sich die europäische Kommission hierauf und hat jetzt 2022 eine Initiative vorgestellt, um die CLP-Verordnung um Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren und persistente, mobile und bioakkumulierende Schadstoffe zu erweitern. Hierfür wird der Anhang I der CLP-Verordnung um vier weitere Kapitel ergänzt:

  • 3.11. Endokrinschädliche Eigenschaften für Humane Gesundheit
  • 4.2. Endokrinschädliche Eigenschaften für die Umwelt
  • 4.3 Persistente, bioakkumuluative und Toxische (PBT) oder sehr persistente, sehr bioakkumulative (vPvB) Eigenschaften
  • 4.4 Persistente, mobile und toxische (PMT) und sehr persistente, sehr mobile (vPvM) Eigenschaften

Endokrinschädliche Eigenschaften für humane Gesundheit oder die Umwelt

In dieser Gefahrenkategorie werden Stoffe zusammengefasst die in Tierstudien nachgewiesene Eigenschaften haben, die die Funktion des endokrinen Systems, also des Hormonsystems, verändern.

Dabei gibt es zwei Kategorien die ähnlich wie bei karzinogenen oder mutagenen Stoffen vergeben werden:

Kategorie 1: Bekannte oder mutmaßliche endokrine Disruptoren, wobei endokrine Aktivität, ein schädlicher Effekt und eine Verbindung zwischen der Aktivität und dem Effekt nachgewiesen werden müssen.

Kategorie 2: Verdächtige endokrine Disruptoren für die menschliche Gesundheit. Wenn es begründete Zweifel an Effekten oder Studien gibt, wird der Stoff in Kategorie 2 eingeordnet.

Gemische müssen eingestuft werden, sobald sie 0,1 % eines Kategorie 1 Disruptors oder 1 % eines Kategorie 2 Disruptors enthalten.

Die Elemente für die Etikettierung sehen folgendermaßen aus.

Bei Gefahren für die menschliche Gesundheit:

EinstufungKategorie 1Kategorie 2
Symbol/Piktogram  
SignalwortGefahrAchtung
GefahrenhinweisEUH380: Kann endokrine Störung beim Menschen verursachenEUH381: Steht im Verdacht endokrine Störung beim Menschen zu verursachen

Bei Gefahren ausschließlich für die Umwelt:

EinstufungKategorie 1Kategorie 2
Symbol/Piktogram  
SignalwortGefahrAchtung
GefahrenhinweisEUH430: Kann endokrine Störung in der Umwelt verursachenEUH431: Steht im Verdacht endokrine Störung in der Umwelt zu verursach

Persistente, bioakkumulative und toxische (PBT) oder sehr persistente, sehr bioakkumulative (vPvB) Eigenschaften

Wie der Titel dieser Gefahrenkategorie schon beschreibt, wird eine Substanz hier eingestuft, wenn alle Eigenschaften zutreffen. Für die Persistenz wird die Halbwertszeit, also die Zeit bis die Substanz zur Hälfte abgebaut ist, in verschiedenen Medien betrachtet. Für die Biakkumulation wird der Biokonzentrationsfaktor betrachtet, ist dieser größer als 2000 gilt das Kriterium als erfüllt. Das Kriterium der Toxizität ist erfüllt, wenn eine Substanz: Chronisch gewässergefährdend, karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch, chronisch toxisch für den Menschen oder ein endokriner Disruptor ist.

Für vPvB gelten entsprechend die gleichen Kategorien, aber persistent und bioakkumulierbar besitzen höhere Grenzwerte. Beispielsweise ist der Biokonzentrationsfaktor auf 5000 statt 2000 festgelegt.

In Gemischen reicht ein Bestandteil aus, der die PBT Kriterien erfüllt, um das Gemisch einzustufen, wenn dieser mit mehr als 0,1 % am Gesamtgemisch teilhat.

EinstufungPBTvPvB
Symbol/Piktogram  
SignalwortGefahrGefahr
GefahrenhinweisEUH440: Akkumuliert in lebenden Organismen, einschließlich Menschen mit langfristigen EffektenEUH441: Akkumuliert stark in lebenden Organismen, einschließlich Menschen mit möglichen langfristigen folgen

Persistente, mobile und toxische (PMT) oder sehr persistente, sehr mobile (vPvM) Eigenschaften

Diese Gefahrenkategorie besitzt die gleichen Kriterien wie die PBT, vPvB Kategorie, allerdings geht es hier um die Mobilität im Boden, statt um die Bioakkumulation. Für die Mobilität wird der Verteilungs-Koeffizient von organischem Kohlenstoff und Wasser (KOC) betrachtet. Liegt dieser unterhalb von drei, so gilt die Substanz als mobil.

Um als sehr mobil zu gelten, wird ein Koeffizient von kleiner als 2 benötigt, sowie erhöhte Grenzwerte für die Persistenz.

Auch hier liegt der Grenzwert für Gemische bei 0,1 %.

 

EinstufungPMTvPvM
Symbol/Piktogram  
SignalwortGefahrGefahr
GefahrenhinweisEUH450: Persistente Substanz die Wasser-Ressourcen verunreinigen kannEUH451: Sehr persistente Substanz die Wasser-Ressourcen verunreinigen kann

Inkrafttreten

Diese Anpassung tritt 20 Tage nachdem sie im offiziellen Journal der europäischen Union veröffentlich wurde, in Kraft. Danach wird es Übergangsperioden für die Umsetzung der einzelnen Kriterien geben, welche aber noch nicht festgelegt wurden. Bis zum 18. Oktober können diese Änderungen noch kommentiert werden. Danach werden die Kommentare gesichtet und gegebenenfalls berücksichtigt, bevor die Kommission Änderungen macht oder die Anpassung annimmt.

Zu den vollständigen Texten und der Möglichkeit Kommentare zu hinterlassen folgen Sie diesem Link.

Unsere Empfehlung

Setzen Sie sich mit den Vorschlägen und Hintergründen auseinander. Neben den vorgeschlagenen Anpassungen finden sich auch die Grundlagen, die zu diesen Anpassungen führen mit Quellenangaben. Fragen Sie in Ihrer Lieferkette nach, ob die bereits jetzt bei registrierten Stoffen nötigen Tests für PBT/vPvB vorliegen, oder ob es hier Nachholbedarf gibt. Endokrine Disruptoren sind bereits seit der Anpassung des REACH Anhang II ein wichtiges Thema und durch die hier beschriebenen Anpassungen wird die Dringlichkeit verdeutlicht.

Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragestellungen rund um die CLP-Revision oder auch REACH-Registrierungen. Darüber hinaus erstellen wir im Gefahrstoffmanagement Sicherheitsdatenblätter für Ihre Stoffe und Gemische. Unser REACH-Team hilft Ihnen bei der Prüfung Ihrer Registrierungen und entwickelt gemeinsam mit Ihnen Strategien, damit Ihre geschäftlichen Tätigkeiten rechtskonform werden oder auch bleiben. Wir übernehmen für Sie das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung. Wir arbeiten zudem mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern, um Ihnen unseren Service, Notifizierungen, Sicherheitsdatenblätter und Meldungen auch außerhalb der EU anbieten zu können.

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