Gefahrstoffe

Veröffentlichung der 21. ATP zur CLP-Verordnung

Am 25. Januar 2024 wurde mit der delegierten Verordnung (EU) 2024/197 durch die Europäische Kommission Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ATP) geändert.

4 Min.

06.02.2024

Aufnahme und Änderungen von Stoffen

27 Einträge werden neu in den Anhang VI aufgenommen, darunter:

  • Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert
  • Zimtaldehyd
  • Bifenox (ISO)
  • 1,4-Benzoldiamin

 

24 Einträge werden überarbeitet, darunter:

  • Bleipulver
  • Blei (massiv)
  • Benzylalkohol

Inkrafttreten und Gültigkeit

Die Verordnung gilt ab dem 1. September 2025.

Allerdings dürfen Stoffe und Gemische bereits ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung (20 Tage nach Veröffentlichung, also dem 14.02.2024) im Einklang mit ihr eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

Weitere Informationen

Die vollständige Verordnung finden Sie auf der Seite der Europäischen Union.

Empfehlung

Überprüfen Sie die Verwendung der Stoffe (neu und geändert) in Ihren Produkten und legen Sie eine Strategie für den Zeitpunkt der Änderung und die daran anschließende Information Ihrer Kunden fest. In vielen Fällen werden die neuen Einstufungen auch zur Änderung Ihrer Sicherheitsdatenblätter und Etiketten führen, da Einstufung und Kennzeichnung gemäß der CLP-Verordnung betroffen sind.

Unsere Dienstleistung

Unser Gefahrstoffmanagement erstellt Sicherheitsdatenblätter für Ihre Stoffe und Gemische. Ob Sie ein SDB für den europäischen Markt benötigen oder Ihnen an internationalen Sicherheitsdatenblättern gelegen ist – wir sind Ihr Ansprechpartner. Unser REACH-Team hilft Ihnen bei der Prüfung Ihrer Registrierungen und entwickelt gemeinsam mit Ihnen Strategien, damit Ihre geschäftlichen Tätigkeiten rechtskonform werden oder bleiben. Wir übernehmen für Sie das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung. Durch unser weltweites Kooperationsnetzwerk können wir global agieren und unterstützen.

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